§ 771 BGB, Einrede der Vorausklage
Paragraph 771 Bürgerliches Gesetzbuch

Der Bürge kann die Befriedigung des Gläubigers verweigern, solange nicht der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat (Einrede der Vorausklage). Erhebt der Bürge die Einrede der Vorausklage, ist die Verjährung des Anspruchs des Gläubigers gegen den Bürgen gehemmt, bis der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat.


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Das Anwartschaftsrecht (AWR) - Homepage.ruhr-uni-bochum

https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Winte...
hM: AWR ist „die Veräußerung hinderndes Recht“ i.S.d. §771 ZPO und kann im Wege der Drittwiderspruchsklage bei zu erwartenden Beeinträchtigungen geltend gemacht werden. → analoge Gleichstellung mit dinglichen Rechten in §936 BGB. → str., ob AWR = Recht z


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A. Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO - Juristisches Repetitorium ...

https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/12__13101_ASS-KOMP_Teil_4_2017.pdf
4. 771 ZPO nur Einzelvollstreckung ist. * Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers (str.) Arg: Schutz über § 161 I 2 BGB nur für rechtsgeschäftliche. Verfügungen. * Besitzpfandrechte (zB §§ 647, 1204 BGB, besitzlose. Pfandrechte wie § 562 BGB über § 805

Lösung der Klausur

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/schiemann/veranstalt...
3 diese Argumentation gilt für den häufigeren Fall der Sicherungsübereignung, bei der der Sicherungsgeber im. Besitz der Sache bleibt und die Sache nach § 930 BGB übereignet wird. 4 MüKoZPO/K. Schmidt, 2.Auflage 2000, § 771 Rn. 29; Baumbach/Lauterbach/Ha

Der Haftungsverband der Grundschuld - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
04.05.2015 - Beschlagnahme zu Lasten des Grundschuldgläubigers unzulässig. Vollstreckungserinnerung. (§ 766 ZPO). Drittwiderspruchsklage. (§ 771 ZPO) ... 1120 BGB. Mit dem Grundstück erwirbt er zugleich die. Gegenstände, auf welche sich die Versteigerung

(Microsoft PowerPoint - Folie 22 - Drittwiderspruchsklage \(\247 771\))

http://www.uni-giessen.de/~g11026/ZPOII_Folie_22.PDF
zwecks Weitergabe an Gläubiger: wirtschaftliche. Betrachtungsweise) bb) eigennützige Treuhand (z.B. Sicherungsübereignung: § 771 für. Sicherungsgeber u. –nehmer) d) Besitz (-), str. e) Schuldrechtliche Ansprüche aa) Herausgabeanspruch, z.B. aus § 546 BGB

Das Aktionskunstgemälde Ausgangspunkt: § 771 ZPO ...

https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/benecke/Lehre_und_Studium...
1. FB 2.2: Lösungsskizze: „Das Aktionskunstgemälde. Ausgangspunkt: § 771 ZPO (Drittwiderspruchsklage)→ Möglichkeit des Eigentümers, die Zwangsvollstreckung zu verhindern. Eigentumslage am Gemälde? I. Zunächst K Eigentümer. II. Eigentumserwerb des A von K


Webseiten zum Paragraphen

Kommentierung zu § 771 BGB –Einrede der ... - BGB-Kommentar

https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-20/Einrede-der-Vorausklage
11.07.2017 - 771 Einrede der Vorausklage. Der Bürge kann die Befriedigung des Gläubigers verweigern, solange nicht der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat (Einrede der Vorausklage). Erhebt der Bürge die Ei

Kommentierung zu § 771 BGB –Einrede der ... - BGB Kommentar

http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-20/Einrede-der-Vorausklage/Def...
11.07.2017 - 771 Satz 2 BGB schützt deswegen den Hauptschuldner vor der Verjährung der Bürgschaftsforderung. Die Vorschrift ordnet eine gesetzliche Verjährungshemmung an. Die Hemmung der Verjährung beginnt mit Zugang der Erklärung des Bürgen, dass dieser

Definition » Einrede der Vorausklage « | Gabler Wirtschaftslexikon

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/einrede-der-vorausklage.html
Einrede der Vorausklage: Dem Bürgen eingeräumtes Recht, die Befriedigung des Gläubigers so lange zu verweigern, bis dieser nicht die Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat (§ 771 BGB). Der Bürge kann auf die Einrede der Vor

§ 771 BGB Einrede der Vorausklage Bürgerliches Gesetzbuch

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92536.htm
Der Bürge kann die Befriedigung des Gläubigers verweigern, solange nicht der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat (Einrede der Vorausklage). Erhebt der Bürge die Einrede der Vorausklage,

§ 771 BGB - Einrede der Vorausklage - openJur

https://openjur.de/g/bgb/771.html
771 Einrede der Vorausklage →. Der Bürge kann die Befriedigung des Gläubigers verweigern, solange nicht der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat (Einrede der Vorausklage). Erhebt der Bürge die Einrede der V


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 20: Bürgschaft › § 771

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 771 BGB
    § 771 Abs. 1 BGB oder § 771 Abs. I BGB

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