(1) Der Anspruch auf Herausgabe des Geschenkes ist ausgeschlossen, wenn der Schenker seine Bedürftigkeit vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder wenn zur Zeit des Eintritts seiner Bedürftigkeit seit der Leistung des geschenkten Gegenstandes zehn Jahre verstrichen sind.
(2) Das Gleiche gilt, soweit der Beschenkte bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, das Geschenk herauszugeben, ohne dass sein standesmäßiger Unterhalt oder die Erfüllung der ihm kraft Gesetzes obliegenden Unterhaltspflichten gefährdet wird.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.mackenzie.de/attachments/article/12/Schenkung%20-%202%20Widerruf%20w...
15.08.2015 - Gemäß § 529 Abs. 1 BGB ist der Rückforderungsanspruch ausgeschlossen, „wenn der Schenker seine Bedürftigkeit vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder wenn zur Zeit des Eintritts seiner Bedürftigkeit seit der Leistun
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/a458589b-4473-45d3-a5c0-1665e83d00f3/lauf-der...
03.07.2008 - BGB § 529. Lauf der Zehn-Jahres-Frist bei Einräumung eines Wohnungsrechts; Ergänzung zu. Gutachten DNotI-Report 2008, 83 ff. I. Sachverhalt. Im Gutachten DNotI-Report 11/2008, S. 83 ff. wurde ausführlich dargelegt, inwieweit nach dem derzeit
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2013-N-04674?all=False
11.02.2013 - 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO. § 522 Abs. 2 ZPO. BGB § 823 I. § 529 Abs. 1 Nr. 2 ZPO. § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO. Leitsatz: 1. Auf einem Behördenparkplatz besteht an Wochenenden nur eine eingeschränkte Räum- und. Streupflicht. Außerhalb der ausgeschilder
https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung/zwischentext_formulare_vor_fam...
V. Angaben zu Ansprüchen nach §§ 528, 529 BGB. VI. Angaben zu Angehörigen gemäß §§ 1836 c BGB, 56 g FGG. Wurde innerhalb der letzten 10 Jahre vor Eintritt der Bedürftigkeit im Zuge einer Schenkung Vermögen auf andere Personen übertragen? Nein. Nicht beka
http://www.onleihe.de/static/content/walhalla/20070731/978-3-8029-3789-7/v978-3...
31.07.2007 - stückes wegen Notbedarfs verlangt, kann der Beschenkte, anstatt das Grundstück herauszugeben, ihm Unterhalt bezahlen. Gemäß § 529 BGB ist der Anspruch auf Herausgabe des Geschen- kes ausgeschlossen, wenn der Schenker seine Bedürftigkeit vors
http://www.anwaltskanzlei-homburg.de/index.php/urteile/sozialrecht/12-rueckford...
24.04.2011 - der Schenker hat seine Notlage nicht vorwerfbar herbeigeführt, § 529 Abs. 1 BGB. die Schenkung liegt nicht mehr als 10 Jahre zurück. der Beschenkte gefährdet durch die Rückgabe nicht seine eigene wirtschaftliche Existenz, § 529 Abs. 2 BGB. W
https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elternunterhalt-rueckforderung-schenkun...
28.10.2013 - Hat der Unterhaltsberechtigte Vermögen verschenkt und wird er selbst schließlich bedürftig, kommt eine Rückforderung gemäß den § 528 BGB in Betracht. Die Rückforderung des Unterhaltsberechtigten kann gemäß § 529 BGB ausgeschlossen sein. Der
https://www.frag-einen-anwalt.de/-529-BGB-Schenker-wird-pflegebeduerftig--f3935...
16.04.2008 - Oma H hat einen Enkel D und eine Tochter A. Keine weiteren Familienangehörigen. Einziges Vermögen von Oma H. ist ein EFH... - Antwort vom qualifizierten Rechtsanwalt.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_529/
20.07.2017 - Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse. Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse. Titel 4: Schenkung. § 529 Ausschluss des Rückforderungsanspruchs. (1) Der Anspruch auf Herausgabe des Geschenkes ist ausgeschlossen, wenn der Schenker seine Bedü
http://www.iww.de/erbbstg/archiv/bundesgerichtshof-rueckforderung-wegen-beduerf...
Bundesgerichtshof. Rückforderung wegen Bedürftigkeit des Schenkers ist fristgebunden. Für den Eintritt der Bedürftigkeit beim Schenker innerhalb der Zehn-Jahres-Frist des § 529 Abs. 1 BGB genügt es nicht, wenn vor Ablauf dieser Frist die Umstände eingetr