§ 699 BGB, Fälligkeit der Vergütung
Paragraph 699 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Hinterleger hat die vereinbarte Vergütung bei der Beendigung der Aufbewahrung zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.


(2) Endigt die Aufbewahrung vor dem Ablauf der für sie bestimmten Zeit, so kann der Verwahrer einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen, sofern nicht aus der Vereinbarung über die Vergütung sich ein anderes ergibt.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Übersicht zum Mahnverfahren - hemmer.assessor

https://www.assessorkurs-hemmer.de/pdf/kursmaterialpdf/sachsen/Ass698-Mahnverfa...
Mahnverfahren / Übersicht Seite 1. Übersicht: Mahnverfahren. Verfahrensablauf und Auswirkungen im BGB. Gesamtüberblick: Das Mahnverfahren (§§ 688 ff ZPO) bietet dem Antragsteller die Möglichkeit, ohne Klageverfahren einen Vollstreckungstitel zu erlangen,


PDF Dokumente zum Paragraphen

OBERVERWALTUNGSGERICHT FÜR DAS LAND BRANDENBURG ...

http://www.vermessung.brandenburg.de/sixcms/media.php/1069/2004-05-03_OVG-3-A-6...
03.05.2004 - 3 A 699/01.Z. 10 K 3767/96 Potsdam. In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Kläger und Rechtsmittelführer, gegen den Landrat des Landkreises Ostprignitz-Ruppin, Virchowstraße 14-16, 16816 Neuruppin .... entsprechender Anwendung der Vorsch

Abwicklung von Aufträgen im Zahlungsverkehr für ... - Bankstudent

https://www.bankstudent.de/bankkaufmann/abw_zv.pdf
Vergütung sich ein anderes ergibt (BGB § 699). • Der Hinterleger kann den aufzubewahrenden Gegenstand nach der abgelaufenen zurückfordern, den er Verwahrung gegeben hat (regelmäßiger. Verwahrungsvertrag). • Bei grober Fahrlässigkeit eines Dritten, welche

Der Mahnbescheid und seine Vollstreckung - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/9783415056367_Schneider%20Popiel_Mah...
Widerspruch bestimmten Frist eingereicht werden, § 699 Abs. 1 Satz 2 BGB. Es ist ein zwingendes Erfordernis, dass der Antragsteller den vollständigen. Ablauf der Widerrufsfrist abwartet, ehe er den Antrag auf Erlass des Voll- streckungsbescheids abschick

Eigentumserwerb - zar kit

http://www.zar.kit.edu/getData.php?ID=71&download=699
BGB für Fortgeschrittene. Universität Karlsruhe (TH) Institut für Informationsrecht Prof. Dr. iur. Peter Sester. 2. 2. Eigentumserwerb. Zivilrechtlicher Eigentumserwerb durch .... 1. Rechtsgeschäft a) bewegliche Sachen → §§ 929 ff BGB b) Immobilien. → §§

Bürgerliches Recht - Sachverzeichnis

http://www.vahlen.de/fachbuch/sachverzeichnis/Medicus-Buergerliches-Recht-97838...
bei § 817 S. 2 BGB 699. – Vorrang 727ff. Leistungserschwerung 156ff. Leistungsgefahr 261; 271; 278. Leistungsinteresse 209a; 209c. Leistungskette 669f. Leistungskondiktion 176; 603j; 664f.; 666ff.;. 892ff. Leistungsnähe 844. Leistungsort 258f. Leistungsp


Webseiten zum Paragraphen

.§ 699 BGB Fälligkeit der Vergütung - Brennecke & Partner

https://www.brennecke-partner.de/699-BGB-Faelligkeit-der-Verguetung_61313
(1) Der Hinterleger hat die vereinbarte Vergütung bei der Beendigung der Aufbewahrung zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen s.

BGB § 699 Fälligkeit der Vergütung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_699/
20.07.2017 - 699 Fälligkeit der Vergütung. (1) 1Der Hinterleger hat die vereinbarte Vergütung bei der Beendigung der Aufbewahrung zu entrichten. 2Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 699 – Fälligkeit ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 699 – Fälligkeit der Vergütung. (1) [1]Der Hinterleger hat die vereinbarte Vergütung bei der Beendigung der Aufbewahrung zu entrichten. [2]Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem

Burghardt-Gymnasium Buchen - Zu „Faschenacht“: Motto-Tage am BGB

http://www.bg-buchen.de/infos-zum-bgb/smv/aktuelles/699-zu-faschenacht-motto-ta...
Die närrischen Tage haben auch am Burghardt-Gymnasium Einzug gehalten. Das Schulhaus ist farbenfroh geschmückt, über die Lautsprecheranlage tönt kurz vor der großen Pause „Kerl wach uff“ und die Cafeteria wird zum Dreh- und Angelpunkt für Kostümprämierun

Keine Pflicht zur Angabe eines Höchstzinssatzes bei Vereinbarung ...

https://www.zip-online.de/heft-15-2006/zip-2006-699-keine-pflicht-zur-angabe-ei...
Bei der Eintragung einer Grundschuld muss ein Höchstzinssatz nicht angegeben werden, wenn die Parteien die Vereinbarung der Verzinsung an § 288 Abs. 1 BGB ausgerichtet haben. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zug


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 14: Verwahrung › § 699

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 699 BGB
    § 699 Abs. 1 BGB oder § 699 Abs. I BGB
    § 699 Abs. 2 BGB oder § 699 Abs. II BGB

  • Werbung