Verwendet der Beauftragte Geld für sich, das er dem Auftraggeber herauszugeben oder für ihn zu verwenden hat, so ist er verpflichtet, es von der Zeit der Verwendung an zu verzinsen.
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https://www.uni-goettingen.de/de/lerneinheit+07/131039.html
666 - 668. d) Haftung bei verschuldeter Pflichtverletzung (= Ausführungsverschulden) nach allgemeinen Regeln (§ 280 I BGB). 12. 3. Rechtsfolgen einer unberechtigten GoA, § 684 S. 1. a) Möglichkeit der Genehmigung, § 684 S. 2 (dann wie berechtigte GoA). b
https://homepage.rub.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Wintersemester/Ve...
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA). I. Überblick: Voraussetzungen und Rechtsfolgen der GoA. 1. Voraussetzungen, §677 BGB. a) Fremdgeschäftsführung. aa) Geschäftsführung. • jede tatsächliche Handlung. • jedes RG. bb) fremd. = Handlungskreis eines Anderen
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/haug/materialien/GoA...
vornherein nicht passen, da das gesetzliche Leitbild der GoA gemäß § 681 Satz 2 BGB i. V. m. den §§ 666 – 668 BGB voraussetze, dass sich der Geschäftsführer dem Willen des. Geschäftsherrn unterordne. Dies könne ein Unternehmer, der von Behörden zur Besei
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/veroeffentlichungen/150.pdf
668. ]US 1999, Heft 7. HoerenlHilderink: Der praktische Fall - Biirgerliches Recht: Die Schwarzmacher. Grundes ist durch entsprechende Heranziehung von $ 35 ... BGB. L konnte einen Anspruch auf Zahlung des Werklohns ge- gen E gem. $ 631 I haben. Das setz
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/d8634e33-2d7a-41f0-8184-265a1f14cb78/11418.pdf
22.11.2005 - BGB §§ 311b Abs. 2, 167; Codex Juris Canonici 668 §§ 4, 5. Verpflichtung einer katholischen Ordensschwester zur Übertragung künftigen Vermögens uwirksam; Einwirkung des kanonischen Rechts (ewige Profess). I. Sachverhalt. Nach den Bestimmunge
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Mitarbeiter/Materialien_Be...
Fremdheit des Geschäfts o Objektiv fremdes: FGW wird vermutet o Subjektiv fremdes: FGW ist nachzuweisen o Auch-fremdes Geschäft: FGW wird nach h.M. vermutet. III. Ohne Auftrag. IV. Berechtigung. V. Rechtsfolge. - Herausgabe des Erlangten. - Ggf. Verzinsu
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Delegationsverbot (§ 664 Abs. 1 S. 1 BGB) – aber. Gehilfe (§ 664 Abs. 1 S. 3 BGB). • Weisungsbindung (§ 665 S. 1 BGB). 2. Rechenschaftslegung (§ 666 BGB). 3. Herausgabe von Erlangtem & Erhaltenem (§ 667 BGB). • Sonst: § 668 BGB (Verzinsung mit ges. Zinss
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92422.htm
Verwendet der Beauftragte Geld für sich, das er dem Auftraggeber herauszugeben oder für ihn zu verwenden hat, so ist er verpflichtet, es von der Zeit der Verwendung an zu verzinsen.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Verwendet der Beauftragte Geld für sich, das er dem Auftraggeber herauszugeben oder für ihn zu verwenden hat, so ist er verpflichtet, es von der Zeit der Verwendung an zu verzinsen. Rz. 1 § 668 sanktioniert vertragswidriges Verhalten des Beauftragten. De
https://www.brennecke-partner.de/668-BGB-Verzinsung-des-verwendeten-Geldes_61273
Verwendet der Beauftragte Geld für sich das er dem Auftraggeber herauszugeben oder für ihn zu verwenden hat so ist er verpflichtet es von der Zeit der.
https://www.inloox.de/projektmanagement-glossar/auftrag/
Vielmehr ist der Auftraggeber nach § 670 BGB verpflichtet, sämtliche Kosten des Auftrages zu decken. Bekommt der Auftragnehmer vom Auftraggeber Geld, oder verwendet dieses für die Ausführung des Auftrages, muss er es verzinsen (§ 668 BGB). Der Beauftragt
https://www.stadt-bgb.de/seite/281154/feuerwehr.html
Kontakt. Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel. Königstraße 5. 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel. Telefon: 035023 668-0. Fax: 035023 668-10. Mail: poststelle@stadt-bgb.de ...