(1) Durch den Sachdarlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer eine vereinbarte vertretbare Sache zu überlassen. Der Darlehensnehmer ist zur Zahlung eines Darlehensentgelts und bei Fälligkeit zur Rückerstattung von Sachen gleicher Art, Güte und Menge verpflichtet.
(2) Die Vorschriften dieses Titels finden keine Anwendung auf die Überlassung von Geld.
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http://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/jura-2014-1018.pdf
02.11.2015 - Die Leihe ist in den §§ 598–606 BGB geregelt. Hieran schließen sich die Vorschriften über das Sachdarlehen. (§§ 607–609 BGB) an. Vor der Schuldrechtsreform im Jahre. 2002 wurde in den §§ 607–610 BGB a.F. nicht nur das. Sachdarlehen, sondern
http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/schr_bt/488ff_607ff_Fall/488ff,607ff.pdf
das Recht des Verbraucherkreditvertrages in §§ 491 ff. BGB, wenn der. Darlehensgeber ein Unternehmer (z.B. Bank) und der Darlehensnehmer ein Verbraucher ist. Dies trifft auf den Großteil aller Darlehens- und Kre- ditverträge zu. 2. Das Sachdarlehen, §§ 6
http://www.zivilrecht.wi.tu-darmstadt.de/media/jus1/lehre_1/vertragsrecht_4/tag...
dem Vertragspartner übereignet. Es sind Sachen gleicher Art, Güte und Menge zurückzugeben. Entgelt. Gegenstand. Rückgabe. § 535 BGB Miete. +. Sache gleiche Sache. § 581 BGB Pacht. +. Gegenstand= Sachen und Rechte. Gleicher Gegenstand. § 598 BGB Leihe. -.
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Was ist ein Sachdarlehen? DN. DG. Übereignung einer vertretbaren (§ 91 BGB). Sache (§ 607 I 1). Übereignung Sache gleicher. Art, Güte und Menge. + ggf. Entgelt (§ 607 I 2). Insb. Mehrwegverpackung. (nicht, wenn Eigentum des Herstellers erkennbar). Mehl,
http://www.uni-goettingen.de/de/document/download/587d2bb88435b172c5f873142845a...
a) Leistungspflicht aa) Rückgabepflicht aus Leihvertrag, § 604 I BGB. Kein Abschluß Leihvertrag über Flaschen. Parteien wollen nicht Rückgabe derselben Flaschen bb) Rückerstattungspflicht aus Sachdarlehensvertrag, § 607 I 2 BGB. (Verpflichtung zur) Eigen
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 607 – Vertragstypische Pflichten beim. (1) [1]Durch den Sachdarlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer eine vereinbarte vertretbare Sache zu überlassen. [2]Der Darlehensnehmer
https://www.lecturio.de/magazin/ueberlassungsvertraege-sachdarlehen/
Durch den Sachdarlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer eine vereinbarte vertretbare Sache zu überlassen, § 607 I BGB. Der Norm folgend hat das Sachdarlehen die Überlassung, einer vertretbaren Sache zum Inhalt. Vertretbar
https://www.brennecke-partner.de/607-BGB-Vertragstypische-Pflichten-beim-Sachda...
(1) Durch den Sachdarlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet dem Darlehensnehmer eine vereinbarte vertretbare Sache zu überlassen. Der Darle.
http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=7&art=6&find=Sachdarlehen
Begriff und Bedeutung. Durch den Sachdarlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer eine vereinbarte vertretbare Sache zu überlassen (§ 607 Abs. 1 BGB). Vertretbare Sachen sind austauschbare Sachen (vgl. § 91 BGB). Beispiele:
http://www.fit4fonds.de/Darlehen/
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 607 BGB) die Überlassung von Geld oder anderen vertretbaren Sachen (wie Edelmetallen oder Wertpapieren) mit der Ve...