Soweit infolge eines Mangels im Recht oder eines Mangels der verschenkten Sache der Wert der Zuwendung die Höhe der zur Vollziehung der Auflage erforderlichen Aufwendungen nicht erreicht, ist der Beschenkte berechtigt, die Vollziehung der Auflage zu verweigern, bis der durch den Mangel entstandene Fehlbetrag ausgeglichen wird. Vollzieht der Beschenkte die Auflage ohne Kenntnis des Mangels, so kann er von dem Schenker Ersatz der durch die Vollziehung verursachten Aufwendungen insoweit verlangen, als sie infolge des Mangels den Wert der Zuwendung übersteigen.
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Nr. 435 BGH - BGB § 1896 Ia; FamFG § 280 I. (XII. ZS, Beschluss v. 9.2.2011 - XII ZB 526/10 [LG Ansbach]). 1. Nach der zum 1.7.2005 eingeführten Vorschrift des § 1896 Ia BGB darf gegen den freien Willen des Volljährigen ein Betreuer nicht bestellt werden
http://www.vgh.bayern.de/media/vgregensburg/presse/13a01268u.pdf
05.08.2014 - Gericht: VG Regensburg. Aktenzeichen: RO 4 K 13.1268. Sachgebiets-Nr: 526 99. Rechtsquellen: §§ 663, 670 BGB entsprechend. § 967 BGB. Hauptpunkte: Fundtiere. Aufwendungsersatz durch Fundbehörde. Ablieferung bei der Fundbehörde. Leitsätze: --
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wesentliche Änderung der Rechtslage i.S.d. § 526 Abs. 2 Nr. 1 ZPO während des Verfahrens eingetreten ist und auch der ... Sachurteilsvoraussetzungen des § 558 b Abs. 2 BGB vor. Nach dieser Vorschrift kann der ... Der Kläger kann aufgrund des gemäß § 558
http://www.marco-wicklein.de/BGB-AT/Loesung_Fall_14.pdf
BGB gegen den Vertretenen erhält. Begründen kann man das damit, dass ein Angriff gegen die. Vollmacht im Fall der ausgeübten Innenvollmacht auch immer ein Angriff gegen das Vertreter- geschäft ist. 2 PALANDT-Heinrichs § 167 RN 3; MEDICUS, Bürgerliches Re
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gen, § 526 BGB. Unterbleibt die Vollziehung der Auflage, so kann der Schenker die Herausgabe des. Geschenkes (Schenkungsgegenstand) insoweit fordern, als das Geschenk zur Voll- ziehung der Auflage hätte verwendet werden müssen, § 527 Abs. 1 BGB. Der Her-
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Soweit infolge eines Mangels im Recht oder eines Mangels der verschenkten Sache der Wert der Zuwendung die Höhe der zur Vollziehung der Auflage erforderlichen Aufwendungen nicht erreicht, ist der Beschenkte berechtigt, die Vollziehung der Auflage zu verw
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BGB; Fassung; Buch 1: Allgemeiner Teil ..... 524 Haftung für Sachmängel · § 525 Schenkung unter Auflage · § 526 Verweigerung der Vollziehung der Auflage · § 527 Nichtvollziehung der Auflage · § 528 Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers · § 529 Auss
http://www.juraexamen.info/die-schenkung-ein-grundlagenbeitrag/
11.02.2015 - BGB uneingeschränkt Anwendung finden, jedoch die Sondernormen der §§ 525, 526, 527 BGB zu beachten sind. Demnach darf der Beschenkte zur Erfüllung der Auflage gerade kein eigenes Vermögen oder anderes aufwenden, da sich die Auflage sonst als
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-121278?hl...
BGB § 611 Abs. 1. PflegeZG § 1, § 2 Abs. 2, Abs. 3 S. 2, § 3, § 4 Abs. 1 S. 1. Tarifvertrag über die sozialverträglichen Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr vom 18.7.2001 (TV UmBw) § 6 Abs. 1, Abs. 4. Leitsatz: § 6 Abs. 4
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-00579?hl=...
ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1. GG Art. 103 Abs. 1. BGB § 311 Abs. 3. VermAnlG § 32 Abs. 1. Leitsätze: 1. Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das erkennende Gericht, entscheidungserheblichen Sachvortrag und Beweisangebote der Parteien zur Kenntnis zu n