§ 724 BGB, Kündigung bei Gesellschaft auf Lebenszeit oder fortgesetzter Gesellschaft
Paragraph 724 Bürgerliches Gesetzbuch

Ist eine Gesellschaft für die Lebenszeit eines Gesellschafters eingegangen, so kann sie in gleicher Weise gekündigt werden wie eine für unbestimmte Zeit eingegangene Gesellschaft. Dasselbe gilt, wenn eine Gesellschaft nach dem Ablauf der bestimmten Zeit stillschweigend fortgesetzt wird.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Prof

http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/ZV-InsR_2008_2.doc
15.04.2008 - ZV-Vorr: Titel (704 ff/794), Klausel (724, 725: muß vom ZV-Gläubiger beantragt werden), Zustellung (750). - ZV-Antrag des Gläubigers (vgl. §§ 754 [“Auftrag” in diesem Zshang terminologisch veraltet; nicht §§ 662 ff BGB, sondern öffr. Rechtsb


PDF Dokumente zum Paragraphen

Einteilung der Gesellschaftsformen

https://www4.fh-swf.de/media/downloads/fbtbw/download_8/niederhofer/gesr_skript...
schaftsvertrag dies zulässt, bzw. alle Gesellschafter zustimmen. 7. Beendigung der Gesellschaft. -. Auflösung. • Durch einvernehmlichen Beschluss der Gesellschafter. (Vertragsfreiheit). • Durch Zeitablauf (§ 724 BGB). • Alle Anteile befinden sich in eine

Bürgerliches Gesetzbuch: BGB - Jauernig / Berger / Mansel ... - McLegal

https://www.mclegal.de/WebRoot/McLegalDB/Shops/McLegal/ProductImages/Samples/97...
Anhang EG BGB 247 .............................................................. 724. Titel 4. Schenkung (516–534) ......................................................... 727. Titel 5. Mietvertrag, Pachtvertrag (535–597) . . . . . . . . . . . . . . . .

BGB §§ 683, 670 - Wettbewerbszentrale

https://www.wettbewerbszentrale.de/media/getlivedoc.aspx?id=27107
UWG §§ 1, 3, 13 II Nr. 2; BGB §§ 683, 670; ZPO § 91 a. Die Werbung eines (noch) nicht in die Handwerksrolle eingetragenen Unternehmens, durch ... (BGH, NJW 1995, 724 = LM H. 4/1995 § 1 UWG Nr. 671 = WRP 1995, 104 - Laienwerbung für Augenoptiker). Dies is

Leseprobe zu Erman, BGB Kommentar. 14. Auflage 2014 - Weltbild

https://www.weltbild.de/media/txt/pdf/9783504471026-096.504.724.pdf
Leseprobe zu. Erman. BGB. 14., neu bearbeitete Auflage, 2014, ca. 7000 Seiten, 2 Bände, gebunden Leinen, Kommentar. ISBN 978-3-504-47102-6. Normalpreis: 379,00 €. Subskriptionspreis: 329,00 € ...

GTAI - Vertragsrecht

https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/Wirtschafts-und-steuerr...
ein Dienstvertrag oder ein Auftrag (§ 724 BGB, Prikázná smluva) vor. Die Höhe des Entgeltes (Cena za dielo) ist beim slowakischen Werkvertrag frei verhandelbar; ein Kostenvora nschlag (Cena podľa rozpočtu) kann, so sieht es das slowakische Recht in § 547


Webseiten zum Paragraphen

Kommentierung zu § 724 BGB –Kündigung bei Gesellschaft auf ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-16/Kuendigung-bei-Gesellschaf...
724 Kündigung bei Gesellschaft auf Lebenszeit oder fortgesetzter Gesellschaft. Ist eine Gesellschaft für die Lebenszeit eines Gesellschafters eingegangen, so kann sie in gleicher Weise gekündigt werden wie eine für unbestimmte Zeit eingegangene Gesellsch

BGB § 724 Kündigung bei Gesellschaft auf Lebenszeit oder ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_724/
20.07.2017 - 724 Kündigung bei Gesellschaft auf Lebenszeit oder fortgesetzter Gesellschaft. 1Ist eine Gesellschaft für die Lebenszeit eines Gesellschafters eingegangen, so kann sie in gleicher Weise gekündigt werden wie eine für unbestimmte Zeit eingegan

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 724 – Kündigung ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Ist eine Gesellschaft für die Lebenszeit eines Gesellschafters eingegangen, so kann sie in gleicher Weise gekündigt werden wie eine für unbestimmte Zeit eingegangene Gesellschaft. Dasselbe gilt, wenn eine Gesellschaft nach dem Ablauf der bestimmten Zeit

§ 724 Kündigung bei Gesellschaft auf Lebenszeit oder fortgesetzter ...

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze/Gesetze/Allgemeines-Zivilrec...
2Dasselbe gilt, wenn eine Gesellschaft nach dem Ablauf der bestimmten Zeit stillschweigend fortgesetzt wird. Stand: 01.09.2017. (c) copyright 2017 - Deubner Verlag, Köln. Gesetzestitel Änderungsnachweis Top. Zitieren: BGB § 724. Stand: 2017. Copyright: ©

.§ 724 BGB Kündigung bei Gesellschaft auf Lebenszeit oder ...

https://www.brennecke-partner.de/724-BGB-Kuendigung-bei-Gesellschaft-auf-Lebens...
Ist eine Gesellschaft für die Lebenszeit eines Gesellschafters eingegangen so kann sie in gleicher Weise gekündigt werden wie eine für unbestimmte Ze.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 16: Gesellschaft › § 724

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 724 BGB
    § 724 Abs. 1 BGB oder § 724 Abs. I BGB

  • Werbung