(1) Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihm seinen Verwandten, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner oder seinem früheren Ehegatten oder Lebenspartner gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen, kann er von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. Der Beschenkte kann die Herausgabe durch Zahlung des für den Unterhalt erforderlichen Betrags abwenden. Auf die Verpflichtung des Beschenkten findet die Vorschrift des § 760 sowie die für die Unterhaltspflicht der Verwandten geltende Vorschrift des § 1613 und im Falle des Todes des Schenkers auch die Vorschrift des § 1615 entsprechende Anwendung.
(2) Unter mehreren Beschenkten haftet der früher Beschenkte nur insoweit, als der später Beschenkte nicht verpflichtet ist.
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08.04.2008 - Rechtsanwalt und Fachanwalt für. Erbrecht Rudolf Assion. Kaiserstrasse 42 in 55116 Mainz. 2. Rückforderungsanspruch wegen Notbedarf gemäß. § 528 BGB ...
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Dezernat 04. Abteilung Soziales. - Unterhalt und vertragliche Ansprüche –. Informationen zum Thema "Schenkungen". Schenkungsrückforderungsanspruch gemäß § 528 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Nach § 528 BGB können Geschenke einer hilfebedürftigen Person, d
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/5becd2c5-df30-49b7-b5d3-85d32ccd1ec7/1225.pdf
12.08.1999 - BGB § 528; BSHG §§ 90, 28. Grundstücksüberlassung durch. Ehegatten/Überleitung von. Schenkungsrückforderungsansprüchen der Ehegatten. Sie nahmen Bezug auf unser im DNotI-Report 6/1999, S. 45 ff. veröffentlichtes Gutachten und fragten nach de
https://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/documents/21U2285.01.PDF
21 U 2285. Leitsatz: § 528 Abs. 1 BGB findet auf vor dem 03.10.1990 nach §§ 282 f. ZGB-DDR abgeschlossene und vollzogene Schenkungsverträge keine Anwendung.
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15.08.2015 - Die gesetzliche Voraussetzung gemäß § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB für einen. Rückforderungsanspruch lautet dahin, dass der Schenker „nach der Vollziehung der Schenkung außer Stande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihm seine
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24.04.2011 - Diese wurde vor ihrem Tode selbst bedürftig und bezog Leistungen vom Sozialhilfeträger. Jetzt hatte der Sozialhilfeträger wegen Verarmung der Schenkerin das Geld gemäß § 528 BGB (Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers), dass Geld von de
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28.10.2013 - Der Schenkungsrückübertragungsanspruch gemäß § 528 BGB kann nicht nur vom Unterhaltsberechtigten selbst, sondern ggf. auch vom Sozialleistungsträger (zumeist das Sozialamt) geltend gemacht werden. Der Rückforderungsanspruch kann gemäß § 93 S
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
(1) 1Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außer Stande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihm seinen Verwandten, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner oder seinem früheren Ehegatten oder Lebenspartner gegenüber ge
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/vorweggenommene-erbfolge/verarmung.html
Weniger geläufig ist die in § 528 BGB niedergelegte Regelung, wonach der Schenker dann ein einem Dritten gemachtes Geschenk wieder zurückfordern kann, wenn er nach dem Vollzug der Schenkung außerstande ist, seinen eigenen angemessenen Unterhalt zu bestre
http://www.iww.de/erbbstg/archiv/bundesgerichtshof-rueckforderung-wegen-beduerf...
Anders als die Notbedarfseinrede nach § 519 BGB stellt die Rückforderung wegen Notbedarfs nach §§ 528, 529 BGB nicht auf den drohenden – also in naher Zukunft zu erwartenden – Bedarf des Schenkers ab, sondern erfordert bereits eingetretene Bedürftigkeit.