§ 697 BGB, Rückgabeort
Paragraph 697 Bürgerliches Gesetzbuch

Die Rückgabe der hinterlegten Sache hat an dem Ort zu erfolgen, an welchem die Sache aufzubewahren war; der Verwahrer ist nicht verpflichtet, die Sache dem Hinterleger zu bringen.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene

https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/benecke/Lehre_und_Studium...
Kraus, JuS 2008, 697‐702; Boemke/Schönfelder, JuS 2013, 7‐12 (Wirksamwerden von Willenserklärungen gegenüber nicht voll Geschäftsfähigen (§ 131 BGB); Ludwig, Jura 2011, 9‐14 (Zur Problematik des Widerrufs eines Vertragsangebots gegenüber einem beschränkt


Word Dokumente zum Paragraphen

Übersicht zum Mahnverfahren - hemmer.assessor

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Bedeutung des § 696 III ZPO: v.a. bei §§ 818 IV, 987, 989, 291 BGB. 2. Verzögerungen des Mahnverfahrens: Wird – etwa wegen eines verspäteten Antrags – nicht alsbald abgegeben, ist streitig, ob die Rechtshängigkeit mit Abgabe der Akten an das Streitgerich


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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB Band 4 ...

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697 (699f.): mit Gesetzessystematik unvereinbar; DAV-Stellungnahme NZM 2012, 105 (106): systemwidriger. Eingriff; Hau NZM 2014, 809 (814): rechtsdogmatisch besonders bemerkenswert; Oechsler VertraglSchuldverhält- nisse Rn. 837: strittigster Teil; Schmidt

Fallfundus - jura | Uni Bonn

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Geschäftsfähigkeit. Cornelia Kraus. JuS 2008,. 697. BGB AT Der verlorene Sohn: Aufhebungsvertrag &. Rechtsscheinvollmacht – Vertragsauslegung –. Formbedürftigkeit. Wolfgang Fleck /. Stefan Arnold. JuS 2009,. 426. BGB AT Probleme aus dem Recht der Stellve

Veröffentlichungen Dr. Paul Terner Aufsätze / Selbständige Beiträge ...

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in: JA 2002, S. 689-697 (mit Antonia Grundmann) ... Zur Anwendbarkeit des § 1059a BGB auf einzelkaufmännische Unternehmen in: ZfIR 2007, S. 228- ... BGB in: DStR 2017, S. 160 - 163. Anmerkungen / Urteilsbesprechungen. • Bespr. von OLG Hamm, Beschl. v. 11

Allgemeines Schuldrecht Abgrenzung Fälligkeit und Verzug allgemein

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Hinterlegung, § 697 BGB. - Verwahrung, § 700 BGB. - Zahlungsort, § 270 BGB. 3. Aus den Umständen zu entnehmen. 4. Gesetzliche Regelung, § 269 Abs. 1 u. 2 BGB: Wohnsitz bzw. Geschäftssitz des Schuldners (analoge. Anwendung bei „Platzgeschäften“ im selben

Checkliste Praxiskauf / Praxisverkauf - ETL-Rechtsanwälte

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Webseiten zum Paragraphen

BGB § 697 Rückgabeort - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_697/
20.07.2017 - ... von Aufwendungen · § 694 Schadensersatzpflicht des Hinterlegers · § 695 Rückforderungsrecht des Hinterlegers · § 696 Rücknahmeanspruch des Verwahrers · § 697 Rückgabeort · § 698 Verzinsung des verwendeten Geldes · § 699 Fälligkeit der Ve

§ 697 BGB - Rückgabeort - Rechtswörterbuch

https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/697/
697 BGB - § 697 Rückgabeort Die Rückgabe der hinterlegten Sache hat an dem Ort zu erfolgen, an welchem die Sache aufzubewahren war; der Verwahrer ist nicht verpflichtet, die Sache dem Hinterleger zu.

.§ 697 BGB Rückgabeort - Brennecke & Partner

https://www.brennecke-partner.de/697-BGB-Rueckgabeort_61311
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  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 14: Verwahrung › § 697

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 697 BGB
    § 697 Abs. 1 BGB oder § 697 Abs. I BGB

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