§ 619a BGB, Beweislast bei Haftung des Arbeitnehmers
Paragraph 619a Bürgerliches Gesetzbuch

Abweichend von § 280 Abs. 1 hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Ersatz für den aus der Verletzung einer Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis entstehenden Schaden nur zu leisten, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat.


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Präsentationen zum Paragraphen

Arbeitnehmerhaftung.ppt - Heinlein Support GmbH

https://www.heinlein-support.de/sites/default/files/Arbeitnehmerhaftung.ppt
vertragliche Pflichtverletzungen (§ 280 Abs. 1 BGB). - unerlaubte Handlungen (§ 823 ff. BGB). Bezogen auf den Arbeitsvertrag sind somit relevant. - Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten. - Verletzungen von absolut geschützten Rechten oder Schutzre


PDF Dokumente zum Paragraphen

BGB § 619a Beweislast bei Haftung des Arbeitnehmers

http://www.uni-goettingen.de/en/76485.html
Vgl. zum Ganzen ausführlich Preis, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 5. Auf- lage 2005, BGB § 619a Rn. 10 ff. Die Grundsätze der privilegierten Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem. Arbeitgeber. 1. Dogmatische Begründung. Schon früh erkannte di

Grundzüge der Arbeitnehmerhaftung - Bartsch Rechtsanwälte

http://www.bartsch-rechtsanwaelte.de/media/docs/rm/arbeitnehmerhaftung.pdf
2 -. Arbeitnehmerhaftung gilt entgegen der allgemeinen Regel, dass der Arbeitgeber die Beweislast für das Verschulden des Mitarbeiters trägt (§ 619a BGB). Neben § 280 BGB gibt es im Vertragsrecht eine Vielzahl weiterer Schadensersatz- pflichten, z.B. die

Repetitorium im Arbeitsrecht - Humboldt-Universität zu Berlin

https://www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/ls/bae/w/files/lsb_rep/rep_arbr_folien_teil...
Beweislast: § 619a BGB. ▫ Konkretes Mitverschulden des AG? §§ 254 I, II 2, 278 Satz 1 auch: Organisationsverschulden. ▫ Innerbetrieblicher Schadensausgleich. (§ 254 BGB analog) auch in Bezug auf. Schaden. HU Berlin – Repetitorium Arbeitsrecht. PD Dr. Eva

Haftung des Arbeitnehmers - Rainer Polzin

http://www.ra-polzin.de/wordpress2016/wp-content/uploads/2011/10/Arbeitnehmerha...
Die Rechtsprechung nimmt eine Dreiteilung zwischen leichtester, mittlerer und grober. Fahrlässigkeit vor (ErfK-Preis, § 619a BGB, Rn. 15; zur Abgrenzung der einzelnen Verschuldensfor- men voneinander: BAG AP Nr. 122 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers

Grundzüge des Arbeitsrechts - Hirdina, Leseprobe

https://www.dreske.de/WebRoot/DreskeDB/Shops/Dreske/ProductImages/Samples/97838...
ist, gilt die Haftungsmilderung auch für Mankofälle (Preis, ErfKA, § 619a BGB,. Rn 29, 32). Die privilegierte Arbeitnehmerhaftung hat allerdings für die beson- dere Mankoabrede keine Wirkung, wenn es sich hierbei um eine verschuldens unabhängige Garantie


Webseiten zum Paragraphen

Thüsing, v. Steinau-Steinrück, Heise u.a. , BGB § 619a Beweislast bei ...

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/thuesing-v-steinau-steinr...
1 Allgemeines Rz. 1 § 619a BGB ist im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes in das BGB eingefügt worden. Die Umgestaltung des Leistungsstörungsrechts machte eine vom allgemeinen Leistungsstörungsrecht abweichende Sondervorschrift zum Schutz der

§ 619a BGB - Beweislast bei Haftung des Arbeitnehmers -

https://faq-arbeitsrecht.de/%C2%A7-619a-bgb-beweislast-bei-haftung-des-arbeitne...
619a BGB ändert die Beweislast bei einer möglichen Haftung eines Arbeitnehmers gegenüber dem normalerweise anzuwendenden § 280 Abs. 1 BGB. Der Arbeitnehmer muss bei einer Pflichtverletzung nicht beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft, sondern der Arb

Haftung des Arbeitnehmer (Arbeitnehmerhaftung) - Kanzlei AHS Köln ...

https://www.ahs-kanzlei.de/2014/10/haftung-arbeitnehmer/
29.10.2014 - Die Person müsste also erst beweisen, dass sie den Schaden nicht zu vertreten hat. Hiervon wird im Arbeitsrecht jedoch eine Ausnahme gemacht. § 619a BGB dreht die Beweislast um. Demnach haftet ein Arbeitnehmer nur, wenn er die Pflichtverletz

BGB § 619a Beweislast bei Haftung des Arbeitnehmers - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_619a/
619a Beweislast bei Haftung des Arbeitnehmers. Abweichend von § 280 Abs. 1 hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Ersatz für den aus der Verletzung einer Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis entstehenden Schaden nur zu leisten, wenn er die Pflichtverletzung z

Arbeitnehmerhaftung als Klausur - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/klausuren/arbeitnehmerhaftung-als-klausur/
10.04.2010 - Vorliegend haben K und die X-GmbH eine Vereinbarung über die Haftung des Arbeitnehmers gechlossen. Eine explizite Kodifizierung hinsichtlich der Arbeitnehmerhaftung kennt das nationale Arbeitsrecht nicht. Lediglich in § 619a BGB hat der Gese


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 8: Dienstvertrag und ähnliche Verträge › Untertitel 1: Dienstvertrag › § 619a

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 619a BGB
    § 619a Abs. 1 BGB oder § 619a Abs. I BGB

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