Reicht der Wert des Gesellschaftsvermögens zur Deckung der gemeinschaftlichen Schulden und der Einlagen nicht aus, so hat der Ausscheidende den übrigen Gesellschaftern für den Fehlbetrag nach dem Verhältnis seines Anteils am Verlust aufzukommen.
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http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/ZV-InsR_2008_3.doc
22.04.2008 - Gewahrsamsregel § 739 ZPO nicht widerleglich. Pfändung grds. auch in Dritteigentum (GVZ soll nicht prüfen); anders bei Evidenz (Pfändung von Kfz in Reparaturwerkstatt); aber bei Ehefrau dürfte dies nicht so offenkundig sein (Ausn. vielleicht
http://www.verfahrensrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/institute/instverf/mater...
Die vollstreckungsrechtlichen Regelungen basieren untrennbar auf den Vorgaben aus dem materiellen Recht. Die Analogieunfähigkeit der §§ 1362 BGB, 8 Abs. 1 LPartG, 739 ZPO ergibt sich allein schon daraus, dass es zu allen Zeiten gesellschaftlich durchaus
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/RepFamErbrSo2011/RepFamErbR3...
01.07.2011 - Allgemeine Ehewirkungen (3) /. Eheliches Güterrecht (1). Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=40423. Repetitorium Familien- und Erbrecht 3. Prof. Dr. Th. Rüfner. 2. Die Eigentums- und
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/9783415054967_Excerpt_001.pdf
... ein negatives Kapitalkonto des. Ausscheidenden ausweist.3 Der Kommanditist ist wiederum durch § 167. Abs. 3 HGB geschützt, wonach er nur bis zur Höhe seiner Pflichteinlage am. Verlust der Gesellschaft teilnimmt. 1. Vgl. § 707 BGB. 2. Vgl. Roth, in: H
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-102599?all=Fal...
23.02.2017 - Inhalt der Abschichtungsrechnung bei Ausscheiden eines Gesellschafters. Normenketten: BGB § 718, § 738, § 739. BGB § 242, § 810. Leitsätze: 1. Haben die Gesellschafter für den Fall des Ausscheidens und der Ermittlung der. Abfindungszahlung v
https://ub-madoc.bib.uni-mannheim.de/2268/1/Dissertation_Steeg_neLG.pdf
09.03.2009 - Analogie und nichteheliche Lebensgemeinschaft am. Beispiel des § 1362 Abs. 1 BGB – zugleich ein. Beitrag zu vertraglichen und gesetzlichen. Regelungen von nichtehelichen. Lebensgemeinschaften. Inauguraldissertation zur Erlangung des akademis
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/gomille/lehre_studium/70_...
auch dazu, dass der Vollstreckungsschuldner als Eigentümer derjenigen Sachen vermu- tet wird, die tatsächlich im alleinigen Eigentum des anderen Ehegatten stehen. Bürgerlichrechtlich wird gem. § 1362 Abs. 1 BGB also vermutet, dass A Alleineigentümer der
http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-16/Haftung-fuer-Fehlbetrag
739 BGB steht im Kontext des Ausscheidens aus der Gesellschaft und damit den Regelungen in § 738 BGB. Ein häufiger Anwendungsfall des § 739 BGB ist das Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Zwei-Personen-Gesellschaft und die Übernahme des Geschäftsbe
https://www.vpmk.de/de/gesetzestexte-gesellschaftsrecht/%C2%A7%C2%A7-705-739-bgb
Kompetente Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht durch Spezialisten und Fachanwälte.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Reicht der Wert des Gesellschaftsvermögens zur Deckung der gemeinschaftlichen Schulden und der Einlagen nicht aus, so hat der Ausscheidende den übrigen Gesellschaftern für den Fehlbetrag nach dem Verhältnis seines Anteils am Verlust aufzukommen. Rz. 1 Di
https://www.otto-schmidt.de/news/unternehmens-und-gesellschaftsrecht/anspruch-d...
04.07.2011 - Eine entsprechende Anwendung der §§ 159, 160 HGB auf den Anspruch aus § 739 BGB kommt nicht in Betracht. Ein zeitlicher Gleichlauf von Innen- und Außenhaftung ist gesetzlich nicht vorgesehen und wegen der Unterschiedlichkeit ihrer Zusammense
https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2011/BGH/Der-Anspruch...
Die Innenhaftung aus § 739 BGB beruht nicht, jedenfalls nicht zwingend auf einer Unterdeckung wegen bestehender, durch das Gesellschaftsvermögen nicht gedeckter Gesellschaftsschulden, für die der Ausgeschiedene gegenüber den Gesellschaftsgläubigern persö