Wer durch öffentliche Bekanntmachung eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung, insbesondere für die Herbeiführung eines Erfolges, aussetzt, ist verpflichtet, die Belohnung demjenigen zu entrichten, welcher die Handlung vorgenommen hat, auch wenn dieser nicht mit Rücksicht auf die Auslobung gehandelt hat.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://lorenz.userweb.mwn.de/lehre/gk1/material/schuldverh.pdf
Page 1. Schuldverhältnisse. Rechtsgeschäftliche. Schuldverhältnisse. Vertrag. (§ 311 I BGB). Eins. Rechtsgesch. (zB § 657 BGB). Gesetzliche. Schuldverhältnisse.
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/binder/lehrveranstal...
Arten von Rechtsgeschäften. 1. Einseitige Rechtsgeschäfte. Die Rechtsfolgen werden einseitig ausgelöst durch die Willenserklärung nur einer Person. (Bsp.: Auslobung, § 657 BGB (einseitiges, nicht empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft)1,. Testament, §§ 2064
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/006/1700657.pdf
09.02.2010 - Drucksache 17/657. – 2 –. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode. Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs. (§ 622 Absatz 2 Satz 2 BGB) – Diskriminierungsfreie Ausgestaltung der Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältni
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Öffentliche Bekanntmachung (§ 657 BGB). • Nicht empfangsbedürftige Willenserklärung. Belohnung für Vornahme einer Handlung / Herbeiführung eines Erfolges. • Kenntnis von Auslobung nicht erforderlich. • Derjenige, der zuerst vollständig Handlung vornimmt
https://www.uni-marburg.de/fb01/lehrstuehle/zivilrecht/schanze/schanze_vermat/w...
IV. Abgabe und Wirksamwerden einer WE. 1. Abgabe. „alles tun damit die WE wirksam wird“. 2. Wirksamwerden a) bei einseitigen nicht empfangsbedürftigen WE: mit Abgabe, Bsp. Auslobung, § 657 BGB b) WE unter Anwesenden: mit Abgabe bei. Möglichkeit der Verne
http://www.rechtslexikon.net/d/auslobung/auslobung.htm
Wenn mehrere die Handlung vornehmen, ist die Belohnung angemessen aufzuteilen (§§657-660 BGB). Die Auslobung nach § 657 BGB ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Sie ist das durch öffentliche Bekanntmachung erfolgende einseitige Versprechen der Belohnung f
https://www.iurastudent.de/definition/auslobung-isv-%C2%A7-657-bgb
Auslobung iSv § 657 BGB. Eine Auslobung gem. § 657 ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, in dem eine durch öffentliche Bekanntmachung eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung, insbesondere für die Herbeiführung eines Erfolges, ausgesetzt wird. Quelle
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Wer durch öffentliche Bekanntmachung eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung, insbesondere für die Herbeiführung eines Erfolges, aussetzt, ist verpflichtet, die Belohnung demjenigen zu entrichten, welcher die Handlung vorgenommen hat,
http://lexikon.jura-basic.de/aufruf.php?file=1&pp=4&art=6&find=Auslobung
Auslobung. Die Auslobung ist das verbindliche Versprechen einer Belohnung für die Vornahme einer Handlung (§ 657 BGB) z.B. Belohnung für die erfolgreiche Vermittlung einer Wohnung. Wer durch öffentliche Bekanntmachung eine Belohnung für die Vornahme eine
https://gesetze-in-app.de/BGB/657
OLG München, vom 2.6.2015, Az. 9 U 1676/13 Das Verlangen, Lösungsvorschläge auszuarbeiten, ist keine nach § 657 BGB zu beurteilende Auslobung, sondern eine empfangsbedürftige, nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte auszulegenden W