(1) Die Haftung des Gastwirts kann im Voraus nur erlassen werden, soweit sie den nach § 702 Abs. 1 maßgeblichen Höchstbetrag übersteigt. Auch insoweit kann sie nicht erlassen werden für den Fall, dass der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von dem Gastwirt oder von Leuten des Gastwirts vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird oder dass es sich um Sachen handelt, deren Übernahme zur Aufbewahrung der Gastwirt entgegen der Vorschrift des § 702 Abs. 3 abgelehnt hat.
(2) Der Erlass ist nur wirksam, wenn die Erklärung des Gastes schriftlich erteilt ist und wenn sie keine anderen Bestimmungen enthält.
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http://www.dehoga-zentrum-rlp.de/cms/docs/doc48442.pdf
weil dies der allgemeinen gesetzlichen Systematik entspricht. § 702 Abs. II BGB ist somit überflüssig. Ein Ausschluss der Gefährdungshaftung des Gastwirts ist unzulässig. Das jedenfalls ist die Quintessenz des formulierungsmäßig völlig missglückten § 702
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/737737e0-702a-43b1-9932-478a1fe1f6b8/11450.pdf
23.03.2006 - EGBGB Art. 164; BGB §§ 311c, 926 Abs. 1 S. 2; Realverbandsgesetz-Niedersachsen (RVG. Nds). Schicksal von Verbandsanteilen bei Veräußerung bzw. Verlegung der Hofstelle. I. Sachverhalt. In einem Landkreis des Landes Niedersachsen besteht in de
http://sportrecht.org/cms/upload/seminararbeiten/stelzenmueller.pdf
Beschränkung der sich über § 31 BGB (analog) ergebenden Haftung . ..... des BGB (§§ 21 ff.) und der Vereinssatzung, welche alle wesentlichen Grundentscheidungen des zukünftigen Vereinslebens enthalten muss (vgl. § 57 f.).8 ..... zwingende Normen wie §§ 6
https://www.faszination-kochen.com/library/PDF/strenge_H.pdf
Voraussetzungen. 1. Beherbergungsvertrag §535BGB. 2. Gewerbe §14 BGB. 3. Gast ist da. 4. eingebrachte Sache. 5. Anzeige §703 S.1 BGB. 2. Ausschluss. • §701(4) BGB: • PKW. • Sachen PKW. • Tiere. • §701(3) BGB: • Gastseitig kaputt. • höhere Gewalt. • vorhe
https://www.mh-hannover.de/fileadmin/zentrale_einrichtungen/personalrat/downloa...
1 -. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). BGB. Ausfertigungsdatum: 18.08.1896. Vollzitat: "Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I. S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt geändert ...... 702a Erlass der Haftung. § 70
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Gesetzestext (1) 1Die Haftung des Gastwirts kann im Voraus nur erlassen werden, soweit sie den nach § 702 Abs. 1 maßgeblichen Höchstbetrag übersteigt. 2Auch insoweit kann sie nicht erlassen werden für den Fall, dass der Verlust, die Zerstörung oder die B
https://www.lecturio.de/magazin/haftung-gastwirt-%C2%A7%C2%A7-701-ff-bgb/
... oder pflichtwidrig abgelehnt hat, § 702 III BGB, § 702 II Nr.2 BGB. Der Gast ist verpflichtet den Gastwirt fristlos über den Schaden zu informieren, sobald er diesbezüglich Erkenntnis erlangt hat. Geschieht dies nicht, erlischt der Anspruch nach § 70
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084/
BGB; Fassung; Buch 1: Allgemeiner Teil ...... 702 Beschränkung der Haftung; Wertsachen · § 702a Erlass der Haftung · § 703 Erlöschen des Schadensersatzanspruchs · § 704 Pfandrecht des Gastwirtes · § 705 Inhalt des Gesellschaftsvertrags · § 706 Beiträge d
https://link.springer.com/content/pdf/10.1007/978-3-322-87466-5_22.pdf
701 Abs.2 BGB "einge- bracht", als er an der Garderobe abgelegt wurde. Gut muß dann nicht haften, wenn er wirksam seine. Haftung mit dem Schild ausgeschlossen hat. Ein solcher genereller Ausschluß ist jedoch gem. § 702a Abs.1 BGB nicht möglich. Die Besch
http://www.abstoss-wolters.de/index.php/infoportal/ratgeber?vncat=lex_cat_id&vn...
... verschuldensunabhängige Haftung (Gefährdungshaftung) vorgesehen. Derartige Regelungen können meist gar nicht oder nur bis zu einer bestimmten Höhe vertraglich abgedungen werden. Beispiele: Haftung des Kraftfahrzeughalters im Straßenverkehr; Haftung d