§ 658 BGB, Widerruf
Paragraph 658 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Die Auslobung kann bis zur Vornahme der Handlung widerrufen werden. Der Widerruf ist nur wirksam, wenn er in derselben Weise wie die Auslobung bekannt gemacht wird oder wenn er durch besondere Mitteilung erfolgt.


(2) Auf die Widerruflichkeit kann in der Auslobung verzichtet werden; ein Verzicht liegt im Zweifel in der Bestimmung einer Frist für die Vornahme der Handlung.


Benachbarte Paragraphen


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Staudinger BGB - Beck Shop

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Frist für die Vornahme einer Handlung ein solcher Verzicht liegt (HS 2). – Die. Kehrseite der freien Widerruflichkeit ist in § 658 nicht ausdrücklich angesprochen: bis zur Vollendung der Handlung macht der Handelnde seine Aufwendungen auf eigenes Risiko.

Mäklervertrag, Verwahrung, Auslobung - jura | Uni Bonn

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Mäklervertrag. Auslobung. Wie beendet man die Auslobung? Widerruflich bis Vornahme (§ 658 Abs. 1 S. 1 BGB). • Form: Wie Auslobung oder Mitteilung an Begünstigten. • Verzicht möglich (§ 658 Abs. 2 BGB) – im Zweifel bei Frist. Anfechtung nach §§ 119 ff. BG

Untitled - Rechtsanwaltskanzlei v. Pezold, Frhr. v. Imhoff & Leyde

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658 NJW-RR 11/2015. Versicherungsrecht. Anmerkung der Redaktion rung „Bei ... gungen für private Krankenversicherung dass ein Teil der Kosten vom Versicherungsnehmer selbst zu. BGB 5 307 tragen ist. Der Gesichtspunkt der objektiv gegebenen Leis- tungsein

Eine verbindliche Auslobung und nicht lediglich ... - Justiz in Sachsen

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Erklärung des Initiators als verbindlich ansehen durfte. §§ 307, 657 f., 762 BGB. Urteil des Oberlandesgericht Dresden vom 16.11.2010 – 8 U 210/10. (das Urteil ... jedenfalls ist darin aber ein gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) versto- .... aa) Zwar kan

Inhaltsübersicht Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i

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658. Abschnitt 5 Übertragung einer Forderung - §§ 398-413. 661. Abschnitt 6 Schuldübernahme - §§414-419. 681. Abschnitt 7 Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern - §§ 420-432. 685. Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse - §§ 433-853. 698. Titel 1 Kauf, T


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Wirtschaftsrecht: BGB AT, Schuldrecht, Sachenrecht - Springer

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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Springer Link

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R. Schwarz, Kommentierte Gesetzessammlung Sachkunde nach § 34a und Geprüfte. Schutz- und Sicherheitskraft, https://doi.org/10.1007/978-3-658-18082-9_5. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). BGB (Auszug) Ausfertigungsdatum: 18.08.1896. Vollzitat: „Bürgerliches G

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) | springerprofessional.de

https://www.springerprofessional.de/buergerliches-gesetzbuch-bgb/15188104
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.

AG Cuxhaven, JurBüro 2016, 658 - Bremer Inkasso GmbH

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29.11.2017 - Die Ehefrau haftet neben ihrem Ehemann für Rechnungsbeträge, die sich aus Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfs gem. § 1357 BGB ergeben. Hierzu zählt auch der Kauf von Haushaltsgeräten sowie die hierauf bezogenen Reparaturaufträge. Die ge


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 11: Auslobung › § 658

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 658 BGB
    § 658 Abs. 1 BGB oder § 658 Abs. I BGB
    § 658 Abs. 2 BGB oder § 658 Abs. II BGB

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