(1) Unterbleibt die Vollziehung der Auflage, so kann der Schenker die Herausgabe des Geschenkes unter den für das Rücktrittsrecht bei gegenseitigen Verträgen bestimmten Voraussetzungen nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung insoweit fordern, als das Geschenk zur Vollziehung der Auflage hätte verwendet werden müssen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn ein Dritter berechtigt ist, die Vollziehung der Auflage zu verlangen.
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http://beckmann.jura.uni-saarland.de/materialien/privatr_ber/pdf/Fall_3.pdf
Vorauss.: Unrichtigkeit des Grundbuchs. Hier: keine Anhaltspunkte, insbesondere dafür, daß dingl. Einigung zwischen A und B nichtig ist. II. Anspruch des A gegen B auf Rückübertragung des Grundstücksanteils aus §§ 527, 818 I. BGB. Vorauss.: Wirksame Sche
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cc) § 527 Abs. 1 BGB – Rückübertragung wegen Nichterfüllung einer Auflage. - Haftung nur insoweit, als der Wert des Geschenks zur Erfüllung der Auflage verwendet werden muss (P. 527 Rz. 4) – Hier nicht möglich, da Pferd selbst das begünstigte Objekt ist.
https://jura-online.de/lernen/schenkung-516-ff-bgb/3806/pruefungschamata-pdf
Schenkung unter Auflage, § § 525-527 BGB. Abgrenzung: Gegenseitiger Vertrag. Bei der Schenkung besteht die Vorstellung der Parteien, dass die Auflage aus der Zuwendung bestritten wird. Anspruch auf Vollziehung: § 525 I BGB. Anspruch auf Herausgabe bei Ni
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151. Erwiderung auf den Übertragungsantrag nach § 1383 BGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152. (Isolierter) Antrag zur vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft . . . . . . . . . . . . 164. Zahlungsanspruch des Ausgleichsberechtigte
http://onlineunternehmer-info.de/wp-content/uploads/2018/01/AG-Eilenburg.pdf
waltsschreiben vom 16.03.2015 endgültig. Die Kltigerin meint, die Beklagte MÜB36 neben der vereinbarteri Vergütung von 599,76 € und einer Pauschale von 40,00 € gemäß 288 Abs. 5 BGB vorgerichtlich angefallene Ariwaltsko- sten von 72,00 € unter Zugrundeleg
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_527/
20.07.2017 - 527 Nichtvollziehung der Auflage. (1) Unterbleibt die Vollziehung der Auflage, so kann der Schenker die Herausgabe des Geschenkes unter den für das Rücktrittsrecht bei gegenseitigen Verträgen bestimmten Voraussetzungen nach den Vorschriften
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Rz. 33 Gemäß § 527 Abs. 1 BGB kann der Schenker die Herausgabe des Geschenkes unter den für das Rücktrittsrecht bei gegenseitigen Verträgen bestimmten Voraussetzungen nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern
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Gesetzestext (1) Unterbleibt die Vollziehung der Auflage, so kann der Schenker die Herausgabe des Geschenkes unter den für das Rücktrittsrecht bei gegenseitigen Verträgen bestimmten Voraussetzungen nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerech
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11.02.2015 - BGB uneingeschränkt Anwendung finden, jedoch die Sondernormen der §§ 525, 526, 527 BGB zu beachten sind. Demnach darf der Beschenkte zur Erfüllung der Auflage gerade kein eigenes Vermögen oder anderes aufwenden, da sich die Auflage sonst als
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