§ 663 BGB, Anzeigepflicht bei Ablehnung
Paragraph 663 Bürgerliches Gesetzbuch

Wer zur Besorgung gewisser Geschäfte öffentlich bestellt ist oder sich öffentlich erboten hat, ist, wenn er einen auf solche Geschäfte gerichteten Auftrag nicht annimmt, verpflichtet, die Ablehnung dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn sich jemand dem Auftraggeber gegenüber zur Besorgung gewisser Geschäfte erboten hat.


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Präsentationen zum Paragraphen

Lerneinheit 06

https://www.uni-goettingen.de/de/lerneinheit+06/130514.html
Begründung des Auftragsverhältnisses (dazu § 663). Schweigen kein Vertragsschluss (anders § 362 I 1 HGB), aber uU SchE-Pflicht (§ 280 I). III. Pflichten des ... subj. Maßstab. 9. Ersatz der infolge tätigkeitsspezifischer Risiken entstandenen Schäden - au


PDF Dokumente zum Paragraphen

Vertragsschluss (§§ 145 ff. BGB), Willenserklärung ... - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Handelsgeschäfte. Vertragsschluss. Auslegungsregeln. Handelsbräuche. § 362 HGB. B-Schreiben. Formvorschriften. AGB. Schuldrecht AT. Was ist der Unterschied zwischen. § 362 HGB und § 663 BGB? Rechtsfolge des BGB. • Verletzung einer. (vorvertraglichen). Pf

Vertragsschluss durch Schweigen

https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Handelsrecht/Vertragsschlu...
Schweigen gilt als Annahme. (vgl. auch § 663 BGB). III. Zweite Ausnahme: Schweigen auf kaufmännisches. Bestätigungsschreiben. 1. Begriff. Kaufmännisches Bestätigungsschreiben. = Schreiben, in dem der Bestätigende seine Auffassung über das. Zustandekommen

5. Stellvertretung im Handelsrecht

http://www.jura-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/Altes/HuGR/13HuGR52-136.pdf
BGB. •. Bloßes Schweigen grds. ohne Erklärungswert. - Ausnahme: §§ 516 Abs. 2 S. 2, 545 BGB. - Keine Ausnahme: „Beredtes Schweigen“ als konkludente. Annahmeerklärung auslegbar (§§ 133, 157 BGB). - Keine Ausnahme: § 151 BGB, der auf Zugang verzichtet. - K

Zivilrecht unter europäischem Einfluss - Wiedmann ... - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/gebauerwiedmann_inhalt.pdf
Kapitel 5: Zahlungszeit (§§ 269 bis 271 BGB) und Verzug (§§ 280 Abs. 1 und 2,. 286, 288 ... Kapitel 6: Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 bis 310 BGB) . ... Kapitel 11: Teilzeit-Wohnrechteverträge (§§ 481 bis 487, 355ff. BGB) ............... 505. An

II. Abweichungen vom BGB AT 1. Zustandekommen von Verträgen

http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/Altes/handelsrecht/HuGR52-1...
BGB. •. Bloßes Schweigen grds. ohne Erklärungswert. - Ausnahme: §§ 516 Abs. 2 S. 2, 545 BGB. - Keine Ausnahme: „Beredtes Schweigen“ als konkludente. Annahmeerklärung auslegbar (§§ 133, 157 BGB). - Keine Ausnahme: § 151 BGB, der auf Zugang verzichtet. - K


Webseiten zum Paragraphen

§ 663 BGB Anzeigepflicht bei Ablehnung Bürgerliches Gesetzbuch

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92417.htm
Wer zur Besorgung gewisser Geschäfte öffentlich bestellt ist oder sich öffentlich erboten hat, ist, wenn er einen auf solche Geschäfte gerichteten Auftrag nicht annimmt, verpflichtet, die Ablehnung dem Auftraggeber unverzüglich.

§ 663 BGB - Anzeigepflicht bei Ablehnung - Rechtswörterbuch

https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/663/
663 BGB - § 663 Anzeigepflicht bei Ablehnung Wer zur Besorgung gewisser Geschäfte öffentlich bestellt ist oder sich öffentlich erboten hat, ist, wenn er einen auf solche Geschäfte gerichteten Auftrag nicht.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 663 – Anz ... / B ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Die Anzeigepflicht entsteht in allen drei Tatbestandsvarianten des § 663. Eine öffentliche Bestellung liegt immer dann vor, wenn ein Träger der öffentlichen Verwaltung die Ernennung zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben ausspricht. Die Tätigkeit selbst mus

§ 663 BGB: Anzeigepflicht bei Ablehnung - Gesetze-In-App

https://gesetze-in-app.de/BGB/663
663 BGB. Bürgerliches Gesetzbuch; Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse; Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse; Titel 12: Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste; Untertitel 1: Auftrag. § 663 BGB ...

BGB § 663 Anzeigepflicht bei Ablehnung | W.A.F. - betriebsrat.com

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Wer zur Besorgung gewisser Geschäfte öffentlich bestellt ist oder sich öffentlich erboten hat, ist, wenn er einen auf solche Geschäfte gerichteten Auftrag nicht annimmt, verpflichtet, die Ablehnung dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gi


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 12: Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste › Untertitel 1: Auftrag › § 663

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 663 BGB
    § 663 Abs. 1 BGB oder § 663 Abs. I BGB

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