§ 680 BGB, Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr
Paragraph 680 Bürgerliches Gesetzbuch

Bezweckt die Geschäftsführung die Abwendung einer dem Geschäftsherrn drohenden dringenden Gefahr, so hat der Geschäftsführer nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.


Benachbarte Paragraphen


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Merkblatt zu § 680 BGB - Geschäftsführung zur ... - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV002/SS09/Gesetzliche_Schuldverha...
zu § 680 BGB - Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr. (zusammengestellt von Florina Haeseler und Stefanie Sorge). Haftungsprivileg: Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Zweck: Bereitschaft bei akuter Gefahr Hilfe zu leisten soll gefördert wer

Fall: Die missglückte Autofahrt

https://www.uni-goettingen.de/de/probefall+%28veranstaltung+am+12.01.2010%29/13...
Allerdings ist zu beachten, dass § 680 BGB den Verschuldensmaßstab auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wenn die Geschäftsführung die Abwehr einer dem Geschäftsherrn drohenden dringenden Gefahr bezweckt. Dies ist hier der Fall, da H den B dav


PDF Dokumente zum Paragraphen

GoA Lösung Fall 6.pdf

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/haug/materialien/GoA...
Haftungsmilderung des § 680 BGB. Folglich haftet F nur dann, wenn die unberechtigte Übernahme des Geschäftes grob fahrlässig erfolgte. Bei der Prüfung der Frage, ob F mit dem Antritt der Fahrt die im Verkehr erforderliche. Sorgfalt in grobem Maße missach

Zusammenfassung GoA

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Materialien_Be...
Berechtigte GoA = Rechtsgrund bei § 812 I 1 Alt. 1 BGB. 2. Berechtigte GoA = Rechtfertigungsgrund bei § 823 I BGB. → ABER: Verletzungshandlung d. Geschäftsführers muss noch im Wille bzw. Interesse des Geschäftsherrn liegen. → Es darf KEIN Ausführungsvers

Fall 9: „Eine Liebe in Deutschland“

http://www.uni-potsdam.de/u/ls_rechtsgeschichte/lehre/2016/ws/ag-bgbsrbt/faelle...
schuldhaft. Die Handlung des Gf diente allerdings der Gefahrenabwehr, so dass. Gf nach § 680 BGB nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Vor- satz oder grobe Fahrlässigkeit sind nicht ersichtlich. Gh hat keinen Anspruch auf Schadenersatz a

Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) §§ 677 ff BGB - Stephan Lorenz

http://lorenz.userweb.mwn.de/skripten/goa.pdf
Dr. Stephan Lorenz. Vorlesung "Höchstrichterliche Rechtsprechung". WS 2000/2001. Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA). §§ 677 ff BGB. Kurzüberblick. I. Voraussetzungen der GoA. 1. ... 680 bei Notgeschäftsführung sowie § 682 bei der Geschäftsführung durch

Skript BGB Schuldrecht BT 2 Gesetzliche Schuldverhältnisse

http://www.repetitorium-hofmann.de/pdf/skript-bgb-schuldrecht-bt-2-gesetzliche-...
680 BGB. Zu beachten ist allerdings, dass in den „Retterfällen“ häufig schon ein Anspruch auf Schadensersatz aus der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) besteht. V. Interesse und wirklicher oder mutmaßlicher Wille. Im Interesse des Geschäftsherrn l


Webseiten zum Paragraphen

Kommentierung zu § 680 BGB –Geschäftsführung zur ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-13/Geschaeftsfuehrung-zur-Gef...
680 Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr. Bezweckt die Geschäftsführung die Abwendung einer dem Geschäftsherrn drohenden dringenden Gefahr, so hat der Geschäftsführer nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

§ 680 BGB Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr Bürgerliches ...

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92444.htm
Bezweckt die Geschäftsführung die Abwendung einer dem Geschäftsherrn drohenden dringenden Gefahr, so hat der Geschäftsführer nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 680 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Bezweckt die Geschäftsführung die Abwendung einer dem Geschäftsherrn drohenden dringenden Gefahr, so hat der Geschäftsführer nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Rz. 1 Der Geschäftsführer hat, falls das Geschäft zur Abwendung e

Vertragsabschluss - recht-im-rettungsdienst.de

http://www.recht-im-rettungsdienst.de/de/im_einsatz/zivilrecht_im_rettungsdiens...
BGB geregelte gesetzliche Schuldverhältnis dient dem Ausgleich von Vor- und Nachteilen, die dadurch entstehen, dass der sogenannte Geschäftsführer (hier: der Rettungsdienst) eine Tätigkeit für den Geschäftsherrn (hier: ... Typischer Fall in einer Notfall

§ 680 BGB - Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr - Rechtswörterbuch

https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/680/
680 BGB - § 680 Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr Bezweckt die Geschäftsführung die Abwendung einer dem Geschäftsherrn drohenden dringenden Gefahr, so hat der Geschäftsführer nur Vorsatz und grobe.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 13: Geschäftsführung ohne Auftrag › § 680

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 680 BGB
    § 680 Abs. 1 BGB oder § 680 Abs. I BGB

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