§ 626 BGB, Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Paragraph 626 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.


(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Zeitliche Begrenzung des § 626 II BGB soll den Arbeitgeber nicht zu ...

http://www.ddniedersachsen.de/uploads/media/Anl._8_Zeitliche_Begrenzung_des____...
Die zeitliche Begrenzung des § 626 Abs. 2 BGB soll den Arbeitgeber nicht zu hektischer Eile bei der. Kündigung antreiben. Solange der Kündigungsberechtigte die zur Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen

Muster für eine außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung

https://www.hwk-reutlingen.de/fileadmin/hwk/recht_dokumente/Muster/muster_ausse...
15.06.2016 - Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung. „Sehr geehrte(r) Frau/Herr ....., hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich zum nächstzulässigen Zeitpunkt. [Die Kündigung erfolgt aus

Compliance: Die Einhaltung der ... - Pusch Wahlig Legal

http://pwlegal.net/wp-content/uploads/2016/11/HOT_Compliance-Einhaltung-der-Zwe...
626 Abs. 2 BGB einzuhalten ist, zu laufen beginnt. Das BAG hat in der Vergangenheit, zuletzt im Urteil vom. 27.1.2011 (BAG, 27.1.2011 – 2 AZR 825/09, BB 2011, 2172 m. BB-Komm. Heine), dazu Stellung genommen, wann die Zweiwochenfrist bei Aus- spruch einer

Teil E: Prüfungsschemata

http://archiv.jura.uni-saarland.de/FB/LS/Weth/materialien/Individualarbeitsrech...
Kündigungserklärungsfrist eingehalten nach § 626 II BGB? - Zweistufige Prüfung. 1. Stufe: Vorliegen eines wichtigen Grundes? - es muss ein bestimmter Sachverhalt vorliegen, der ohne die besondere Umständen des Einzelfalls an sich geeignet ist, einen wich

Außerordentliche Kündigung bei Arbeitsverweigerung - RB Heidelberg

http://www.rb-heidelberg.com/kompetenzen/top-themen/ausserordentliche-kuendigun...
626, 275 Abs. 3, 273 BGB. Beruft sich der Arbeitnehmer zu Unrecht auf ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 275 Abs. 3 BGB und/oder auf ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273. Abs. 1 BGB, kann dies als beharrliche. Arbeitsverweigerung einen Grund für eine


Webseiten zum Paragraphen

Kommentierung zu § 626 BGB –Fristlose Kündigung aus wichtigem ...

http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-8/Untertitel-1/Fristlose-Kuend...
Die Vorschrift der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund in § 626 BGB ist für den Rechtsverkehr, insbesondere im Arbeits- und Dienstvertragsrecht, von erheblicher Bedeutung. Die Rechtsfolge dieser Norm ist die sofortige Beendigung eines auf Dauer ange

§ 626 BGB - Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund - openJur

https://openjur.de/g/bgb/626.html
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vor ...

Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund - Anwalt.de

https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-ausserordentliche-kuendigung-aus-wichtige...
20.07.2012 - Die Prüfung des § 626 Abs. 1 BGB erfolgt in zwei Stufen: Zuerst muss der Sachverhalt, der den Kündigenden zur Kündigung bewog, ohne Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls „an sich" geeignet sein, einen wichtigen Grund darzu

Was rechtfertigt eine fristlose Kündigung | Kanzlei Hasselbach

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/fristlose-kuendigung/07/
30.07.2014 - Nach § 626 BGB ist immer ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung erforderlich. Kann der Arbeitgeber diesen nicht liefern – oder verneint das Arbeitsgericht den Kündigungsgrund im Rahmen eines Kündigungsschutzklageverfahrens – ist die

§ 626 BGB Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund Bürgerliches ...

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92356.htm
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Ab


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 8: Dienstvertrag und ähnliche Verträge › Untertitel 1: Dienstvertrag › § 626

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 626 BGB
    § 626 Abs. 1 BGB oder § 626 Abs. I BGB
    § 626 Abs. 2 BGB oder § 626 Abs. II BGB

  • Werbung