§ 694 BGB, Schadensersatzpflicht des Hinterlegers
Paragraph 694 Bürgerliches Gesetzbuch

Der Hinterleger hat den durch die Beschaffenheit der hinterlegten Sache dem Verwahrer entstehenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass er die Gefahr drohende Beschaffenheit der Sache bei der Hinterlegung weder kennt noch kennen muss oder dass er sie dem Verwahrer angezeigt oder dieser sie ohne Anzeige gekannt hat.


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Übersicht zum Mahnverfahren - hemmer.assessor

https://www.assessorkurs-hemmer.de/pdf/kursmaterialpdf/sachsen/Ass698-Mahnverfa...
Verfahrensablauf und Auswirkungen im BGB. Gesamtüberblick: .... für die Verjährung: Der Rest (!) der gehemmten Verjährungsfrist läuft gemäß §§ 204 II, 209 BGB nach sechs Monaten weiter.[14] ... Der Antragsgegner kann gegen den Mahnbescheid gemäß § 694 I

ZPO 12

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bbb) Verzugseintritt ab Zustellung, § 286 I 2 BGB. bb) Prozessuale Wirkungen: Mahnbescheid ist notwendige Durchgangsstufe vor VStrBescheid: führt nicht automatisch zu VStrBescheid, sondern nur bei besonderem Antrag des ASt (s. § 699 I 1) R-polit Grund? d


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I. Vertragliche Ansprüche - Examensrelevant.de

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536 e BGB (Haftung des Mieters bei Unterlassen der Mängelanzeige). • §§ 627, 628 II BGB (Haftung nach fristloser Kündigung bei Diensten höherer Art). • § 671 II BGB (Haftung des Beauftragten bei Kündigung zur Unzeit). • § 694 BGB (Haftung des Hinterleger

BGI 694 - BG BAU-Medien

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Sachgebiet „Bauliche Einrichtungen und Handel“,. Fachbereich „Handel und Logistik“ der DGUV. Ausgabe: April 2007 – aktualisierte Fassung Januar 2008. DGUV Information 208-016 (bisher BGI 694) zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger od

Rechtsfragen bei Pferdepensionsverträgen – 2. Teil: Haftungsfragen

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Die Pferdepensionsverträge bringen bei der rechtlichen Beurteilung eine Vielzahl an Haf- tungsfragen mit sich. Dabei entstehen bei der rechtlichen Einordnung des Pferdepensionsver- trages als Verwahrvertrag nach § 688 BGB, als Mietvertrag nach § 535 BGB

BGH NStZ 2009, 694 ff

https://www.uni-marburg.de/fb01/lehrstuehle/strafrecht/safferling/projekt_akte_...
leisten dürfen (§ 134 BGB i.V.m. § 78 S. 2 BetrVG). (3) Vermögensnachteil des VW-Konzerns (+), da der verbotene Abschluss zur Er- zielung eines nichtkompensationsbegründungsfähigen Vorteils eingesetzt wur- de (Dr. V war schon gesetzlich zur vertrauensvol

Haftung nach §§ 31a und b BGB - sportrecht.org

http://sportrecht.org/cms/upload/seminararbeiten/Matejka.pdf
05.08.2013 - Frings, Michael: Die Änderung zur Haftung und Vergütung im Vereins- und. Stiftungsrecht, in: NWB 2013, 694. Jauernig, Othmar: Kommentar zum BGB, 14 Auflage, München 2011. Juris Praxis Kommentar BGB AT, Klaus Vieweg (Hrsg.), Bd 1, 6. Auflage,


Webseiten zum Paragraphen

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 694 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Der Hinterleger hat den durch die Beschaffenheit der hinterlegten Sache dem Verwahrer entstehenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass er die Gefahr drohende Beschaffenheit der Sache bei der Hinterlegung weder kennt noch kennen muss oder

.§ 694 BGB Schadensersatzpflicht des Hinterlegers

https://www.brennecke-partner.de/694-BGB-Schadensersatzpflicht-des-Hinterlegers...
694 BGB Schadensersatzpflicht des Hinterlegers. Der Hinterleger hat den durch die Beschaffenheit der hinterlegten Sache dem Verwahrer entstehenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass er die gefahrdrohende Beschaffenheit der Sache bei der Hinterlegung

BGB § 694 Schadensersatzpflicht des Hinterlegers - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_694/
Titel 14: Verwahrung. § 694 Schadensersatzpflicht des Hinterlegers. Der Hinterleger hat den durch die Beschaffenheit der hinterlegten Sache dem Verwahrer entstehenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass er die Gefahr drohende Beschaffenheit der Sache

Anspruchsgrundlagen - Juraeinmaleins.de

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... 687 II BGB, Unechte Geschäftsführung; § 688 BGB, Vertragstypische Pflichten bei der Verwahrung; § 689 BGB, Vergütung; § 693 BGB, Ersatz von Aufwendungen; § 694 BGB, Schadensersatzpflicht des Hinterlegers; § 695 S.1 BGB, Rückforderungsrecht des Hinter

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L. Ordentlicher Landtag von 1860/61. I. Erste Deputation der I. Kammer. 1 – Sitzung vom 09.03.1861. 1. [5v…] Zu einer längeren Diskussion gab §. 694 Veranlassung. Während ein Theil der Deputationsmitglieder mit dem Inhalte des §. 694 einverstanden sich e


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 14: Verwahrung › § 694

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 694 BGB
    § 694 Abs. 1 BGB oder § 694 Abs. I BGB

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