(1) Hat ein Gläubiger eines Gesellschafters die Pfändung des Anteils des Gesellschafters an dem Gesellschaftsvermögen erwirkt, so kann er die Gesellschaft ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, sofern der Schuldtitel nicht bloß vorläufig vollstreckbar ist.
(2) Solange die Gesellschaft besteht, kann der Gläubiger die sich aus dem Gesellschaftsverhältnis ergebenden Rechte des Gesellschafters, mit Ausnahme des Anspruchs auf einen Gewinnanteil, nicht geltend machen.
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http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/ZV-InsR_2008_2.doc
15.04.2008 - ZV-Vorr: Titel (704 ff/794), Klausel (724, 725: muß vom ZV-Gläubiger beantragt werden), Zustellung (750). - ZV-Antrag des Gläubigers (vgl. §§ 754 [“Auftrag” in diesem Zshang terminologisch veraltet; nicht §§ 662 ff BGB, sondern öffr. Rechtsb
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/86e44e3b-42cb-4050-8274-76d61cd697e9/11204.pdf
22.04.1999 - BeurkG § 52; ZPO §§ 725, 794 Abs. 1 Nr. 5, 797 Abs. 2; BGB §§ 428, 432. Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung bei Gläubigermehrheit. I. Sachverhalt: Mit Urkunde vom 13.2.1996 haben acht Gesellschafter einer GmbH ein Angebot auf Verkau
http://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(2xqod5u2xirscxc2ezymjjcr))/Content/Pdf/Y-30...
21.11.2014 - der Beklagten vorgebracht, § 651 b Abs. 1 S. 1 BGB. Die Beklagte hat dem Kläger daraufhin die Möglichkeit der Vertragsübernahme in Aussicht gestellt, jedoch mit einhergehenden Mehrkosten in Höhe von 1.850,00 € bzw. 725,00 €. Diese Kosten wär
https://www.jura.uni-hamburg.de/media/ueber-die-fakultaet/personen/hirte-heribe...
Heribert Hirte. Personengesellschaft. - Ausschluss nach Gesetz -. • Kündigung "der [= der gesamten] Gesell- schaft" nach § 723 BGB. • Kündigung durch Privatgläubiger (§ 725 BGB wegen § 736 ZPO) ...
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/119/1811937.pdf
12.04.2017 - Durch § 22 BGB-E soll bürgerschaftlichem Engagement der Zugang zur Rechtsform des wirtschaftlichen ... Die Eintragung der Idealvereine nach § 21 BGB erfolgt bei den Register-gerichten. ..... ausfertigung nach § 317 Absatz 4 ZPO sowie bei der
http://sife.uni-wuppertal.de/fileadmin/volkmann/Lehrmaterialien/Downloads/Vorle...
2 BGB. § 131 III S. 1 Nr. 1 HGB. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das. Vermögen des Gfters. § 736 I Var. 3 BGB. § 131 III S. 1 Nr. 2 HGB. Kündigung durch Privatgläubiger des Gfters. § 725 I BGB i. V. m. § 736 I Var. 1 BGB analog. § 131 III S. 1 Nr.
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92490.htm
(1) Hat ein Gläubiger eines Gesellschafters die Pfändung des Anteils des Gesellschafters an dem Gesellschaftsvermögen erwirkt, so kann er die Gesellschaft ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, sofern der Schuldtitel.
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Gesetzestext (1) Hat ein Gläubiger eines Gesellschafters die Pfändung des Anteils des Gesellschafters an dem Gesellschaftsvermögen erwirkt, so kann er die Gesellschaft ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, sofern der Schuldtitel nicht bloß vorl
https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze/Gesetze/Allgemeines-Zivilrec...
Rechtsfolgen der Verlegung des Wohnsitzes des geschäftsführenden Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft ins Ausland OLG Hamm (27 U 187/11) | Datum: 14.06.2012. Rechtsstellung des Nachlassverwalters; Prozessführungsbefugnis hinsichtlich Schadensersatzansp
http://www.iww.de/ve/archiv/arbeitshilfen-so-verwerten-sie-einen-gbr-geschaefts...
01.10.2006 - Besteht die Gesellschaft, kann der Gläubiger den Anspruch des Schuldners auf dessen Gewinnanteil gegenüber der Gesellschaft geltend machen (§§ 721, 722, 725 Abs. 2 BGB). Praxishinweis: Da sich die Höhe des Gewinnanteils nach den zurzeit der
http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/njw00_575.htm
Schuldbeitritt als unselbständiges Sicherungsrecht analog § 401 BGB ... 401 BGB ist auf eine sichernde Schuldmitübernahme entsprechend anzuwenden. .... NJW-RR 1994, 564 = WM 1994, 225 [227]; NJW-RR 1994, 379 = LM H. 6/1994 § 565 III ZPO Nr. 18 = WM 1994,