Steht ein Recht mehreren gemeinschaftlich zu, so finden, sofern sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt, die Vorschriften der §§ 742 bis 758 Anwendung (Gemeinschaft nach Bruchteilen).
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http://www.pdfspeicher.de/PAP/L/2000-IIIA-pr_1.doc
aber F und W gemeinschaftliche Inhaber (§741ff BGB):. es sei denn BGB-Gesellschaft nach §§705ff BGB entstanden? – kein auf die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes gerichteter Vertrag (PRÜFEN: nur lockerer Absprache). => Bruchteilsgemeinschaft nach §741
http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/leseprobe-aus-klunzinger-gesellr.pdf
ausdrücklichen Anordnung des §741 BGB Anwendung, wenn „ein Recht mehreren gemeinschaftlich“ zusteht; allerdings nur insofern, als sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt. Auch bei der BGB-Gesellschaft entsteht eine. „Gemeinschaftlichkeit“, die jedoc
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/3a8dbff6-d839-4457-bd5e-e7e83fd96de3/11256.pdf
30.04.2002 - BGB §§ 1361b, 535, 741 ff. Nutzungsvereinbarung der Eheleute über Ehewohnung bei Trennung. I. Sachverhalt. Eheleute sind Miteigentümer ihres Familienwohnheims je zur Hälfte. Die Ehefrau ist aus dem Anwesen ausgezogen, der Ehemann bewohnt das
https://www.iww.de/gstb/gestaltungshinweis/betriebsaufspaltung-die-miteigentuem...
ren Teilhabern zusteht (§ 741 BGB). Handelt es sich um eine Sache, finden inso- weit die §§ 1008 ff. BGB Anwendung. wichtig | Die Miteigentümergemeinschaft bezieht sich auf einen bestimm- ten Gegenstand – vorwiegend ein Grundstück. Was als Gegenstand ein
http://www.hsbund.de/SharedDocs/Downloads/0_Abschlussarbeiten/FB_FIN/2006/2006_...
gentümer Teilhaber einer Rechtsgemeinschaft ist. 1) Die Rechtsgemeinschaft § 741 BGB a) Dem Schuldner steht ein Recht zu: Das Miteigentum an einem. Grundstück nach Bruchteilen ist Fall des § 1008 BGB und da- mit Eigentum. Einem Eigentümer stehen die aus
http://d-nb.info/940599457/04
2. Teil: Stellungnahme. 57. 6. Grundsätzlich: Entsprechende Anwendung der. §§ 741 ff. BGB auf das Innenverhältnis der Gesamt- gläubiger? 62 a) Vorbemerkung. 62 b) Entsprechende Anwendung der §§ 741 ff. BGB auf das Innenverhältnis der Gesamtgläubiger aufg
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Steht ein Recht mehreren gemeinschaftlich zu, so finden, sofern sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt, die Vorschriften der §§ 742 bis 758 Anwendung (Gemeinschaft nach Bruchteilen). A. Wesen und Abgrenzung. I. Wesen und Entstehung. Rz
https://openjur.de/g/bgb/741.html
741 Gemeinschaft nach Bruchteilen →. Steht ein Recht mehreren gemeinschaftlich zu, so finden, sofern sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt, die Vorschriften der §§ 742 bis 758 Anwendung (Gemeinschaft nach Bruchteilen).
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_741/
20.07.2017 - ... 741 Gemeinschaft nach Bruchteilen · § 742 Gleiche Anteile · § 743 Früchteanteil; Gebrauchsbefugnis · § 744 Gemeinschaftliche Verwaltung · § 745 Verwaltung und Benutzung durch Beschluss · § 746 Wirkung gegen Sondernachfolger · § 747 Verfü
http://www.rechtslexikon.net/d/gemeinschaft/gemeinschaft.htm
In der Bruchteilsgemeinschaft (Bg). steht jedem Teilhaber ein ziffernmässig bestimmter, im Zweifel gleich grosser ideeller Anteil an dem gemeinsamen Recht zu (§§ 741 ff. BGB). Wichtigster Fall der Bg. ist das Miteigentum, für das zusätzlich die Sonderreg
http://www.rechtslexikon.net/d/bruchteilsgemeinschaft/bruchteilsgemeinschaft.htm
741 ff. BGB) ist die gemeinschaftliche Inhaberschaft eines einzelnen Rechtes durch Mehrere (auch Gemeinschaff). Sie entsteht regelmäßig durch Gesetz, vgl. §§947f, 984, 1008 BGB; 6 DepotG, beim gemeinsamen Erwerb eines Gegenstandes auch durch Vertrag. Dab