Wer einen anderen beauftragt, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einem Dritten ein Darlehen oder eine Finanzierungshilfe zu gewähren, haftet dem Beauftragten für die aus dem Darlehen oder der Finanzierungshilfe entstehende Verbindlichkeit des Dritten als Bürge.
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https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/benecke/Lehre_und_Studium...
Welche Ansprüche kann X haben? 1. Kaufpreiszahlung gem. § 433 Abs. 2 BGB. 2. Herausgabe des Computers aus EBV oder Kondiktion. Welche Rechte kann X haben? 1. Aufforderungsrecht ggü. den zur Erklärung dem gesetzl. .... Forster, Jura 2011, 778‐781 (gekürzt
https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/br/intrecht/ehem_LS-Inhaber/lehre/L...
... 654; Lorenz, Was ist eine Pflichtverletzung (§ 280 I BGB), JuS 2007, 213; Schulze/Ebers, Streitfragen im neuen Schuldrecht, JuS 2004, 265; Schmieder/Volz, Zur Struktur der §§ 280 I,III, 281 I BGB; JA 2005, 778; Senne, Das Recht der Leistungsstörungen
https://www.soldan.de/media/pdf/a3/4c/07/9783896557896_LP.pdf
Der Nachlassgläubiger kann eine Nachlassverbindlichkeit (§1967 Abs.2 BGB) vor Erbschaftsannahme nur in den Nachlass vollstrecken (§ 778 Abs. 1 ZPO), gegen den Erben selbst hat er „noch“ keinen persönlichen Anspruch (§ 778 Abs. 2 ZPO). Hatte die Vollstrec
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Wie ist das Besondere Schuldrecht geordnet? (2). 4: Mehrere Personen. •Gesellschaft (§§ 705-740 BGB). •Gemeinschaft (§§ 741-758 BGB). 5: Risiken. •Leibrente (§§ 759-761) ~. Lebensversicherung. •Spiel & Wette (§ 762 BGB). •Lotterie (§ 763 BGB). 6: Sicheru
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/82248676-97cb-4dac-bedf-659e7c786739/umschrei...
13.09.2005 - 1967 Abs. 2 BGB), so dass gem. § 778 Abs. 1 ZPO eine Vollstreckung auch vor An- nahme der Erbschaft durch die Erben möglich ist, wenn sie sich auf den Nachlass als Objekt der Zwangsvollstreckung beschränkt. Im Übrigen ist gem. § 747 ZPO grun
http://www.al-online.de/fileadmin/userfolders/downloads/pdf/leseproben/Leseprob...
Kapitel: Die Bürgschaft: §§ 765 - 778. Vorbemerkung. 1) Die Sicherungsfunktion der Bürgschaft. Durch den Bürgschaftsvertrag wird der .... wirkt, ist die Bürgschaft wegen Kollusion gemäß § 138 I nichtig (Langels, BGB AT 2 § 27 IX 1 a). bb) Musste sich für
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2012_6_646.pdf
778. Fortgeschrittenenklausur im Zivilrecht: Künstlerpech. Von Wiss. Mitarbeiter Florian Wilksch, Jena*. Immer wieder fallen Kunstwerke Laien zum Opfer: Sei es ein ... BGB erfinden müssen“.5. Der Sachverhalt ist an den Tatbestand des landgerichtlichen. U
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_778/
20.07.2017 - 778 Kreditauftrag. Wer einen anderen beauftragt, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einem Dritten ein Darlehen oder eine Finanzierungshilfe zu gewähren, haftet dem Beauftragten für die aus dem Darlehen oder der Finanzierungshilfe entst
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Wer einen anderen beauftragt, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einem Dritten ein Darlehen oder eine Finanzierungshilfe zu gewähren, haftet dem Beauftragten für die aus dem Darlehen oder der Finanzierungshilfe entstehende Verbindlichkeit des Dritt
https://www.brennecke-partner.de/778-BGB-Kreditauftrag_61393
Wer einen anderen beauftragt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einem Dritten ein Darlehen oder eine Finanzierungshilfe zu gewähren haftet dem Be.
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Der Kreditauftrag ist ein Auftrag iSd § 662 (oder Geschäftsbesorgungsvertrag iSd § 675), der sich aufgrund der in § 778 vorgeschriebenen Rechtsfolge von einem gewöhnlichen Auftrag unterscheidet. An die Stelle der Haftung aus §§ 670, 675 tritt die Haftung
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Rz. 3 Ein Kreditauftrag liegt vor, wenn der Beauftragte (zB eine Bank) ein Vertragsverhältnis eingeht (RGZ 56, 130, 135; BGH WM 56, 463, 465; 1211, 1212; Köln DB 83, 104), aufgrund dessen er sich zur Gewährung eines Darlehens oder einer Finanzierungshilf