Steht die Übernahme der Geschäftsführung mit dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn in Widerspruch und musste der Geschäftsführer dies erkennen, so ist er dem Geschäftsherrn zum Ersatz des aus der Geschäftsführung entstehenden Schadens auch dann verpflichtet, wenn ihm ein sonstiges Verschulden nicht zur Last fällt.
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https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV002/SS09/Gesetzliche_Schuldverha...
zu § 680 BGB - Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr ... Ist eine irrtümliche Annahme einer drohenden Gefahr durch den Geschäftsführer von § 680 BGB erfasst? ... 680 gilt sowohl für die Übernahme (§ 678) als auch für die Ausführung (§ 677), so dass der Ges
https://www.uni-goettingen.de/de/probefall+%28veranstaltung+am+12.01.2010%29/13...
B. Anspruch gem. §§ 678, 1922 BGB. Ein Schadensersatzanspruch im Wege der Universalsukzession gem. § 1922 BGB könnte der W jedoch gem. § 678 BGB aus unberechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag zustehen.
https://homepage.rub.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Wintersemester/Ve...
hörend, §1835 III BGB analog. • Anspruch auf Befreiung gem. §257 BGB, wenn. Verbindlichkeit eingegangen; GoA begründet nämlich. keine Vertretungsmacht. 2. Ansprüche des Geschäftsherrn (GH). Schadensersatzanspruch. bzgl. Übernahme des Geschäfts bzgl. Durc
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/haug/materialien/GoA...
H könnte gegen F einen Anspruch gem. § 678 BGB auf Schadensersatz wegen des beschädigten/zerstörten Pkw haben. Dies setzt voraus, dass F als unberechtigter. Geschäftsführer ohne Auftrag für H gehandelt hat. Die unberechtigte Geschäfts-führung ohne. Auftr
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Materialien_Be...
Ansprüche aus unberechtigter GoA II. Schadensersatzanspruch des Geschäftsherrn wegen. Übernahmeverschulden bei unberechtigter GoA §§ 678 BGB. I. Geschäftsbesorgung. II. FGW. III. Ohne Auftrag. IV. Berechtigung (-). - Geschäftsführung stand nicht im Wille
http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/staudinger/downloads2/KK_2017_Nov_...
A. Ansprüche des K gegen den L. I. Anspruch auf Schadensersatz iHv 2000€ wegen angemaßter Eigengeschäfts- führung gem. §§ 687 II, 678 BGB. 1. Voraussetzungen a) Vornahme eines objektiv fremden Geschäfts durch L aa) Geschäftsbesorgung: Besitzergreifung du
https://tu-dresden.de/gsw/jura/igewem/zipr/ressourcen/dateien/medien/allg.-Zivi...
Wichtige Anspruchsgrundlagen. Ansprüche auf Erfüllung vertraglicher Pflichten. §§ 433, 535, 611, 631 BGB. Ansprüche auf Herausgabe. §§ 985, 861, 667, 812 BGB. Schadensersatzansprüche. §§ 280 ff., 536a, 678, 823 BGB. Sonstige Ausgleichsansprüche. § 670 BG
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
b) Geschäftsführer gegen Geschäftsherrn -> §§ 684 S.1, 818ff. BGB: Herausgabe des durch die unerwünschte Geschäftsführung Erlangten. 3. Unechte Geschäftsführung: § 687 I BGB. 4. Angemaßte Geschäftsführung: § 687 II BGB a) Geschäftsherr gegen Geschäftsfüh
https://openjur.de/g/bgb/678.html
Steht die Übernahme der Geschäftsführung mit dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn in Widerspruch und musste der Geschä ...
https://www.iurastudent.de/schemata/schema-zur-unberechtigten-goa-678-bgb-anspr...
I. Geschäftsbesorgung (Anspruchssteller = Geschäftsherr) jede rechtsgeschäftliche oder tatsächliche Tätigkeit II. Fremdheit des Geschäft Im Rahmen von § 677 BGB sind drei Arten von "fremden Geschäften" bekannt: das subjektiv fremde Geschäft, das objektiv
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 678 – Geschäftsführung gegen den Willen des Geschäftsherrn. Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 678 – Geschäftsführung gegen den. Steht die Übernahme der Geschäftsführung mit dem wirklichen oder d
http://www.juraindividuell.de/artikel/anspruchsgrundlagen-geschaeftsfuehrung-oh...
06.05.2017 - 2. Unberechtigte GoA. §§ 678, 684 S. 1 BGB. Die unberechtigte GoA ist mit der berechtigten weitgehend identisch, mit der Ausnahme, dass dem Geschäftsführer hier die Berechtigung zur Geschäftsführung fehlt. Sie liegt also vor, wenn die Geschä
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_678/
20.07.2017 - 678 Geschäftsführung gegen den Willen des Geschäftsherrn. Steht die Übernahme der Geschäftsführung mit dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn in Widerspruch und musste der Geschäftsführer dies erkennen, so ist er dem