§ 487 BGB, Abweichende Vereinbarungen
Paragraph 487 Bürgerliches Gesetzbuch

Von den Vorschriften dieses Titels darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Titels finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.


Benachbarte Paragraphen


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§ 487 BGB Abweichende Vereinbarungen Bürgerliches Gesetzbuch

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92152.htm
Von den Vorschriften dieses Titels darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Titels finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 487 ... - Haufe

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  • Verortung im BGB

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  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 487 BGB
    § 487 Abs. 1 BGB oder § 487 Abs. I BGB

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