§ 486a BGB, Besondere Vorschriften für Verträge über langfristige Urlaubsprodukte
Paragraph 486a Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Bei einem Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt enthält das in Artikel 242 § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bezeichnete Formblatt einen Ratenzahlungsplan. Der Unternehmer darf von den dort genannten Zahlungsmodalitäten nicht abweichen. Er darf den laut Formblatt fälligen jährlichen Teilbetrag vom Verbraucher nur fordern oder annehmen, wenn er den Verbraucher zuvor in Textform zur Zahlung dieses Teilbetrags aufgefordert hat. Die Zahlungsaufforderung muss dem Verbraucher mindestens zwei Wochen vor Fälligkeit des jährlichen Teilbetrags zugehen.


(2) Ab dem Zeitpunkt, der nach Absatz 1 für die Zahlung des zweiten Teilbetrags vorgesehen ist, kann der Verbraucher den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung zum Fälligkeitstermin gemäß Absatz 1 kündigen.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Gesetzentwurf - DIP21 - Deutscher Bundestag

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/027/1702764.pdf
18.08.2010 - bis 486a BGB ersetzt, wobei die neuen Paragraphen, soweit möglich, Inhalt und Aufbau der bisherigen Regelungen über- nehmen. Zu § 481 BGB-E. § 481 BGB dient der Umsetzung von Artikel 2 Absatz 1. Buchstabe a und Absatz 2 der Richtlinie und en

BGB §§ 128, 145 ff. Zwangsvollstreckungsunterwerfung bei Angebot ...

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/550ef9fb-6942-486a-abc0-aba3a3473305/zwangsvo...
13.01.2000 - ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5; BGB §§ 128, 145 ff. Zwangsvollstreckungsunterwerfung bei Angebot. Zur Frage nach einer Zwangsvollstreckungsunterwerfung bei der Aufspaltung eines Kaufvertrages in. Angebot und Annahme. In dem von Ihnen geschilderten S

Gerhardt, Hdb. FA FamR, 10. Aufl. - Wolters Kluwer Shop

https://shop.wolterskluwer.de/media/pdf/d4/0e/38/Leseprobe_Gerhardt_HB_FA_FamR_...
der Betreuungsunterhalt wegen seiner Gleichwertigkeit nach § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB pauschal nach dem Barunterhalt.1424 Eine Halbwaisenrente des Kindes und das Kindergeld sind in voller. Höhe bedarfsdeckend anzusetzen.1425 Der Bedarf des minderjährigen K

Besonderes Schuldrecht - Leseprobe - McLegal

https://www.mclegal.de/WebRoot/McLegalDB/Shops/McLegal/ProductImages/Samples/97...
mungen ähneln denen des BGB (§§ 145ff., 130). § 7. Besondere Arten des Kaufs. 139. 64 BGBl. II 1989 ... lich wie im BGB geregelt sind. Dabei wird nicht zwischen Unmög- lichkeit, Verzug und .... Verträge über langfristige Urlaubsprodukte (§§ 481a, 486a) s

za - Juridicus

http://www.juridicus.de/ZA/01-02-2011.pdf
Aus diesem Grund werden die Vorschriften der §§ 481 BGB bis § 486. BGB durch die §§ 481 BGB bis 486a BGB ersetzt. II. Die Neuregelungen im Überblick. Die gesetzlichen Neuregelungen gelten für alle Teilzeit-Wohnrechteverträge, die ab dem 23.02.2011 geschl


Webseiten zum Paragraphen

§ 486 BGB Anzahlungsverbot Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92151.htm
(1) Der Unternehmer darf Zahlungen des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht fordern oder annehmen. (2) Es dürfen keine Zahlungen des Verbrauchers im Zusammenhang mit einem Vermittlungsvertrag gefordert oder angenommen werden, bis der.

§ 487 BGB Abweichende Vereinbarungen Bürgerliches Gesetzbuch

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92152.htm
1Von den Vorschriften dieses Titels darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. 2Die Vorschriften dieses Titels finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. § 486

BGB - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084/
BGB; Fassung; Buch 1: Allgemeiner Teil ..... (weggefallen) · § 486 Anzahlungsverbot · § 486a Besondere Vorschriften für Verträge über langfristige Urlaubsprodukte · § 487 Abweichende Vereinbarungen · § 488 Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag

Definition » Teilzeit-Wohnrecht « | Gabler Wirtschaftslexikon

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/teilzeit-wohnrecht.html
I 34) wurden die §§ 481-486 BGB durch die neuen §§ 481-486a BGB ersetzt. Gemäß dem neuen § 482 Abs. 2 S. 2 BGB hat der Unternehmer bei der Einladung zu Werbe- oder Verkaufsveranstaltungen deutlich auf den gewerblichen Charakter der Veranstaltung hinzuwei

BGB: Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit ...

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  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 486a BGB
    § 486a Abs. 1 BGB oder § 486a Abs. I BGB
    § 486a Abs. 2 BGB oder § 486a Abs. II BGB

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