Verwendet der Verwahrer hinterlegtes Geld für sich, so ist er verpflichtet, es von der Zeit der Verwendung an zu verzinsen.
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Abschnitt. Der Ausgleichsanspruch (§ 1378 BGB). 141. 3. Neuer Stichtag für die Höhe der Ausgleichsforderung. 698. Nach früherer Rechtslage entstand der Anspruch auf Zugewinnausgleich stets nur in. Höhe des Vermögens, das bei Beendigung des Güterstandes –
https://d-nb.info/999191217/04
Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse - §§ 433-853. 698. Titel 1 Kauf, Tausch - §§433-480. 698. Titel 2 Teilzeit-Wohnrechteverträge - §§481-487. 791. Titel 3 Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwi- schen einem Unternehmer
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aa) Danach muss der Darlehensgeber Unternehmer im. Sinne des § 14 I BGB sein. Unternehmer ist gem. § 14 I. Alt. 1 BGB, wer in Ausübung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit ein Rechtsgeschäft tätigt. F übte als. Fahrradhändler auf jeden Fall ein
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151. Erwiderung auf den Übertragungsantrag nach § 1383 BGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152. (Isolierter) Antrag zur vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft . . . . . . . . . . . . 164. Zahlungsanspruch des Ausgleichsberechtigte
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02.07.2010 - Alt., 818 II BGB). Das Scheitern die- ses Zwecks und damit das Entstehen des Anspruchs aus Zweckkondiktion ist ab dem Zeitpunkt gegeben, in dem der Beklagte sich entschloss, die Immobilie anderweitig zu verkaufen, also ab der Abrede des. Bek
https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-14/Verzinsung-des-verwendeten...
698 Verzinsung des verwendeten Geldes. Verwendet der Verwahrer hinterlegtes Geld für sich, so ist er verpflichtet, es von der Zeit der Verwendung an zu verzinsen.
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Verwendet der Verwahrer hinterlegtes Geld für sich, so ist er verpflichtet, es von der Zeit der Verwendung an zu verzinsen. Rz. 1 Die unbefugte Verwendung von hinterlegtem Geld (Münzen und Scheine) führt zu einem Strafzins für den Verwahrer (ähnl § 668).
https://www.cr-online.de/45705.htm
15.10.2016 - Überwiegend wird sie in der Literatur, die der Rechtsprechung des BGH zur Mitwirkungshandlung nach § 642 BGB folgt, trotz dieser Relevanz als rein .... Grützmacher, Malte, Die deliktische Haftung für autonome Systeme – Industrie 4.0 als Hera
https://www.judicialis.de/Landesarbeitsgericht-Rheinland-Pfalz_10-Sa-698-07_Urt...
UWG § 17 Abs. 2 Nr. 1 a. UWG § 21. UWG § 21 Abs. 2. ArbGG § 64 Abs. 1. ArbGG § 64 Abs. 2. ArbGG § 64 Abs. 6. ArbGG § 66 Abs. 1. ArbGG § 69 Abs. 2. ZPO § 167. ZPO § 517. ZPO § 519. BGB § 199 Abs. 1. BGB § 214 Abs. 1. BGB § 823. BGB § 823 Abs. 2. BGB § 826
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Was sind Fundsachen? Fundsachen sind nur verlorene Sachen (§ 965 Absatz 1 BGB). Verloren sind Sachen, deren Besitz zufällig und nicht nur vorübergehend abhanden gekommen ist. Verloren sind auch gestohlene und dann vom Dieb weggeworfene Sachen.