§ 623 BGB, Schriftform der Kündigung
Paragraph 623 Bürgerliches Gesetzbuch

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.


Benachbarte Paragraphen


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Word Dokumente zum Paragraphen

Ingenieurvertrag - EXIST-Gründerstipendium

https://www.exist.de/SharedDocs/Downloads/DE/Projektverlauf/Aktualisierter-EXIS...
Ein etwaiges, zwischen dem Stipendiaten/Existenzgründer und der Wissenschaftlichen Einrichtung bestehendes Beschäftigungs- und Arbeitsverhältnis endet durch beiderseitige Unterzeichnung dieses Vertrages (Auflösungsvertrag i.S.v. § 623 BGB) mit Ablauf des


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Neuregelung des § 309 Nr. 13 BGB - Latham & Watkins LLP

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Schriftformerfordernis folgt schon aus § 623 BGB, darum ist § 309 Nr. 13 BGB nicht anzuwenden. (vgl. 307 Abs. 3 S. 1 BGB). • § 309 Nr. 13 BGB gilt nicht für eine vorgeschriebene Schriftform für die Änderung des Vertrags selbst. Gleichwohl sind sog. doppe

Schriftformerfordernis gemäß § 623 BGB bei ... - idk Hannover

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Schriftformerfordernis gemäß § 623 BGB

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Wie wird eine Betreuung eingerichtet? a) durch Vorsorgevollmacht des Betroffenen wird ein Bevollmächtigter eingesetzt; der. Bevollmächtigte darf nicht Mitarbeiter eines Hauses, in dem der Betroffene wohnt, sein;. Vollmacht formfrei, wobei schriftliche Ab

VERHäLTNISSES - Verbraucherzentrale: Ratgeber

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623 BGB). Zur Wahrung der Schriftform ist es erforderlich, dass eine schriftlich abgefasste Urkunde. (z. B. maschinengeschriebener oder handschriftlich abgefasster Text) vorliegt, die vom Aussteller eigenhändig unterschrieben wird. Dem Adressaten der Kün

Neuregelung § 309 Nr. 13 BGB

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02.12.2016 - Gesetzliche Schriftformerfordernisse unterfallen gemäß § 307 Abs. 3 BGB nicht der. AGB-Kontrolle und sind deshalb von § 309 Nr. 13 BGB nicht betroffen. Dies betrifft. u. a. die folgenden Schriftformerfordernisse: ○ Kündigung des Arbeitsvertr


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Kommentierung zu § 623 BGB –Schriftform der Kündigung– im frei ...

http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-8/Untertitel-1/Schriftform-der...
24.11.2014 - 623 Schriftform der Kündigung. Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - HENSCHE Arbeitsrecht

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gesetze_BGB_p623.html
623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Schriftform der Kündigung.

Thüsing, v. Steinau-Steinrück, Heise u.a. , BGB § 623 Schriftform der ...

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Vielmehr muss das Arbeitsverhältnis von Mitarbeitern, die ab dem 1.5.2000 zum Geschäftsführer bestellt werden bzw. einen Geschäftsführer-Dienstvertrag erhalten ("Neufall"), unter Einhaltung der Form des § 623 BGB durch schriftliche Kündigung oder Auflösu

Wirksamkeit einer Kündigung – Schriftform gemäß § 623 BGB

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Wirksamkeit einer Kündigung – Schriftform gemäß 623 BGB Nach der Vorschrift des 623 BGB ist für Wirksamkeit einer Kündigung des Arbeitsve.

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23.04.2016 - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden (BAG, Urt. v. 17.12.2015 - 6 AZR 709/14):. "Ein Abwicklungsvertrag kann für den Arbeitnehmer die Möglichkeit vorsehen, sein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zu erklären. Eine so


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 8: Dienstvertrag und ähnliche Verträge › Untertitel 1: Dienstvertrag › § 623

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 623 BGB
    § 623 Abs. 1 BGB oder § 623 Abs. I BGB

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