(1) § 497 Absatz 1 und 3 sowie § 498 und die §§ 505a bis 505c sowie 505d Absatz 2 und 3 sowie § 505e sind entsprechend auf Verträge anzuwenden, durch die ein Unternehmer einem Verbraucher ein unentgeltliches Darlehen gewährt. Dies gilt nicht in dem in § 491 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bestimmten Umfang.
(2) Bei unentgeltlichen Darlehensverträgen gemäß Absatz 1 steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Dies gilt nicht, wenn bereits ein Widerrufsrecht nach § 312g Absatz 1 besteht, und nicht bei Verträgen, die § 495 Absatz 2 Nummer 1 entsprechen. Der Unternehmer hat den Verbraucher rechtzeitig vor der Abgabe von dessen Willenserklärung gemäß Artikel 246 Absatz 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über sein Widerrufsrecht zu unterrichten. Der Unternehmer kann diese Pflicht dadurch erfüllen, dass er dem Verbraucher das in der Anlage 9 zum Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche vorgesehene Muster für die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß ausgefüllt in Textform übermittelt.
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http://www.uni-koeln.de/jur-fak/instanwr/02_ss/02_ss_sem/patrickschmitz.doc
(zitiert als: Altmeppen, DB 2002, 514, zitierte Seite). Altmeppen .... Paragraphenzeichen ohne Zusatz beziehen sich auf das BGB. .... 1) Vorschriften ohne Gesetzesangabe sind im folgenden solche des BGB i.d.F. vom 1.1.2002; Vorschriften mit der Angabe a.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/114/1811420.pdf
08.03.2017 - Arbeitgeber- oder Förderdarlehen mit einem Zinssatz belegt wird. Die (unentgeltlichen) Kleindarlehen waren in § 514 Absatz 1 Satz 2 BGB bereits von den Anforderungen an eine Kreditwürdigkeitsprüfung und einem Widerrufsrecht ausgenommen. Die
http://singer.rewi.hu-berlin.de/doc/kk/Loesung_20070903.pdf
03.09.2007 - Rechtsfolge: Anspruch gegen Erben auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses; §. 2314 I 2 BGB verweist auf § 260 BGB, der regelt, wie Auskunft zu erteilen ist. Teil II: I. Zulässigkeit der Berufung. 1. Statthaftigkeit (§ 511 ZPO) a) Aussch
https://verlag.jura-intensiv.de/media/pdf/b8/89/0e/Leseprobe_schuldrecht_at_dri...
Finanzierungshilfe (Teilzahlungsgeschäftes und des Verbraucherfinanzierungsleasingvertrages) und eines entgeltlichen Zahlungsaufschubs. §§ 491 I, 495, 506 BGB. Recht zum Widerruf des Ratenlieferungsvertrages. § 510 BGB. Recht zum Widerruf unentgeltlicher
http://www.vur.nomos.de/fileadmin/vur/doc/2017/Aufsatz_VuR_17_03.pdf
§488 BGB oder privatautonom gestaltete nach §311 Abs.1. BGB waren von Gesetzes wegen schon nicht widerruflich. Inzwischen wurde die Widerrufbarkeit im Rahmen des Wohn- immobilienkreditrichtlinienumsetzungsgesetzes durch Einfüh- rung des § 514 BGB nun sog
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2014_5_837.pdf
514. Übungsfall: Den Bürgen sollst du würgen*. Von Prof. Dr. Markus Artz, Wiss. Mitarbeiterin Julia Ludwigkeit, LL.M., Bielefeld**. Sachverhalt. Die A-GmbH ist ein ... tritts gem. § 311 BGB. Ein solcher hätte zur Folge, dass C neben der A-GmbH als gesamt
http://gesetze.cisg-library.org/bgb_kauf.shtml
Bürgerliches Gesetzbuch 2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) 7. Abschnitt - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) 1. Titel - Kauf. Tausch (§§ 433 - 515) I. Allgemeine Vorschriften (§§ 433 - 458) § 433 (1) Durch den Kaufvertrag wird
https://www.finanztip.de/blog/0-prozent-finanzierung-widerspruch/
01.03.2016 - Fast ein Jahr später ist es soweit: Mit der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie bekommen Verbraucher, die nichts für ihren Kredit zahlen, dieselben Rechte wie andere Kreditnehmer (§ 356d, 514 BGB-neu). Ab dem 21. März 2016 können si
https://www.bnionline.net/news/kaladan-press/item/448-bgb-return-514-rohingya-t...
07.04.2015 - Teknaf, Bangladesh: Border Guard Bangladesh (BGB) returned 514 Rohingyas including 319 men, 129 women and 68 children to Burma in the month of March, 2015, according to Abu Rasel Siddique the second-in-command of BGB Battalion No.42 based in
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/714193/
24.10.2017 - Die von der Geschädigten unterschriebene Abtretungserklärung entspreche den Bestimmtheitsanforderungen, die in der formularmäßigen Abtretungsklausel der Geschädigten an den Sachverständigen enthaltenen Bestimmungen seien weder überraschend i
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2016/02192016_Wohnimmobilienkreditric...
19.02.2016 - Deshalb wird nun auch hierfür eine verpflichtende Kreditwürdigkeitsprüfung (§§ 505a bis d BGB-E) eingeführt. Außerdem erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 514 Abs. 2 BGB-E). Bei einem Widerruf kann sich