(1) Ist die Mietzeit nicht bestimmt, so kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen.
(2) Ein Mietverhältnis, das auf bestimmte Zeit eingegangen ist, endet mit dem Ablauf dieser Zeit, sofern es nicht
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https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/WS_2...
B könnte gegen M einen Anspruch auf Übereignung und Übergabe weiterer 100 kg Weizenmehl zum Preis von 0,50 €/kg aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB haben. ... Arg. ex § 147 Abs. 1 S. 2 BGB: Regeln über WE unter Anwesenden gelten beim Telefonat. Aber: keine Regelun
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02130200/_temp_/ATT00047.docx
17.07.2010 - Beendigung des Mietverhältnisses gemäß § 542 Abs. 1 BGB. Beendigung aufgrund außerordentlicher Kündigung. Das Mietverhältnis könnte aufgrund der außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs vom 6.3.2006 beendet sein. aa) Formelle Rechtm
http://tierschutzvereinvs.de/verwaltung/images/allgemein/Hundegebell-im-Nachbar...
21.02.1997, 3 S 57/96, NJW-RR 1997, 1104) um Geräusche, die generell störend für die Nachbarschaft sein können und damit um Immissionen i.S.v. § 906 Abs. 1 BGB (so auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.11.1993, 9 U 111/93, NJW-RR 1995, 542). § 1004 Abs. 1 i.V.
http://www.jura.uni-koeln.de/sites/klausurenkurs/Probeexamen/ML-Z_III__A-895_.p...
I. Außerordentliche fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 S. 1 BGB. M könnte ein Recht zur fristlosen Kündigung aus § 543 Abs. 1 BGB zustehen. Dieses Recht besteht nach § 542. Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 543 BGB unabhängig davon, ob das Mietverhältn
https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/32__9891_Fall_4_zu_Rn_42.pdf
Kündigungsfrist eingehalten, vgl. §§ 542, 580a II BGB. Achtung: Reihenfolge der Prüfung (Klausurtaktik!!!) 1. Wirksamkeit der Kündigungserklärung. (P) Klausel: „Schriftlich per Einschreiben“. Auslegung, dass nur der Zugang gesichert werden soll → auch be
http://zjs-online.com/dat/artikel/2013_1_660.pdf
542 Abs. 1 BGB grundsätzlich im Belieben einer der Vertragsparteien, den Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen durch Kündigung zu beenden.2 Dabei ist. § 542 Abs. 1 BGB im Zusammenhang mit § 573c BGB zu lesen, der die Fristen für eine ordentli
http://www.rae-pietschmann.de/wp-content/uploads/2017/09/schriftformheilungskla...
BGB §§ 242, 542, 550, 566 Abs. 1, 567 S. 1, 578 Abs. 2. SACHVERHALT. Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Räumung und Herausgabe von ge- werblich genutzten Mietflächen in Anspruch. Der Beklagte schloss im Mai 2007 mit den Voreigentümern einer als Ein- ka
http://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(32kvmxi2brwmewtvcnijl04d))/Content/Pdf/Y-30...
06.04.2016 - der Kündigungserklärung des anderen Mieters beim Vermieter ein Zeitraum liegt, der dazu führt, dass unterschiedliche Beendigungszeitpunkte gegeben wären (ähnlich auch Blank in: Schmidt-Futterer,. Mietrecht, 12. Auflage, 2015, Rn. 30 zu § 542
http://www.kanzlei-doehmer.de/ordentliche-kuendigung_8.htm
BGB, 542, 573, Kuendigung, ordentlich, Miete, Mietvertrag, Mietverhaeltnis, Eigenbedarf, Mieter, Vermieter, Familie, Haushalt, Angehoerige, Vertragsverletzung, wirtschaftlich, Verwertung, Schutzvorschriften, abdingbar, Darlegung, free, Giessen, Wetzlar,
http://www.mietrecht-hilfe.de/kuendigung.html
20.01.2016 - Im Mietvertragsrecht wird mit der Kündigung die Beendigung des Mietverhältnisses gemäß §§ 542 ff BGB bewirkt.
https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-5/Untertitel-1/Ende-des-Mietv...
542 Ende des Mietverhältnisses. (1) Ist die Mietzeit nicht bestimmt, so kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen. (2) Ein Mietverhältnis, das auf bestimmte Zeit eingegangen ist, endet mit dem Ablauf dieser Z
https://www.mietrecht-dav.de/rechtskunde/kuendigung-vertragsbeendigung/
Kündigung / Vertragsbeendigung. Hinsichtlich der Kündigung und Vertragsbeendigung eines Mietvertrages muss zwischen befristeten und unbefristeten Mietverträgen unterschieden werden. Gemäß § 542 Abs. 1 BGB kann jede Vertragspartei das unbefristete Mietver
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
542 ist § 564 aF nachgebildet und enthält allgemeine Grundsätze über das Ende von Mietverhältnissen. Die Regelung in § 542 II soll verdeutlichen, dass auch Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit außerordentlich (befristet oder fristlos) gekündigt werden kön