§ 702a BGB, Erlass der Haftung
Paragraph 702a Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Die Haftung des Gastwirts kann im Voraus nur erlassen werden, soweit sie den nach § 702 Abs. 1 maßgeblichen Höchstbetrag übersteigt. Auch insoweit kann sie nicht erlassen werden für den Fall, dass der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von dem Gastwirt oder von Leuten des Gastwirts vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird oder dass es sich um Sachen handelt, deren Übernahme zur Aufbewahrung der Gastwirt entgegen der Vorschrift des § 702 Abs. 3 abgelehnt hat.


(2) Der Erlass ist nur wirksam, wenn die Erklärung des Gastes schriftlich erteilt ist und wenn sie keine anderen Bestimmungen enthält.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Die Gefährdungshaftung des Gastwirts - DEHOGA Zentrum GmbH

http://www.dehoga-zentrum-rlp.de/cms/docs/doc48442.pdf
weil dies der allgemeinen gesetzlichen Systematik entspricht. § 702 Abs. II BGB ist somit überflüssig. Ein Ausschluss der Gefährdungshaftung des Gastwirts ist unzulässig. Das jedenfalls ist die Quintessenz des formulierungsmäßig völlig missglückten § 702

GUTACHTEN Dokumentnummer: 11450 letzte Aktualisierung: 23.03 ...

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/737737e0-702a-43b1-9932-478a1fe1f6b8/11450.pdf
23.03.2006 - EGBGB Art. 164; BGB §§ 311c, 926 Abs. 1 S. 2; Realverbandsgesetz-Niedersachsen (RVG. Nds). Schicksal von Verbandsanteilen bei Veräußerung bzw. Verlegung der Hofstelle. I. Sachverhalt. In einem Landkreis des Landes Niedersachsen besteht in de

Seminararbeit - sportrecht.org

http://sportrecht.org/cms/upload/seminararbeiten/stelzenmueller.pdf
Beschränkung der sich über § 31 BGB (analog) ergebenden Haftung . ..... des BGB (§§ 21 ff.) und der Vereinssatzung, welche alle wesentlichen Grundentscheidungen des zukünftigen Vereinslebens enthalten muss (vgl. § 57 f.).8 ..... zwingende Normen wie §§ 6

Strenge Haftung - Faszination Kochen

https://www.faszination-kochen.com/library/PDF/strenge_H.pdf
Voraussetzungen. 1. Beherbergungsvertrag §535BGB. 2. Gewerbe §14 BGB. 3. Gast ist da. 4. eingebrachte Sache. 5. Anzeige §703 S.1 BGB. 2. Ausschluss. • §701(4) BGB: • PKW. • Sachen PKW. • Tiere. • §701(3) BGB: • Gastseitig kaputt. • höhere Gewalt. • vorhe

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

https://www.mh-hannover.de/fileadmin/zentrale_einrichtungen/personalrat/downloa...
1 -. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). BGB. Ausfertigungsdatum: 18.08.1896. Vollzitat: "Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I. S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt geändert ...... 702a Erlass der Haftung. § 70


Webseiten zum Paragraphen

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 702a – Erlass der ...

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Gesetzestext (1) 1Die Haftung des Gastwirts kann im Voraus nur erlassen werden, soweit sie den nach § 702 Abs. 1 maßgeblichen Höchstbetrag übersteigt. 2Auch insoweit kann sie nicht erlassen werden für den Fall, dass der Verlust, die Zerstörung oder die B

Die Haftung des Gastwirts nach §§ 701 ff. BGB - Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/haftung-gastwirt-%C2%A7%C2%A7-701-ff-bgb/
... oder pflichtwidrig abgelehnt hat, § 702 III BGB, § 702 II Nr.2 BGB. Der Gast ist verpflichtet den Gastwirt fristlos über den Schaden zu informieren, sobald er diesbezüglich Erkenntnis erlangt hat. Geschieht dies nicht, erlischt der Anspruch nach § 70

BGB - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084/
BGB; Fassung; Buch 1: Allgemeiner Teil ...... 702 Beschränkung der Haftung; Wertsachen · § 702a Erlass der Haftung · § 703 Erlöschen des Schadensersatzanspruchs · § 704 Pfandrecht des Gastwirtes · § 705 Inhalt des Gesellschaftsvertrags · § 706 Beiträge d

xxi. haftung des gastwirtes - Springer Link

https://link.springer.com/content/pdf/10.1007/978-3-322-87466-5_22.pdf
701 Abs.2 BGB "einge- bracht", als er an der Garderobe abgelegt wurde. Gut muß dann nicht haften, wenn er wirksam seine. Haftung mit dem Schild ausgeschlossen hat. Ein solcher genereller Ausschluß ist jedoch gem. § 702a Abs.1 BGB nicht möglich. Die Besch

Ratgeber - Abstoß & Wolters GmbH & Co. KG

http://www.abstoss-wolters.de/index.php/infoportal/ratgeber?vncat=lex_cat_id&vn...
... verschuldensunabhängige Haftung (Gefährdungshaftung) vorgesehen. Derartige Regelungen können meist gar nicht oder nur bis zu einer bestimmten Höhe vertraglich abgedungen werden. Beispiele: Haftung des Kraftfahrzeughalters im Straßenverkehr; Haftung d


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 15: Einbringung von Sachen bei Gastwirten › § 702a

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 702a BGB
    § 702a Abs. 1 BGB oder § 702a Abs. I BGB
    § 702a Abs. 2 BGB oder § 702a Abs. II BGB

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