Eine Schenkung liegt nicht vor, wenn jemand zum Vorteil eines anderen einen Vermögenserwerb unterlässt oder auf ein angefallenes, noch nicht endgültig erworbenes Recht verzichtet oder eine Erbschaft oder ein Vermächtnis ausschlägt.
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https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/br/intrecht/ehem_LS-Inhaber/lehre/L...
4 KSchG). Ebenso muss beispielsweise das Rechtsmittel der Berufung gegen ein Urteil innerhalb eines Monats ab Urteilszustellung eingelegt werden (§ 517 ZPO). Das BGB enthält in den §§ 186 ff. Vorschriften über die Fristberechnung. In der ZPO finden sich
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-20927?all=False
23.11.2016 - nach § 517 Alt. 2 BGB keine Schenkung im Rechtssinne dar. (redaktioneller Leitsatz). Schlagworte: Grundstücksübergabevertrag, Schenkung, übergeleiteter Anspruch, Rückauflassungsvormerkung,. Rückübertragungsverpflichtung, Verzicht. Vorinstanz
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/richardi/Lehre/ws_05_06/ebert/SBT...
18.10.2005 - keine Substanzgleichheit erforderl., dh geschenkter Gegenstand muss nicht vorher Eigentum Schenker gewesen sein. ○ nicht, wenn § 517 BGB. Bereicherung des Beschenkten. ○ obj.=> keine Bereicherungsabsicht er- forderl., keine Bereicherung, wen
https://www.rak-sachsen.de/documents/2015/07/fallbroschuere-2014-1-lehrjahr-loe...
Berufungseinlegungsfrist beginnt gem. § 517 ZPO in Verbindung mit § 187 Abs. 1 BGB am 16.10. und endet gem. § 188 Abs. 2 BGB am 15.11. Die erfolgte Zustellung des vollständigen Urteils am 16.10. hat auf den Fristablauf keine Auswirkungen mehr, da sie nac
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/1a0223e4-9f91-4a7f-aa36-2baa79dfbf18/150992-f...
25.11.2016 - BGB §§ 517, 528, 2113; SGB XII § 93. Zustimmung des sozialhilfebedürftigen Nacherben zur unentgeltlichen Übertragung von. Nachlassgegenständen durch den nicht befreiten Vorerben; Möglichkeit des Rückgriffs des. Sozialhilfeträgers. I. Sachver
http://www.notar-lohr.de/pdf/skripte/plichtteilsrecht_vhs_skript.pdf
sollten Vermögensübertragungen auf die nachfolgende Generation sukzessive alle 10 Jahre erfolgen. 1. Vor dem Erbfall a) Verzicht des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erblasser ohne Abfindung: Keine Schenkung an den Erblasser (§ 517 BGB). b) Verzich
https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-4/Unterlassen-eines-Vermoegen...
517 Unterlassen eines Vermögenserwerbs. Eine Schenkung liegt nicht vor, wenn jemand zum Vorteil eines anderen einen Vermögenserwerb unterlässt oder auf ein angefallenes, noch nicht endgültig erworbenes Recht verzichtet oder eine Erbschaft oder ein Vermäc
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_517/
20.07.2017 - Titel 4: Schenkung. § 517 Unterlassen eines Vermögenserwerbs. Eine Schenkung liegt nicht vor, wenn jemand zum Vorteil eines anderen einen Vermögenserwerb unterlässt oder auf ein angefallenes, noch nicht endgültig erworbenes Recht verzichtet
https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze/Gesetze/Allgemeines-Zivilrec...
... zum Vorteil eines anderen einen Vermögenserwerb unterlässt oder auf ein angefallenes, noch nicht endgültig erworbenes Recht verzichtet oder eine Erbschaft oder ein Vermächtnis ausschlägt. Stand: 01.09.2017. (c) copyright 2017 - Deubner Verlag, Köln.
https://aktuell.breuer.legal/verzicht-auf-bedingtes-recht-ist-keine-schenkung-4...
27.01.2017 - Auch mag dieser Verzicht samt Löschungsbewilligung werthaltig gewesen sein. Nach der gesetzlichen Bestimmung des § 517 Alternative 2 BGB stellt der Verzicht allerdings keine Schenkung im Rechtssinne dar. Denn der Rückforderungsanspruch der S
https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/517/
517 BGB - § 517 Unterlassen eines Vermögenserwerbs Eine Schenkung liegt nicht vor, wenn jemand zum Vorteil eines anderen einen Vermögenserwerb unterlässt oder auf ein angefallenes, noch nicht endgültig.