§ 427 BGB, Gemeinschaftliche vertragliche Verpflichtung
Paragraph 427 Bürgerliches Gesetzbuch

Verpflichten sich mehrere durch Vertrag gemeinschaftlich zu einer teilbaren Leistung, so haften sie im Zweifel als Gesamtschuldner.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Lerneinheit 23

https://www.uni-goettingen.de/de/lerneinheit+23/118057.html
18.07.2009 - zB Kaufpreiszahlungspflicht im Getränkebeispiel (da § 427 nur Auslegungsregel). Gesamtschulden, §§ 421-427 BGB. zB §§ 427, 769, 840. Gemeinschaftliche Schulden (gesetzlich nicht geregelt. zB Verpflichtung zwei Musiker zu Duett. 12. II. Die G


Word Dokumente zum Paragraphen

Regress: Schuldner- und Gläubigermehrheiten - Homepage.ruhr-uni ...

https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR-AT/11_Regress_Mehrheit...
im Zweifel: Gesamtschuldner, §427 BGB lich. • Gesamtschuldner, §421 BGB • Gesamtgläubiger, §428 BGB. = jeder Schuldner haftet im Außenver- = jeder Gläubiger kann die volle. hältnis aufs Ganze; Auswahl obliegt dem Leistung an sich fordern; im Innenver-. G


PDF Dokumente zum Paragraphen

Gläubiger- und Schuldnermehrheiten

http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/download/Mehrheit.pdf
bzw. -verpflichtungen abweichen. • §§ 421 bis 427, 431 BGB regeln die praktisch wichtigste Form der. Schuldnermehrheit: die Gesamtschuld. • Die §§ 428 bis 430 BGB behandeln die Gesamtgläubigerschaft. • § 432 BGB regelt die Gläubigergemeinschaft. Im Folge

Gesamtschuld und Gesamtgläubigerschaft / Vertrag ... - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/ZRII/ZRII-26F.pdf
09.07.2008 - Gesamtschuld: – Jeder Schuldner muss die ganze Leistung erbringen, aber der. Gläubiger kann die Leistung nur einmal fordern. – Entstehung: Bei gemeinsamem Vertragsschluss (§ 427 BGB), gemeinsamer Begehung eines Delikts (§§ 830, 840 BGB), imm

Lösung Fall SchR 3 - Dr. Marco Wicklein

http://www.marco-wicklein.de/SchR/Loesung_Fall_SchR-3.pdf
R könnte gegen B und K einen Anspruch auf Zah- lung der 700.000 € aus §§ 433 Abs. 2, 427 BGB haben. Dies setzt voraus, dass zwischen R und den B und. K ein Vertrag über den Kauf des Comics für. 700.000 € geschlossen wurde. Ein Vertrag kommt durch zwei üb

Prof. Dr. Ingo Reichard SoSe 2010 Examensklausurenkurs Zivilrecht ...

http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/reichard/klausurenkurs/KK100410.pdf
10.01.2007 - Prof. Dr. Ingo Reichard. SoSe 2010. 10. Auf die Auslegungsregel des § 427 BGB kommt es folglich nicht mehr an. E. Ergebnis. V hat einen Anspruch gegen M-1 auf die Monatsmiete für die gesamte. Etage i.H.v. 12.000 Euro aus §§ 535 Abs. 2, 421 B

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/9783958506183_ReadingSample_1.pdf
nach §§ 421, 427 BGB. II., Gruppenlehre: Die Auffassung, dass die GbR über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt, wurde seit den. 1970iger Jahren in Frage gestellt und die Gesamthand als Gruppe mit eigener Rechtssubjektivität betrachtet, die Rechte e


Webseiten zum Paragraphen

Kommentierung zu § 427 BGB –Gemeinschaftliche vertragliche ...

https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-7/Gemeinschaftliche-vertragliche-Verp...
427 Gemeinschaftliche vertragliche Verpflichtung. Verpflichten sich mehrere durch Vertrag gemeinschaftlich zu einer teilbaren Leistung, so haften sie im Zweifel als Gesamtschuldner.

Gesamtschuld – Aufbau und Prüfung - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/artikel/gesamtschuld-aufbau-und-pruefung/
02.06.2015 - Das Gesetz differenziert beim Gesamtschuldverhältnis zwischen der Gesamtgläubigerschaft (§§ 428 ff. BGB) und der Gesamtschuldnerschaft (§ 421 BGB bis § 427 BGB). Zuvor muss jedoch die Abgrenzung des Gesamtschuldverhältnisses von dem Teilschu

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 427 - Haufe

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext Verpflichten sich mehrere durch Vertrag gemeinschaftlich zu einer teilbaren Leistung, so haften sie im Zweifel als Gesamtschuldner. A. Bedeutung. Rz. 1 Die Vorschrift enthält eine Auslegungsregel, die der Vermutung des § 420 für die Teilschu

§ 427 BGB - Gemeinschaftliche vertragliche Verpflichtung

https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/427/
427 BGB - § 427 Gemeinschaftliche vertragliche Verpflichtung Verpflichten sich mehrere durch Vertrag gemeinschaftlich zu einer teilbaren Leistung, so haften sie im Zweifel als.

§ 420 und § 427 BGB (Vertragsrecht) - frag-einen-anwalt.de

https://www.frag-einen-anwalt.de/-420-und-427-BGB--f6070.html
29.07.2005 - Hierzu noch eine Nachfrage. In dem Vertrag, der umfangreiche wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen der (5 Nachbarn) Nac... - Antwort vom qualifizierten Rechtsanwalt.


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 7: Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern › § 427

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 427 BGB
    § 427 Abs. 1 BGB oder § 427 Abs. I BGB

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