Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-bezzenberger/667-Schema.pdf
Einfacher Abschauungsfall: B soll für A ein Buch erwerben. A gibt B 50 €. B erwirbt das Buch für 46 €. Dann muss B dem A nach § 667 BGB herausgeben: - Das Buch (das er aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat) und. - die 4 € Restgeld (die er zur Ausführung
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Materialien_Be...
Geschäftsherrn aus berechtigter. GoA §§ 677, 681 S. 2, 667 BGB. I. Geschäftsbesorgung. - Jedes aktive Tätigwerden. - Auch durch Hilfspersonen möglich. II. FGW. - Fremdheit des Geschäfts o Objektiv fremdes: FGW wird vermutet o Subjektiv fremdes: FGW ist n
https://www.hdi.de/downloads/de/freiberufler/kampagnen/giservice/maerz2016/down...
Der Herausgabeanspruch. Seine gesetzliche Grundlage hat der Auskunftsanspruch in den zivilrechtlichen Vorschriften der §§ 611, 667, 675 Abs. 1, 631 BGB. Nach § 667 BGB ist der Steuerberater als Be- auftragter nach Mandatsbeendigung verpflichtet, dem Auf-
http://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/lorenz/lehrveranstaltunge...
138 Abs. 1 BGB nichtig. III. Zwischenergebnis. Ein Anspruch auf Herausgabe der € 10.000,– aus §§ 675 Abs. 1, 667 BGB bzw. §§ 346 Abs. 1, 323 Abs. 1 Alt. 1 BGB ist somit nicht entstanden. B. Anspruch des A gegen F auf Rückzahlung der € 10.000,– aus §§ 681
https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/bayernsport_archiv/recht/bayspo_r...
die Auskunfts- und Rechenschaftspflicht nach § 666 BGB: Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen. Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäfts. Auskunft zu erteilen und nach der Ausführung des Auftrags Re-
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92421.htm
Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben.
https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-12/Untertitel-1/Herausgabepfl...
667 Herausgabepflicht. Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben.
https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/667
Titel 12 – Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste → Untertitel 1 – Auftrag. Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. A. Regelungsgehalt. Rz. 1 § 667 begründet für den Auftraggeber einen schuldrech
http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/njw06_3803.htm
Damit stellt sich die Frage einer gesetzlichen Herausgabepflicht: Zunächst stellt das BAG klar, daß die §§ 667, 670 BGB, obwohl dem Auftragsrecht entstammend, auch im Individualarbeitsrecht anwendbar sind. Nach § 667 S. 2 BGB hat der Arbeitnehmer damit a