§ 523 BGB, Haftung für Rechtsmängel
Paragraph 523 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Verschweigt der Schenker arglistig einen Mangel im Recht, so ist er verpflichtet, dem Beschenkten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.


(2) Hatte der Schenker die Leistung eines Gegenstandes versprochen, den er erst erwerben sollte, so kann der Beschenkte wegen eines Mangels im Recht Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn der Mangel dem Schenker bei dem Erwerb der Sache bekannt gewesen oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Die für die Haftung des Verkäufers für Rechtsmängel geltenden Vorschriften des § 433 Abs. 1 und der §§ 435, 436, 444, 452, 453 finden entsprechende Anwendung.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Präsentationen zum Paragraphen

Lerneinheit 10

https://www.uni-goettingen.de/de/lerneinheit+10/114497.html
3. Anwendungsbereich. c) Schuldverhältnisse mit eigenständigem Gewährleistungs-recht. - Mietrecht (§§ 536 ff.) (ebenso Pachtvertrag). - Reisevertragsrecht (§§ 651 ff. BGB). - Schenkungsvertrag (§§ 523, 524). 6. § 14 Schadensersatz statt der (ganzen) Leis


PDF Dokumente zum Paragraphen

Linie 523 Trendelburg - Beverungen

http://www.nph.de/de-wAssets/docs/oepnv/angebot/Fahrplaene-zum-Download/Betrieb...
523. Trendelburg − Beverungen. Trendelburg − Helmarshausen − Beverungen und zurück. WEB - Weser-Egge-Bus:, Tel.: 052 71 97 10-0; www.weser-egge-bus.de. Montag - Freitag. Linienkursnummer. Verkehrsbeschränkung. Trendelburg-Stammen, B 83. Trendelburg, Diem

Schenkung - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/richardi/Lehre/ws_05_06/ebert/SBT...
18.10.2005 - 523 f. BGB. ○ keine Verzugszinsen, § 522 BGB. ○ Schenkung unter Auflage => Anspruch. Schenker auf Vollzug Auflage, §§ 525 ff. BGB. ○ Einrede Notbedarf, § 519 BGB =>. Recht zur Verweigerung der versproche- nen Schenkung = Sonderfall WGG, §. 3

Grundkurs BGB II Prof. Dr. Burkhard Hess WS 2010/11 - Uni Heidelberg

https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=5697
Schenker (§§ 523 I, 524 I BGB) und zwar nur auf das. Vertrauensinteresse. bb) Sollte der Schenker vereinbarungsgemäß den Gegenstand erst selbst erwerben und dann dem Beschenkten zuwenden, so schadet bei einem Mangel bereits Kenntnis und grobe. Fahrlässig

Praxisticker Nr. 523: BFH-Urteil zur Abziehbarkeit von Aufwendungen ...

http://www.stbv-bremen.de/uploads/media/Nr_523_Praxisticker_BFH-Einbaukuechen.p...
09.12.2016 - Praxisticker Nr. 523: BFH-Urteil zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung von Ein- bauküchen .... 15 Nach § 93 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zählen zu den sog. ... Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zweck in ein Gebäu

9: Grundfragen des Bereicherungsrechts - jura.uni-frankfurt.de

https://www.jura.uni-frankfurt.de/70017957/zrV_2017_skript12.pdf
4. 2012 - 2 U 523/11 (ZEV 2012, 493, Ausübung des Stimmrechts einer Erbengemeinschaft in einer GmbH-Gesellschafterversammlung). I. Übergang der Nachlassverbindlichkeiten, § 1967 BGB. 1. Begriff, § 1967 Abs. 2 BGB a) Erblasserschulden aa) Vererbliche Verb


Webseiten zum Paragraphen

BGB § 523 Haftung für Rechtsmängel - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_523/
20.07.2017 - Titel 4: Schenkung. § 523 Haftung für Rechtsmängel. (1) Verschweigt der Schenker arglistig einen Mangel im Rechte, so ist er verpflichtet, dem Beschenkten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (2) 1Hatte der Schenker die Leistung eine

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 523 – Haftung für ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) Verschweigt der Schenker arglistig einen Mangel im Recht, so ist er verpflichtet, dem Beschenkten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (2) Hatte der Schenker die Leistung eines Gegenstandes versprochen, den er erst erwerben sollte, so kann de

Jurawelt-Forum • Thema anzeigen - §§ 523, 524 BGB - eigene ...

http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=46&t=51251
Hallo, gem. § 523 bzw. § 524 BGB ist der Schenker zum Ersatz des aus einem arglistig verschwiegenen Rechts- bzw. Sachmangels entstandenen Schadens verpflichtet. Ich verstehe diese §§ als eigene Anspruchsgrundlagen, die einen Anspruch nach §§ 280 ff. auss

BGH NJW 2000, 2101

http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/xzr177_97.htm
Dadurch, daß der BGH auch § 523 BGB nicht für einschlägig erachtet, ordnet er fehlende Rechtsinhaberschaft des Schuldners eines Gegenstandes allein dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht und nicht dem Bereich der Rechtsmängelhaftung zu (so für das Kaufre

Die Schenkung - Ein Grundlagenbeitrag | Juraexamen.info

http://www.juraexamen.info/die-schenkung-ein-grundlagenbeitrag/
11.02.2015 - Spezielle, weitreichendere und damit vorrangig heranzuziehende Regelungen enthalten außerdem die §§ 523, 524 BGB, soweit die Haftung für Rechts- oder Sachmängel in Rede steht. Danach haftet der Schenker dem Grundsatz nach nur, wenn er den Ma


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 4: Schenkung › § 523

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 523 BGB
    § 523 Abs. 1 BGB oder § 523 Abs. I BGB
    § 523 Abs. 2 BGB oder § 523 Abs. II BGB

  • Werbung