§ 737 BGB, Ausschluss eines Gesellschafters
Paragraph 737 Bürgerliches Gesetzbuch

Ist im Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass, wenn ein Gesellschafter kündigt, die Gesellschaft unter den übrigen Gesellschaftern fortbestehen soll, so kann ein Gesellschafter, in dessen Person ein die übrigen Gesellschafter nach § 723 Abs. 1 Satz 2 zur Kündigung berechtigender Umstand eintritt, aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Das Ausschließungsrecht steht den übrigen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu. Die Ausschließung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem auszuschließenden Gesellschafter.


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Lösung - Uni Trier

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K könnte gegen V einen Anspruch auf Lieferung der 30 Kisten Rotwein aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB haben. Voraussetzung für einen Lieferanspruch ist, dass zwischen V und K ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen wurde. Ein wirksamer Kaufvertrag setzt zwei übere


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4. Ausschlussgründe - Beck Shop

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Laut Gesetz ist ein solcher Ausschluss grundsätzlich nur möglich, wenn in der Person des auszuschließenden Gesellschafters ein „wichtiger Grund“ vorliegt. In der GbR bildet der „wichtige Grund“ die Voraussetzung für den Ausschluss durch. Gesellschafterbe

Umfang der zahn-/ärztlichen Dokumentationspflicht 1 ...

https://rv-gmbh.de/cms/wp-content/uploads/2015/11/fachbeitrag_umfang_der_zahn-a...
227; zitiert aus BeckOK BGB § 823 Rn. 737, Autor Spindler, Beck'scher Online-Kommentar. BGB, Hrsg: Bamberger/Roth, Stand: 01.03.2011 Edition: 20). Art, Umfang und Inhalt der Dokumentation bestimmen sich nach dem Dokumentationszweck. Dieser besteht in der

Kolloquium zum GmbH-Recht und GmbH ... - Uni Heidelberg

https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=14802
23.11.2016 - andere, in den Verhältnissen der Gesellschaft liegende wichtige Gründe bestehen. • ein Ausschlussrecht aus wichtigem Grund findet sich jedoch im. Personengesellschaftsrecht, vgl. §§ 737 BGB, 140 HGB. • (P) Ist ein Ausschlussrecht aus wichtig

Einteilung der Gesellschaftsformen

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Grundsatz der Einheit der Gesellschafter, aber dispositiv. -. Ausscheiden eines Gesellschafters, §§ 736, 737 BGB. z.B. Kündigung, Tod. Dann: Auseinandersetzung gem. § 738 BGB. Nachhaftung für Verbindlichkeiten, die bis zu seinem Austritt begründet wurden

BGI 737 Holzschutzmittel - BG BAU-Medien

http://www.bgbau-medien.de/html/pdf/209_043.pdf
Vorbemerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Anwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Holzschutzmitteltypen . . . . . . . . . . . . . . . .


Webseiten zum Paragraphen

GbR: Ausschluss eines Gesellschafters | Steuern | Haufe

https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/gbr-ausschluss-eines-gesellschafters_17...
09.02.2011 - Kommt es unter Gesellschaftern zu Unstimmigkeiten, stellt sich im Extremfall die Frage, ob die Gesellschaft insgesamt aufzulösen ist oder Fortführung unter Ausschluss eines Einzelnen in Betracht kommt. Ausschluss eines GbR-Gesellschafters In

BGH: Ausschluss eines Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft aus ...

https://www.meyer-koering.de/meldungen/228/bgh-ausschluss-eines-gesellschafters...
21.12.2017 - Gemäß § 737 BGB können Mitglieder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) von den übrigen Gesellschaftern aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn. 1. der Gesellschaftsvertrag eine Fortsetzungsklausel enthält, d.h. die Gesellsch

Kündigung eines Gesellschafters bei einer zweigliedrigen Gesellschaft

https://www.heuking.de/de/news-events/fachbeitraege/kuendigung-eines-gesellscha...
15.07.2014 - Nach § 737 BGB kann ein Gesellschafter aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nur ausgeschlossen werden, wenn in der Person des auszuschließenden Gesellschafters ein wichtiger Grund vorliegt. Besteht die Gesellschaft nur aus zwei Persone

Schomerus | Zweigliedrige GbR - Ausschluss eines Gesellschafters

http://www.schomerus.de/content/hauptinhalt/aktuelles/gesellschaftsrecht_news/k...
Das OLG entschied, dass § 737 BGB, der den Ausschluss des Gesellschafters behandelt, nicht unmittelbar anwendbar sei. Allerdings stehe dem für die Befrachtung zustehende Gesellschafter ein sich aus analog § 737 Satz 1 BGB, § 140 Abs. 1 Satz 2 HGB ergeben

Brandenburgisches OLG, Urteil vom 28. April 2016 - Az. 5 U 79/13

https://openjur.de/u/888762.html
28.04.2016 - Dies setze voraus, dass er noch Gesellschafter sei und nicht, wie in § 20 Nr. 1 lit. e. geregelt, automatisch ausscheide. Ein solches Ausscheiden sehe § 736 BGB nur für eindeutig definierte Tatbestände vor, es erfordere zudem eine Ausschluss


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 16: Gesellschaft › § 737

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 737 BGB
    § 737 Abs. 1 BGB oder § 737 Abs. I BGB

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