§ 668 BGB, Verzinsung des verwendeten Geldes
Paragraph 668 Bürgerliches Gesetzbuch

Verwendet der Beauftragte Geld für sich, das er dem Auftraggeber herauszugeben oder für ihn zu verwenden hat, so ist er verpflichtet, es von der Zeit der Verwendung an zu verzinsen.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Lerneinheit 07

https://www.uni-goettingen.de/de/lerneinheit+07/131039.html
666 - 668. d) Haftung bei verschuldeter Pflichtverletzung (= Ausführungsverschulden) nach allgemeinen Regeln (§ 280 I BGB). 12. 3. Rechtsfolgen einer unberechtigten GoA, § 684 S. 1. a) Möglichkeit der Genehmigung, § 684 S. 2 (dann wie berechtigte GoA). b


Word Dokumente zum Paragraphen

Geschäftsführung ohne Auftrag/ Regress

https://homepage.rub.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Wintersemester/Ve...
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA). I. Überblick: Voraussetzungen und Rechtsfolgen der GoA. 1. Voraussetzungen, §677 BGB. a) Fremdgeschäftsführung. aa) Geschäftsführung. • jede tatsächliche Handlung. • jedes RG. bb) fremd. = Handlungskreis eines Anderen


PDF Dokumente zum Paragraphen

Lösung Fall 2: Der Abschlepper Anspruch des F gegen H auf Ersatz ...

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/haug/materialien/GoA...
vornherein nicht passen, da das gesetzliche Leitbild der GoA gemäß § 681 Satz 2 BGB i. V. m. den §§ 666 – 668 BGB voraussetze, dass sich der Geschäftsführer dem Willen des. Geschäftsherrn unterordne. Dies könne ein Unternehmer, der von Behörden zur Besei

Der praktische Fall - Biirgerliches Recht: Die Schwarzmacher*

http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/veroeffentlichungen/150.pdf
668. ]US 1999, Heft 7. HoerenlHilderink: Der praktische Fall - Biirgerliches Recht: Die Schwarzmacher. Grundes ist durch entsprechende Heranziehung von $ 35 ... BGB. L konnte einen Anspruch auf Zahlung des Werklohns ge- gen E gem. $ 631 I haben. Das setz

GUTACHTEN Dokumentnummer: 11418 letzte Aktualisierung: 22.11 ...

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22.11.2005 - BGB §§ 311b Abs. 2, 167; Codex Juris Canonici 668 §§ 4, 5. Verpflichtung einer katholischen Ordensschwester zur Übertragung künftigen Vermögens uwirksam; Einwirkung des kanonischen Rechts (ewige Profess). I. Sachverhalt. Nach den Bestimmunge

Zusammenfassung GoA

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Fremdheit des Geschäfts o Objektiv fremdes: FGW wird vermutet o Subjektiv fremdes: FGW ist nachzuweisen o Auch-fremdes Geschäft: FGW wird nach h.M. vermutet. III. Ohne Auftrag. IV. Berechtigung. V. Rechtsfolge. - Herausgabe des Erlangten. - Ggf. Verzinsu

Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Dienstvertrag - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Delegationsverbot (§ 664 Abs. 1 S. 1 BGB) – aber. Gehilfe (§ 664 Abs. 1 S. 3 BGB). • Weisungsbindung (§ 665 S. 1 BGB). 2. Rechenschaftslegung (§ 666 BGB). 3. Herausgabe von Erlangtem & Erhaltenem (§ 667 BGB). • Sonst: § 668 BGB (Verzinsung mit ges. Zinss


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§ 668 BGB Verzinsung des verwendeten Geldes Bürgerliches ...

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92422.htm
Verwendet der Beauftragte Geld für sich, das er dem Auftraggeber herauszugeben oder für ihn zu verwenden hat, so ist er verpflichtet, es von der Zeit der Verwendung an zu verzinsen.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 668 – Verzinsung ...

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Verwendet der Beauftragte Geld für sich, das er dem Auftraggeber herauszugeben oder für ihn zu verwenden hat, so ist er verpflichtet, es von der Zeit der Verwendung an zu verzinsen. Rz. 1 § 668 sanktioniert vertragswidriges Verhalten des Beauftragten. De

.§ 668 BGB Verzinsung des verwendeten Geldes

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Verwendet der Beauftragte Geld für sich das er dem Auftraggeber herauszugeben oder für ihn zu verwenden hat so ist er verpflichtet es von der Zeit der.

Was ist ein Auftrag im Projektmanagement? - InLoox

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Vielmehr ist der Auftraggeber nach § 670 BGB verpflichtet, sämtliche Kosten des Auftrages zu decken. Bekommt der Auftragnehmer vom Auftraggeber Geld, oder verwendet dieses für die Ausführung des Auftrages, muss er es verzinsen (§ 668 BGB). Der Beauftragt

Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel - Stadtfeuerwehr der ...

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Kontakt. Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel. Königstraße 5. 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel. Telefon: 035023 668-0. Fax: 035023 668-10. Mail: poststelle@stadt-bgb.de ...


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 12: Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste › Untertitel 1: Auftrag › § 668

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 668 BGB
    § 668 Abs. 1 BGB oder § 668 Abs. I BGB

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