§ 679 BGB, Unbeachtlichkeit des entgegenstehenden Willens des Geschäftsherrn
Paragraph 679 Bürgerliches Gesetzbuch

Ein der Geschäftsführung entgegenstehender Wille des Geschäftsherrn kommt nicht in Betracht, wenn ohne die Geschäftsführung eine Pflicht des Geschäftsherrn, deren Erfüllung im öffentlichen Interesse liegt, oder eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Geschäftsherrn nicht rechtzeitig erfüllt werden würde.


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Geschäftsführung ohne Auftrag/ Regress

https://homepage.rub.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Wintersemester/Ve...
aa) §683 S.1 BGB Interesse/Wille des Geschäftsherrn. wenn (-),. dann • Interesse: objektive Nützlichkeit. §684 BGB, • Wille: primär gilt geäußerter. unberech- Wille (nicht bei §679 BGB);. tigte GoA mutmaßlicher Wille bestimmt sich anhand objektiver Nützl

Fall: Die missglückte Autofahrt

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3. Keine Unbeachtlichkeit des entgegenstehenden Willens gem. § 679 BGB. Schließlich dürfte der der Geschäftsführung entgegenstehende Wille nicht gem. § 679 BGB unbeachtlich sein. Dazu müsste die Geschäftsführung der Erfüllung einer öffentlichen Pflicht o


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Lösung Abgeschleppt

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Unbeachtlichkeit des wirklichen oder mutmaßlichen Willens nach § 679 BGB. Der entgegenstehende Wille von F und S wäre unbeachtlich, wenn die Erfüllung der Beseiti- gungspflicht gem. §§ 862, 1004 BGB im öffentlichen Interesse liegt und sie ohne die GoA ni

Übersicht: Willenserklärung - Juristisches Repetitorium Hemmer

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683 S. 2, 679. ( P ) Selbstmordfälle. ggf. Wille des Suizidenten unbeachtlich, § 679 BGB analog, §105 II analog oder §§ 138, 134 BGB (sehr str.) c) Genehmigung. § 684 S. 2 d) Problem: Minderjährigkeit d. Geschäftsherrn. GoA ist rgeschäftsähnlich, so dass

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gemäß § 679 BGB unbeachtlich ist. Da F ein fremdes Geschäft ohne Auftrag mit Fremdgeschäftsführungswillen führte, liegen die sonstigen Voraussetzungen der Geschäftsführung ohne Auftrag vor. Fraglich ist lediglich, ob die Ausführung des fremden Geschäftes

GRUNDKURS BGB IIb Außervertragliches Schuldrecht ...

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Fall 9: „Eine Liebe in Deutschland“

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20.07.2017 - Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse. Titel 13: Geschäftsführung ohne Auftrag. § 679 Unbeachtlichkeit des entgegenstehenden Willens des Geschäftsherrn. Ein der Geschäftsführung entgegenstehender Wille des Geschäftsherrn kommt nicht in Be

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679 BGB - § 679 Unbeachtlichkeit des entgegenstehenden Willens des Geschäftsherrn Ein der Geschäftsführung entgegenstehender Wille des Geschäftsherrn kommt nicht in Betracht, wenn ohne die Geschäftsführung.

Wann ist der Wille des GH nach §679 BGB unbeachtlich... | GoA

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21.01.2018 - Kategorien auswählen. Wann ist der Wille des GH nach §679 BGB unbeachtlich? Nennen Sie Beispiele! Wann ist der Wille des GH nach §679 BGB unbeachtlich? Nennen Sie Beispiele! Wann ist der Wille des GH nach §679 BGB unbeachtlich? Nennen Sie


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 13: Geschäftsführung ohne Auftrag › § 679

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 679 BGB
    § 679 Abs. 1 BGB oder § 679 Abs. I BGB

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