Haben die Teilhaber die Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Gegenstands geregelt, so wirkt die getroffene Bestimmung auch für und gegen die Sondernachfolger.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.oliverelzer.de/private/kkweg29.pdf
Der Begriff „Sondernachfolger“ist an §§ 746, 1010 I BGB angelehnt. Sondernachfolger ist, wer Wohnungseigen- tum nicht im Erbgang oder durch Vereinbarung von Gütergemeinschaft, sondern durch Rechtsgeschäft (zB Kauf oder Schenkung) oder durch Zuschlag in d
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-130751?all=Fal...
OLG München, Endurteil v. 09.11.2017 – 23 U 239/17. Titel: Rückforderung einer vom Gesellschafter veranlassten Zahlung von dem. Geschäftskonto einer GmbH auf dessen Privatkonto. Normenketten: BGB § 242, § 273 Abs. 1, Abs. 3, § 393, § 743, § 745, § 746, §
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/BGB%20B%20(1).pdf
01.01.2018 - Wissen für die Praxis. BGB - Bürgerliches Gesetzbuch Ausgabe 2018. Mit den Nebengesetzen zum Verbraucherschutz, Mietrecht und Familienrecht. Bearbeitet von. Herausgegeben von der Walhalla Fachredaktion. 16. Auflage 2017. Buch. 800 S. Gebunde
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/37cbcb3b-ec09-4e7d-98bb-664a48359c08/143229-f...
12.01.2016 - WEG §§ 10, 15, 22; BGB §§ 746, 1010. Begründung von. Sondernutzungsrechten durch eine. Untergemein- schaft/Wirtschaftseinheit; Miteigentümervereinbarung unter den Mitgliedern einer. Untergemeinschaft. I. Sachverhalt. Mehrere Mehrfamilienhäus
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/SS_2013_ImmoSaR_Kesseler_f2.pdf
25.04.2013 - erfolgen soll (§ 745 Abs. 1 BGB) und auch die Auseinandersetzung auf Dauer ausschließen (749 Abs. 2 BGB). Dies wirkt im Grundsatz auch gegen. Sonderrechtsnachfolger, §§ 746, 751 BGB. Dies gilt aber nicht bei. Grundstücken (§ 1010 BGB), es se
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92511.htm
Haben die Teilhaber die Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Gegenstands geregelt, so wirkt die getroffene Bestimmung auch für und gegen die Sondernachfolger.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Haben die Teilhaber die Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Gegenstands geregelt, so wirkt die getroffene Bestimmung auch für und gegen die Sondernachfolger. Rz. 1 § 746 erfasst jegliche Abreden iSd §§ 744 I oder 745 I sowie Rege
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_746/
20.07.2017 - Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse. Titel 17: Gemeinschaft. § 746 Wirkung gegen Sondernachfolger. Haben die Teilhaber die Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Gegenstandes geregelt, so wirkt die getroffene Bestimmung auch fü
https://www.brennecke-partner.de/746-BGB-Wirkung-gegen-Sondernachfolger_61361
Haben die Teilhaber die Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Gegenstands geregelt so wirkt die getroffene Bestimmung auch für und gegen die.
https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-17/Wirkung-gegen-Sondernachfo...
746 Wirkung gegen Sondernachfolger. Haben die Teilhaber die Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Gegenstands geregelt, so wirkt die getroffene Bestimmung auch für und gegen die Sondernachfolger.