§ 532 BGB, Ausschluss des Widerrufs
Paragraph 532 Bürgerliches Gesetzbuch

Der Widerruf ist ausgeschlossen, wenn der Schenker dem Beschenkten verziehen hat oder wenn seit dem Zeitpunkt, in welchem der Widerrufsberechtigte von dem Eintritt der Voraussetzungen seines Rechts Kenntnis erlangt hat, ein Jahr verstrichen ist. Nach dem Tode des Beschenkten ist der Widerruf nicht mehr zulässig.


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Dritter Teil: Widerruf wegen groben Undanks

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15.08.2015 - mehr möglich (§ 532 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. BGB). Und schließlich gibt es noch die Verfristung: gleichfalls nach § 532 BGB ist der Widerruf ausgeschlossen, wenn „seit dem Zeitpunkt, in welchem der Widerrufsberechtigte von dem. Eintritt der Vor

Besonderheiten Vertragsrecht bei e-commerce Lit. - Uni Regensburg

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Kimmelmann/Winter, JuS 2003, 532 ff. BGH NJW 2002, 363. BGH NJW 2005 ... Wirksam mit Zugang, § 130 BGB. Ankunft in Machtbereich ... Zugang zu rechnen = spätester Zeitpunkt für Zugang). Vertragsschluss beim chatten = Vertragsschluss unter Anwesenden, anal

GUTACHTEN Dokumentnummer: 11424 letzte Aktualisierung: 09.12 ...

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09.12.2005 - NJW-RR 2000, 94 = Rpfleger 1999, 532 = ZNotP 1999, 439) oder weil die Ausübung eines. Vorkaufsrechts nach §§ 470, 471 BGB ausgeschlossen ist (RG JW 1925, 2128; KG OLGE. 41, 21; OLG Schleswig SchlHA 1958, 313; OLG Stuttgart DNotZ 1998, 305 =

Das Paritätische Wechselmodell - Nürnberg-Fürther Anwaltverein

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Das paritätische Wechselmodell. Oder Regelung des Umgangs durch Anordnung gemäß §. 1684 BGB, vgl. BGH XII ZB 601/15, FamRZ 2017, 532. Verfahrensgang: AG Schwabach Az: 1 F 280/15,. Antrag auf Regelung des Umgangs. OLG Nürnberg Az: 11 UF 1257/ 15, FamRZ 20

516 BGB - Seniorenwissenschaften

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gehindert hat. § 531 BGB. (1) Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Beschenkten. (2) Ist die Schenkung widerrufen, so kann die Herausgabe des Geschenkes nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung geforder


Webseiten zum Paragraphen

BGB § 532 Ausschluss des Widerrufs - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_532/
20.07.2017 - 532 Ausschluss des Widerrufs. 1Der Widerruf ist ausgeschlossen, wenn der Schenker dem Beschenkten verziehen hat oder wenn seit dem Zeitpunkt, in welchem der Widerrufsberechtigte von dem Eintritte der Voraussetzungen seines Rechtes Kenntnis e

.§ 532 BGB Ausschluss des Widerrufs - Brennecke & Partner

https://www.brennecke-partner.de/532-BGB-Ausschluss-des-Widerrufs_61044
Der Widerruf ist ausgeschlossen wenn der Schenker dem Beschenkten verziehen hat oder wenn seit dem Zeitpunkt in welchem der Widerrufsberechtigte von dem.

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  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 532 BGB
    § 532 Abs. 1 BGB oder § 532 Abs. I BGB

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