§ 604 BGB, Rückgabepflicht
Paragraph 604 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Entleiher ist verpflichtet, die geliehene Sache nach dem Ablauf der für die Leihe bestimmten Zeit zurückzugeben.


(2) Ist eine Zeit nicht bestimmt, so ist die Sache zurückzugeben, nachdem der Entleiher den sich aus dem Zweck der Leihe ergebenden Gebrauch gemacht hat. Der Verleiher kann die Sache schon vorher zurückfordern, wenn so viel Zeit verstrichen ist, dass der Entleiher den Gebrauch hätte machen können.


(3) Ist die Dauer der Leihe weder bestimmt noch aus dem Zweck zu entnehmen, so kann der Verleiher die Sache jederzeit zurückfordern.


(4) Überlässt der Entleiher den Gebrauch der Sache einem Dritten, so kann der Verleiher sie nach der Beendigung der Leihe auch von dem Dritten zurückfordern.


(5) Die Verjährung des Anspruchs auf Rückgabe der Sache beginnt mit der Beendigung der Leihe.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

-1- Teil I: Frage 1: Ansprüche Friedrich Fischer (F) gegen Karl Köppen ...

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Samstagsklausuren/Loesung_S...
D. Aus §§ 861 Abs. 1, 869 BGB. Der Anspruch scheidet aus, da gegen den unmittelbaren Besitzer N keine ver- botene Eigenmacht (§ 858 Abs. 1 BGB) verübt wurde. N hat den unmittelbaren. Besitz vielmehr freiwillig auf K übertragen. 3 . E. Aus § 604 Abs. 4 BG

Die verschollenen Flaschen - Universität Göttingen

http://www.uni-goettingen.de/de/document/download/587d2bb88435b172c5f873142845a...
a) Leistungspflicht aa) Rückgabepflicht aus Leihvertrag, § 604 I BGB. Kein Abschluß Leihvertrag über Flaschen. Parteien wollen nicht Rückgabe derselben Flaschen bb) Rückerstattungspflicht aus Sachdarlehensvertrag, § 607 I 2 BGB. (Verpflichtung zur) Eigen

Prof. Dr. Ingo Reichard Examensklausurenkurs SoSe 2014 ...

http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/reichard/klausurenkurs/Loesungsski...
10.06.2014 - I. Anspruch entstanden (+). II. Anspruch nach § 275 I BGB ausgeschlossen. (+), wenn die Rückgabe des Titels für A unmöglich ist. Wird auf den Zeitpunkt des Fristablaufs abgestellt, ergeben sich keine Schwierigkeiten, sofern. U noch Eigentüme

Leasingvertrag, Pacht, Leihe, Sachdarlehen - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Sachdarlehen. Verwahrung. Welche Pflichten hat der Entleiher? Erhaltungspflicht. • Insb. gew. Erhaltungskosten (§ 601 Abs. 1 BGB). • Nur vertragsgem. Gebrauch, keine. Gebrauchsüberlassung (§ 603 BGB). Rückgabe in vertragsgem. Zustand (§ 604 BGB). • Ausn.

Examensreport 2010 I - Life & Law

https://www.lifeandlaw.de/downloads/5_2010_I_Examensreport_Bayern.pdf
Da K gutgläubig erworben hat und nicht bereit ist, das Gemälde herauszugeben, wurde dem N die. Rückgabe nach § 604 I BGB unmöglich, § 275 I BGB. Damit ist N zum Schadensersatz statt der Leis- tung gem. §§ 275 IV, 280 I, III, 283 BGB verpflichtet. 2. Ein


Webseiten zum Paragraphen

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 604 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Der Entleiher ist verpflichtet, die geliehene Sache nach dem Ablauf der für die Leihe bestimmten Zeit zurückzugeben. (2) 1Ist eine Zeit nicht bestimmt, so ist die Sache zurückzugeben, nachdem der Entleiher den sich aus dem Zweck der Leih

BGB § 604 Rückgabepflicht - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_604/
20.07.2017 - 604 Rückgabepflicht. (1) Der Entleiher ist verpflichtet, die geliehene Sache nach dem Ablaufe der für die Leihe bestimmten Zeit zurückzugeben. (2) 1Ist eine Zeit nicht bestimmt, so ist die Sache zurückzugeben, nachdem der Entleiher den sich

Leihe - Schuldrecht Besonderer Teil 2 - juracademy.de

https://www.juracademy.de/schuldrecht-bt2/leihe.html
In der Klausur taucht die Leihe meistens im Zusammenhang mit dem Rückgabeanspruch des Verleihers aus § 604 sowie mit Ersatzansprüchen des ..... 598 BGB) und eben nicht wie der Vermieter verpflichtet ist, die Sache „in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch g

Wann verjährt Rückgabeforderung bei Leihe? (verjährung ...

https://www.finanzfrage.net/frage/wann-verjaehrt-rueckgabeforderung-bei-leihe
11.03.2011 - Deine Forderung ist nicht verjährt. Siehe § 604 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Hier ist die Rückgabepflicht bei Leihe geregelt. (Absatz 1) Der Entleiher ist verpflichtet, die geliehene Sache nach dem Ablauf der für die Leihe bestimmten Zeit

Leihe - Rechtslexikon

http://www.rechtslexikon.net/d/leihe/leihe.htm
604 BGB Im normalen Sprachgebrauch wird zwischen der Leihe im Rechtssinne und der Miete oft nicht genau unterschieden. Man spricht z.B. davon, dass sich jemand einen »Leihwagen« nimmt, ohne dabei zu berücksichtigen, dass man im Sinne unseres Rechts von e


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 6: Leihe › § 604

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 604 BGB
    § 604 Abs. 1 BGB oder § 604 Abs. I BGB
    § 604 Abs. 2 BGB oder § 604 Abs. II BGB
    § 604 Abs. 3 BGB oder § 604 Abs. III BGB
    § 604 Abs. 4 BGB oder § 604 Abs. IV BGB
    § 604 Abs. 5 BGB oder § 604 Abs. V BGB

  • Werbung