§ 670 BGB, Ersatz von Aufwendungen
Paragraph 670 Bürgerliches Gesetzbuch

Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Lerneinheit 06

https://www.uni-goettingen.de/de/lerneinheit+06/130514.html
aus § 670 BGB analog oder in Anlehnung an § 110 HGB? § 110. [Ersatz für Aufwendungen und Verluste] Macht der Gesellschafter in den Gesellschaftsangelegenheiten Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, oder erleidet er unmitte


Word Dokumente zum Paragraphen

Der Vereinsvorstand

http://media.repro-mayr.de/43/60543.doc
... insbesondere auch seine Sorgfaltspflichten gegenüber dem Verein, schuldhaft verletzt und dadurch dem Verein ein Schaden entsteht. Dies gilt für fahrlässige, grob fahrlässige und schuldhafte Pflichtverletzungen. Nach § 27 Abs.3 i.V. §§ 664-670 BGB kan

Geschäftsführung ohne Auftrag/ Regress

https://homepage.rub.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Wintersemester/Ve...
cc) §684 S.2 BGB Genehmigung. 2. Rechtsfolge. → Entstehen eines gesetzlichen Schuldverhältnisses. II. Ansprüche der Beteiligten. 1. Ansprüche des Geschäftsführers (GF). Geschäftsführung ohne Auftrag. berechtigt, §683 BGB unberechtigt, §684 BGB. → Aufwend


PDF Dokumente zum Paragraphen

Lösung Fall 1: Gekentertes Boot Ansprüche des F gegen H auf ...

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/haug/materialien/GoA...
Ansprüche des F gegen H auf Aufwendungsersatz gemäß §§ 677, 683 Satz 1, 670 BGB. F könnte gegen H einen Anspruch auf Ersatz der Benzinkosten, Zahlung einer Vergütung für die geleisteten Rettungsdienste, Erstattung des Sachschadens am Boot, Ersatz der. He

Fall 9: Lösung I. Ansprüche des G gegen N 1 ... - Stephan Lorenz

http://lorenz.userweb.mwn.de/lehre/gk1/rep/sosefall09.pdf
2. G könnte gegen N einen Aufwendungsersatzanspruch in Höhe von 600 € aus. §§ 683 S.1, 670 BGB (sog. „berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag“) haben. a) Das Einsetzen der Scheibe stellt eine Geschäftsbesorgung des G i.S. § 677 I BGB dar, da eine Gesch

Übergangsfähigkeit des Anspruchs auf Aufwendungsersatz (§ 683 ...

http://www.versicherungsrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sites/versicherungsre...
Die Arbeit befasst sich mit der Frage des Übergangs des Anspruchs auf „Aufwendungsersatz“ analog § 683 S.1, § 670 BGB im Rahmen der cessio legis nach § 116 SGB X. Den Ausgangspunkt bildet eine Entscheidungsreihe des BGH, die in Literatur zunächst kontro-

Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Dienstvertrag - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Was ist ein Auftrag? AG. BA. Geschäftsbesorgung. (§ 662 BGB). = Rechtsgeschäft / Handlung für einen anderen. Aufwendungsersatz. (§ 670 BGB, kein Entgelt!) Beachte: Verweise in § 675 Abs. 1 BGB (entgeltliche. Geschäftsbesorgung), § 681 S. 2 BGB (GoA). Kei

670, 675 BGB

https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-bezzenberger/670-Schema.pdf
Einfacher Abschauungsfall: Der Beauftragte B soll für den. Auftraggeber A ein Buch erwerben. B erwirbt das Buch für. 50 €, die er verauslagt. Hierfür fährt er für 4,20 € mit der U-. Bahn zur Buchhandlung und zurück. Dann muss A dem B 54,20 € erstatten (§


Webseiten zum Paragraphen

§ 670 BGB Ersatz von Aufwendungen Bürgerliches Gesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92424.htm
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.

§ 670 BGB - Ersatz von Aufwendungen - openJur

https://openjur.de/g/bgb/670.html
670 Ersatz von Aufwendungen →. Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.

HENSCHE Arbeitsrecht: Bewerbungskosten

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Bewerbungskosten.html
Da gemäß § 670 BGB zum der Auftraggeber zum Ersatz der Aufwendungen verpflichtet ist, die der Beauftragte zum Zweck der Ausführung des Auftrags macht und die er "den Umständen nach für erforderlich halten darf", kann der Bewerber vom Arbeitgeber im allge

Kostenerstattung für die Fahrt zum Entleiherbetrieb | Rechtslupe

https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/kostenerstattung-fuer-die-fahrt-zum-entl...
19.02.2014 - Der grundsätzliche Anspruch eines Leiharbeitnehmers auf Erstattung der Fahrkosten für die Strecke vom Verleiherbetrieb zur konkreten Einsatzstelle folgt aus § 670 BGB. Der Anspruch nach § 670 BGB kann durch eine im Betrieb des Verleihers bes

Vorstellungsgespräch: Wer trägt die Kosten? | Monster.de

http://arbeitgeber.monster.de/hr/personal-tipps/personalmanagement/arbeitsrecht...
Wird keine Regelung dazu getroffen, welche Kosten, die für die Anreise zum Vorstellungsgespräch anfallen, vom Arbeitgeber übernommen werden, besteht ein gesetzlicher Anspruch des Bewerbers auf Erstattung der erforderlichen Vorstellungskosten (gemäß § 670


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 12: Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste › Untertitel 1: Auftrag › § 670

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 670 BGB
    § 670 Abs. 1 BGB oder § 670 Abs. I BGB

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