(1) Besteht die Bürgschaft für eine Geldforderung, so muss die Zwangsvollstreckung in die beweglichen Sachen des Hauptschuldners an seinem Wohnsitz und, wenn der Hauptschuldner an einem anderen Orte eine gewerbliche Niederlassung hat, auch an diesem Orte, in Ermangelung eines Wohnsitzes und einer gewerblichen Niederlassung an seinem Aufenthaltsort versucht werden.
(2) Steht dem Gläubiger ein Pfandrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht an einer beweglichen Sache des Hauptschuldners zu, so muss er auch aus dieser Sache Befriedigung suchen. Steht dem Gläubiger ein solches Recht an der Sache auch für eine andere Forderung zu, so gilt dies nur, wenn beide Forderungen durch den Wert der Sache gedeckt werden.
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https://www.meyer-pritzl.jura.uni-kiel.de/de/ver/13052014%20-%20Elfte%20Einheit...
13.05.2014 - Gibt es für A eine Möglichkeit, seine Schuld gegen-über B anders als durch Zahlung des Geldes, d.h. anders als durch Erfüllung (§ 362 BGB) zu tilgen? .... Grundfragen der Aufrechnung, JuS 1997, 1057-1062; Lieder/Illhardt, Grenzen der Aufrech
http://www.beraternetz-karlsruhe.de/uploads/artikel/Vorsicht_bei_Buergschaften_...
Das Bürgschaftsmuster, das der Auftraggeber vorgegeben hatte, enthielt neben dem formularmäßigen Verzicht auf die Einreden aus § 770, 771 und 772 BGB auch den Verzicht auf die Einrede aus § 768 BGB. Gemäß § 768 BGB kann der Bürge alle Einwendungen gegen
http://beckmann.jura.uni-saarland.de/materialien/privatr_at/pdf/Fall_37.pdf
Vertrag vom 2.5.1998 für alle Ansprüche aus diesem Geschäft einschließlich Zinsen und Kosten die selbstschuldnerische, auf eine bestimmte Zeit nicht begrenzte Bürgschaft; im von K üblicherweise verwendeten Vertragsformular heißt es u.a., der Bürge verzic
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/urt/sich/sich29.pdf
Der Bekl., Ge- schäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin, übernahm mit schriftlichem Vertrag vom 2. 5. 1994 für alle Ansprüche aus diesem Geschäft einschließlich Zinsen und Kosten "unter Verzicht auf alle. Einreden (§§ 768, 770, 771, 772, 7
http://www.bgbau-medien.de/html/pdf/201_018.pdf
Fachbereichs „Bauwesen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung –. DGUV erarbeitet und in das Sammelwerk der Deutschen Gesetzlichen. Unfallversicherung aufgenommen. Sachgebiet „Hochbau“,. Fachbereich „Bauwesen“ der DGUV. Ausgabe: September 2000. DG
https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/_assets/rechtsreferendariat/vorber...
5. Die Abrede zwischen dem Kläger und der Vollstreckungsschuldnerin, nach welcher letztere sich verpflichtet hat, über das Guthaben des Oder-Kontos nicht zu verfügen, hat überdies nicht die Kraft eines Veräußerungsverbotes i.S. der §§ 135, 136 BGB, welch
https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-20/Vollstreckungs-und-Verwert...
772 BGB setzt voraus, dass dem Bürgen die Einrede der Vorausklage zusteht und regelt für zwei Fallkonstellationen, die im Prinzip wenig miteinander zu tun haben, Modalitäten des Vollstreckungsversuchs. Die Praxis hält die Norm für unbedeutend, weil in de
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_772/
20.07.2017 - 772 Vollstreckungs- und Verwertungspflicht des Gläubigers. (1) Besteht die Bürgschaft für eine Geldforderung, so muss die Zwangsvollstreckung in die beweglichen Sachen des Hauptschuldners an seinem Wohnsitz und, wenn der Hauptschuldner an ei
http://www.bankkaufmann.com/c-150-Burgschaeft-II.html
Der Bürge ist erst dann zur Zahlung verpflichtet, wenn der Gläubiger aufgrund der vorgebrachten Einrede der Vorausklage erfolglos eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Hauptschuldners betreiben hat. (§§771, 772 BGB) Ausfallbürgschaft Si
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Rz. 1 Die Vorschrift in § 772 I, II ergänzt § 771 für Geldforderungen (RGRK/Mormann § 772 Rz 2; Staud/Horn § 772 Rz 3; Soergel/Mühl § 772 Rz 2). Sie bestimmt den Umfang der erforderlichen Zwangsvollstreckungspflichten (s. § 771 Rn 5 f). Sie ist nur von B
http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/njw95_1886.htm
... 771, 772 und 776 BGB) die selbstschuldnerische, auf eine bestimmte Zeit nicht begrenzte Bürgschaft übernommen. Änderungen und Ergänzungen dieser Bürgschaftserklärung bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Bürschaftserklärung unwirksa