Wer ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen es erfordert.
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https://homepage.rub.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Wintersemester/Ve...
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA). I. Überblick: Voraussetzungen und Rechtsfolgen der GoA. 1. Voraussetzungen, §677 BGB. a) Fremdgeschäftsführung. aa) Geschäftsführung. • jede tatsächliche Handlung. • jedes RG. bb) fremd. = Handlungskreis eines Anderen
https://www.uni-goettingen.de/de/probefall+%28veranstaltung+am+12.01.2010%29/13...
I. Geschäftsführung ohne Auftrag. Dazu müsste zunächst eine Geschäftsführung ohne Auftrag vorgelegen haben, als H eigenmächtig den B in dessen Auto nach Hause fahren wollte. Dies ist gem. § 677 BGB der Fall, wenn der Geschäftsführer ein Geschäft des Gesc
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV002/SS09/Gesetzliche_Schuldverha...
677, 683 S. 1 670 iVm § 257 vom Geschäftsherrn Freistellung von einer Schadensersatzverpflichtung gegenüber Dritten verlangen. drohende dringende Gefahr. wenn der Eintritt eines Schadens an der Person des Geschäftsherrn oder an seinem Vermögen mit großer
http://lorenz.userweb.mwn.de/skripten/goa.pdf
677 ff BGB. Kurzüberblick. I. Voraussetzungen der GoA. 1. Geschäftsführung. Jede Tätigkeit im Interesse eines anderen, ohne daß es auf einen Vermögensbezug oder eine wirtschaftliche Bedeutung ankäme. 2. Fremdheit des Geschäfts. Ein Geschäft ist objektiv
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Materialien_Be...
2. Ansprüche aus berechtigter GoA I. Aufwendungsersatzanspruch des Geschäftsführers aus berechtigter GoA §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB. I. Geschäftsbesorgung. - Jedes aktive Tätigwerden. - Auch durch Hilfspersonen möglich. II. FGW. - Fremdheit des Geschäfts
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02110100/Materialien/WS_2010_2011/Ko...
I. Vertragliche Ansprüche. Vertragliche Ansprüche zwischen C und A bestehen mangels vertrag- licher Beziehung nicht. II. Ansprüche aus GoA. C könnte gegen A einen Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten aus §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB haben. 1. Tatbest
https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfzivil3/ressourcen/dateien/uebersichtgoa.pdf
im Interesse des GH. → entgegen dem. Interesse des GH. → GF führt ein Geschäft im dem Glauben, es handele sich um sein eigenes. → GF führt ein objektiv fremdes Geschäft wissentlich ausschließlich zu seinem eigenen Vorteil. §§ 677, 683, 679 BGB. §§ 678, 6
http://www.hemmer-shop.de/produkt_pdf/44_F_BWL.pdf
satz seiner Aufwendungen gemäß §§ 677,. 683 S.1, 670 BGB haben. Dazu müsste der Tatbestand einer GoA er- füllt sein. Dies wäre der Fall, wenn A als Ge- schäftsführer ohne Auftrag oder sonstige. Berechtigung ein fremdes Geschäft mit. Fremdgeschäftsführung
https://www.iurastudent.de/content/%C2%A7%C2%A7677-687-gesch%C3%A4ftsf%C3%BChru...
I. Einführung in die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) Liest man die Paragraphen zur Geschäftsführung ohne Auftrag (§§677 - 687 BGB - ruhig auch mal lesen!), steht man wohl zunächst vor einem Problem. Denn sie sind gespickt mit Verweisen auf andere Par
http://www.recht-im-rettungsdienst.de/de/im_einsatz/zivilrecht_im_rettungsdiens...
Dieses in §§677ff. BGB geregelte gesetzliche Schuldverhältnis dient dem Ausgleich von Vor- und Nachteilen, die dadurch entstehen, dass der sogenannte Geschäftsführer (hier: der Rettungsdienst) eine Tätigkeit für den Geschäftsherrn (hier: den Patienten) ü
http://www.juraindividuell.de/artikel/anspruchsgrundlagen-geschaeftsfuehrung-oh...
06.05.2017 - 677 ff. BGB. Die echte Geschäftsführung ohne Auftrag ist in den §§ 677 ff. des BGB geregelt. Sie hat die folgenden Voraussetzungen: a. Geschäftsbesorgung. b. Für einen anderen. aa. Fremdes Geschäft. bb. Fremdgeschäftsführungswille. c. Ohne A
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92441.htm
Wer ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen.
http://www.wipr-recht.de/Gesch%C3%A4ftsf%C3%BChrung-ohne-Auftrag-(GoA)--%3E-%C2...
Im 12. Titel des 8. - oft als Besonderes Schuldrecht bezeichneten - Abschnitts des 2. Buches des BGB, den §§ 662 ff. BGB , sind die Geschäftsbesorgungsverträge geregelt. Die unentgeltliche Geschäftsbesorgung auf Grund eines Vertrags bezeichnet das BGB al