(1) Verschweigt der Schenker arglistig einen Mangel im Recht, so ist er verpflichtet, dem Beschenkten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(2) Hatte der Schenker die Leistung eines Gegenstandes versprochen, den er erst erwerben sollte, so kann der Beschenkte wegen eines Mangels im Recht Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn der Mangel dem Schenker bei dem Erwerb der Sache bekannt gewesen oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Die für die Haftung des Verkäufers für Rechtsmängel geltenden Vorschriften des § 433 Abs. 1 und der §§ 435, 436, 444, 452, 453 finden entsprechende Anwendung.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://www.uni-goettingen.de/de/lerneinheit+10/114497.html
3. Anwendungsbereich. c) Schuldverhältnisse mit eigenständigem Gewährleistungs-recht. - Mietrecht (§§ 536 ff.) (ebenso Pachtvertrag). - Reisevertragsrecht (§§ 651 ff. BGB). - Schenkungsvertrag (§§ 523, 524). 6. § 14 Schadensersatz statt der (ganzen) Leis
http://www.nph.de/de-wAssets/docs/oepnv/angebot/Fahrplaene-zum-Download/Betrieb...
523. Trendelburg − Beverungen. Trendelburg − Helmarshausen − Beverungen und zurück. WEB - Weser-Egge-Bus:, Tel.: 052 71 97 10-0; www.weser-egge-bus.de. Montag - Freitag. Linienkursnummer. Verkehrsbeschränkung. Trendelburg-Stammen, B 83. Trendelburg, Diem
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/richardi/Lehre/ws_05_06/ebert/SBT...
18.10.2005 - 523 f. BGB. ○ keine Verzugszinsen, § 522 BGB. ○ Schenkung unter Auflage => Anspruch. Schenker auf Vollzug Auflage, §§ 525 ff. BGB. ○ Einrede Notbedarf, § 519 BGB =>. Recht zur Verweigerung der versproche- nen Schenkung = Sonderfall WGG, §. 3
https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=5697
Schenker (§§ 523 I, 524 I BGB) und zwar nur auf das. Vertrauensinteresse. bb) Sollte der Schenker vereinbarungsgemäß den Gegenstand erst selbst erwerben und dann dem Beschenkten zuwenden, so schadet bei einem Mangel bereits Kenntnis und grobe. Fahrlässig
http://www.stbv-bremen.de/uploads/media/Nr_523_Praxisticker_BFH-Einbaukuechen.p...
09.12.2016 - Praxisticker Nr. 523: BFH-Urteil zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung von Ein- bauküchen .... 15 Nach § 93 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zählen zu den sog. ... Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zweck in ein Gebäu
https://www.jura.uni-frankfurt.de/70017957/zrV_2017_skript12.pdf
4. 2012 - 2 U 523/11 (ZEV 2012, 493, Ausübung des Stimmrechts einer Erbengemeinschaft in einer GmbH-Gesellschafterversammlung). I. Übergang der Nachlassverbindlichkeiten, § 1967 BGB. 1. Begriff, § 1967 Abs. 2 BGB a) Erblasserschulden aa) Vererbliche Verb
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_523/
20.07.2017 - Titel 4: Schenkung. § 523 Haftung für Rechtsmängel. (1) Verschweigt der Schenker arglistig einen Mangel im Rechte, so ist er verpflichtet, dem Beschenkten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (2) 1Hatte der Schenker die Leistung eine
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) Verschweigt der Schenker arglistig einen Mangel im Recht, so ist er verpflichtet, dem Beschenkten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (2) Hatte der Schenker die Leistung eines Gegenstandes versprochen, den er erst erwerben sollte, so kann de
http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=46&t=51251
Hallo, gem. § 523 bzw. § 524 BGB ist der Schenker zum Ersatz des aus einem arglistig verschwiegenen Rechts- bzw. Sachmangels entstandenen Schadens verpflichtet. Ich verstehe diese §§ als eigene Anspruchsgrundlagen, die einen Anspruch nach §§ 280 ff. auss
http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/xzr177_97.htm
Dadurch, daß der BGH auch § 523 BGB nicht für einschlägig erachtet, ordnet er fehlende Rechtsinhaberschaft des Schuldners eines Gegenstandes allein dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht und nicht dem Bereich der Rechtsmängelhaftung zu (so für das Kaufre
http://www.juraexamen.info/die-schenkung-ein-grundlagenbeitrag/
11.02.2015 - Spezielle, weitreichendere und damit vorrangig heranzuziehende Regelungen enthalten außerdem die §§ 523, 524 BGB, soweit die Haftung für Rechts- oder Sachmängel in Rede steht. Danach haftet der Schenker dem Grundsatz nach nur, wenn er den Ma