Die §§ 491 bis 512 gelten auch für natürliche Personen, die sich ein Darlehen, einen Zahlungsaufschub oder eine sonstige Finanzierungshilfe für die Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gewähren lassen oder zu diesem Zweck einen Ratenlieferungsvertrag schließen, es sei denn, der Nettodarlehensbetrag oder Barzahlungspreis übersteigt 75 000 Euro.
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https://www.energieverbraucher.de/files_db/1274082655_3651__12.doc
Der BGH hat in seinem Urteil vom 15.7.2009, Az. VIII ZR 225/07, ZMR 2009, 905 nämlich auch klargestellt, dass eine Unwirksamkeit nach § 307 BGB nur dann ausscheidet, wenn zwischen der zu überprüfenden Klausel und dem Preisanpassungsrecht der AVBGasV/GasG
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/202bd1e0-f998-454f-b3c2-3c50dd8abfde/vorkaufs...
13.11.1999 - BGB § 513; EGBGB Art. 233 § 3 Abs. 1; Art. 234 § 4 a Abs. 1. Vorkaufsrecht nach ZGB für Ehegatten, die in ehelicher Vermögensgemeinschaft gelebt haben. Zur Frage, ob der überlebende Berechtigte eines im Grundbuch eingetragenen Vorkaufsrechts
https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/29__13570_UE_6_a_Verbraucherschut_ob...
Aber über § 513 BGB § 491 f.BGB anwendbar. • GmbH-Geschäftsführer ist Verbraucher, da er zwar Unternehmerinitiative, aber kein. Unternehmerrisiko trägt vergl. BGH NJW 2006, 431 = l&l 2006, 149. 2. Unternehmer (§ 14 BGB) juristische / natürliche Person od
https://verlag.jura-intensiv.de/media/pdf/b8/89/0e/Leseprobe_schuldrecht_at_dri...
ersatz, Aufwendungsersatz und Rücktritt, Nebenpflichtverletzung und culpa in contrahendo, Störung der Geschäftsgrundlage, Widerruf gem. § 355 ff BGB und ...... Ausnahmevorschrift zum Schutz des Existenzgründers gem. § 513 BGB ist nicht analog auf die §§
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2015/Downlo...
12.02.2015 - ... im Einklang mit der bisherigen. Gesetzessystematik im Wesentlichen durch Neuregelungen und Ergänzungen des. Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Hierbei werden in erster Linie die Vorschriften der §§ 488 bis 513 BGB sowohl inhaltlich als auch
https://wirtschaftsrecht.jura.uni-leipzig.de/download/0/0/1827165275/80697bc69a...
Publikationsverzeichnis. Stand Oktober 2017. I. Kommentierungen. 1. §§ 168-170 KAGB, Baur/Tappen, Kommentar Investmentgesetze, Band I (3. Aufl. Dezember. 2014);. 2. §§ 510-513 BGB, Gsell/Lorenz/u.a., Beck'scher Online-Großkommentar (gemeinsam Prof. Dr. L
http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92173.htm
Die §§ 491 bis 512 gelten auch für natürliche Personen, die sich ein Darlehen, einen Zahlungsaufschub oder eine sonstige Finanzierungshilfe für die Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_513/
Titel 3: Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher [1]. Untertitel 5: Unabdingbarkeit, Anwendung auf Existenzgründer [2]. § 513 Anwendung auf Existenzgründer [3]. Die §§ 491 bis 512
http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=3&art=6&find=Existenzgr%FCndungsdarleh...
Darlehensvertrag (Existenzgründungsdarlehen). Im BGB wird das Darlehen zur Existenzgründung geregelt. Nach § 513 BGB gelten die §§ 491 (Verbraucherdarlehensvertrag) bis 511 auch für natürliche Personen, die sich für die Aufnahme einer gewerblichen oder s
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB §§ 513 bis 515. Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB §§ 513 bis 515. §§ 513 bis 515 BGB0 (weggefallen). Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr? Dann
http://www.fhr.nrw.de/infos/publikationen/fachbeitraege/aktuelle_beitraege/grun...
Wird zugunsten mehrerer Beteiligter ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht bestellt, auf das § 513 BGB Anwendung findet, kann bei der Eintragung einer Vormerkung zugunsten der Berechtigten die Angabe des nach Ausübung des Rechts zwischen ihnen zustande komm