Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.
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https://www.uni-goettingen.de/de/lerneinheit+06/130514.html
aus § 670 BGB analog oder in Anlehnung an § 110 HGB? § 110. [Ersatz für Aufwendungen und Verluste] Macht der Gesellschafter in den Gesellschaftsangelegenheiten Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, oder erleidet er unmitte
http://media.repro-mayr.de/43/60543.doc
... insbesondere auch seine Sorgfaltspflichten gegenüber dem Verein, schuldhaft verletzt und dadurch dem Verein ein Schaden entsteht. Dies gilt für fahrlässige, grob fahrlässige und schuldhafte Pflichtverletzungen. Nach § 27 Abs.3 i.V. §§ 664-670 BGB kan
https://homepage.rub.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Wintersemester/Ve...
cc) §684 S.2 BGB Genehmigung. 2. Rechtsfolge. → Entstehen eines gesetzlichen Schuldverhältnisses. II. Ansprüche der Beteiligten. 1. Ansprüche des Geschäftsführers (GF). Geschäftsführung ohne Auftrag. berechtigt, §683 BGB unberechtigt, §684 BGB. → Aufwend
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/haug/materialien/GoA...
Ansprüche des F gegen H auf Aufwendungsersatz gemäß §§ 677, 683 Satz 1, 670 BGB. F könnte gegen H einen Anspruch auf Ersatz der Benzinkosten, Zahlung einer Vergütung für die geleisteten Rettungsdienste, Erstattung des Sachschadens am Boot, Ersatz der. He
http://lorenz.userweb.mwn.de/lehre/gk1/rep/sosefall09.pdf
2. G könnte gegen N einen Aufwendungsersatzanspruch in Höhe von 600 € aus. §§ 683 S.1, 670 BGB (sog. „berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag“) haben. a) Das Einsetzen der Scheibe stellt eine Geschäftsbesorgung des G i.S. § 677 I BGB dar, da eine Gesch
http://www.versicherungsrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sites/versicherungsre...
Die Arbeit befasst sich mit der Frage des Übergangs des Anspruchs auf „Aufwendungsersatz“ analog § 683 S.1, § 670 BGB im Rahmen der cessio legis nach § 116 SGB X. Den Ausgangspunkt bildet eine Entscheidungsreihe des BGH, die in Literatur zunächst kontro-
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Was ist ein Auftrag? AG. BA. Geschäftsbesorgung. (§ 662 BGB). = Rechtsgeschäft / Handlung für einen anderen. Aufwendungsersatz. (§ 670 BGB, kein Entgelt!) Beachte: Verweise in § 675 Abs. 1 BGB (entgeltliche. Geschäftsbesorgung), § 681 S. 2 BGB (GoA). Kei
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-bezzenberger/670-Schema.pdf
Einfacher Abschauungsfall: Der Beauftragte B soll für den. Auftraggeber A ein Buch erwerben. B erwirbt das Buch für. 50 €, die er verauslagt. Hierfür fährt er für 4,20 € mit der U-. Bahn zur Buchhandlung und zurück. Dann muss A dem B 54,20 € erstatten (§
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92424.htm
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.
https://openjur.de/g/bgb/670.html
670 Ersatz von Aufwendungen →. Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Bewerbungskosten.html
Da gemäß § 670 BGB zum der Auftraggeber zum Ersatz der Aufwendungen verpflichtet ist, die der Beauftragte zum Zweck der Ausführung des Auftrags macht und die er "den Umständen nach für erforderlich halten darf", kann der Bewerber vom Arbeitgeber im allge
https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/kostenerstattung-fuer-die-fahrt-zum-entl...
19.02.2014 - Der grundsätzliche Anspruch eines Leiharbeitnehmers auf Erstattung der Fahrkosten für die Strecke vom Verleiherbetrieb zur konkreten Einsatzstelle folgt aus § 670 BGB. Der Anspruch nach § 670 BGB kann durch eine im Betrieb des Verleihers bes
http://arbeitgeber.monster.de/hr/personal-tipps/personalmanagement/arbeitsrecht...
Wird keine Regelung dazu getroffen, welche Kosten, die für die Anreise zum Vorstellungsgespräch anfallen, vom Arbeitgeber übernommen werden, besteht ein gesetzlicher Anspruch des Bewerbers auf Erstattung der erforderlichen Vorstellungskosten (gemäß § 670