(1) Der neue Gläubiger muss eine Leistung, die der Schuldner nach der Abtretung an den bisherigen Gläubiger bewirkt, sowie jedes Rechtsgeschäft, das nach der Abtretung zwischen dem Schuldner und dem bisherigen Gläubiger in Ansehung der Forderung vorgenommen wird, gegen sich gelten lassen, es sei denn, dass der Schuldner die Abtretung bei der Leistung oder der Vornahme des Rechtsgeschäfts kennt.
(2) Ist in einem nach der Abtretung zwischen dem Schuldner und dem bisherigen Gläubiger anhängig gewordenen Rechtsstreit ein rechtskräftiges Urteil über die Forderung ergangen, so muss der neue Gläubiger das Urteil gegen sich gelten lassen, es sei denn, dass der Schuldner die Abtretung bei dem Eintritt der Rechtshängigkeit gekannt hat.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://www.uni-goettingen.de/de/lerneinheit+23/118057.html
18.07.2009 - 6. Schuldnerschutz; Die stille Zession (§ 407). - § 407 I Alt. 1: Leistung in Unkenntnis an den Zedenten (>>> Ausgleich dann über § 816 II). - § 407 I Alt. 2: zB Stundung. - § 407 II (Urteil). f) Die Abtretungsanzeige ... Gesamtgläubigerscha
https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/vermdelWS200405/1926...
433 II BGB. § 398 BGB. Neugläubiger G. K zahlt gutgläubig an V, der sich als Noch-Gläubiger ausgibt. Strafbarkeit des V: 1) § 263 ggü K zulasten K: (-). - Vermögensverfügung: (+) => Zahlung des Kaufpreises. - Vermögensschaden: (-) => Freiwerden von. Kauf
https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR-AT/10a_Die%20Abtretung...
§412 BGB gelten die §§399 ff. BGB auch für gesetzliche Forderungsübergänge. b) Schuldnerschutzvorschriften. → §406 BGB: Schuldner kann dem neuen Gläubiger gegenüber aufrechnen, wenn zum Zeitpunkt der Abtretung eine Aufrechnungslage gegen den alten Gläubi
http://homepage.rub.de/karsten.hake/SchuldR-AT/5_Das%20stellvertretende%20Commo...
Das stellvertretende Commodum, §285 BGB[1]. I. Anwendbarkeit. → Grundsatz: im Schuldrecht AT. → Anwendung im Schuldrecht BT noch nicht eindeutig geklärt: • im Mietrecht grds. keine Anwendung allg. Leistungsstörungsregeln nach Überlassung der Mietsache; a
https://www.ipvr.uni-kiel.de/de/ls_schack/dr.-florian-jotzo/UnterlagenFJ/sat_15...
Zum anderen kann der Schuldner auch ggü. dem Neugläubiger aufrechnen. ▫ § 407 BGB: Rechtshandlungen ggü. dem Altgläubiger. Der Neugläubiger muss alle Rechtshandlungen die der Schuldner ggü. dem Altgläubiger in Ansehung der Forderung vornimmt (wie bspw. d
https://www.staff.uni-marburg.de/~mand/Materialien/abtretung.pdf
398 S. 2 BGB). 2. Übergang der Neben- und Vorzugsrechte. (§ 401 I, II BGB). 1. Einwendungen des. Schuldners, § 404 BGB. 2. Leistung an Altgläubiger,. § 407 BGB. 3. Schutz bei mehrfacher. Abtretung, § 408 BGB. 4. Erhaltung der. Aufrechnungsmöglichkeit geg
http://www.jura.uni-mainz.de/oechsler/Dateien/WS1516_Examinatorium_HandelsR_Skr...
30.09.2008 - 280 Abs. 1 Satz 1, 283 BGB, 407 HGB. Auch dieser Schadensersatzanspruch zählt theotretisch zu den Ansprüchen aus dem. Frachtvertrag (§ 421 Abs. 1 Satz 2 HGB) und kann nach § 421 Abs. 1 Satz 3 HGB geltend gemacht werden. Allerdings treffen di
http://beckmann.jura.uni-saarland.de/materialien/privatr_ber/pdf/Fall_32.pdf
407 I BGB? Voraussetzungen: aa) Leistung des Schuldners nach der Abtretung der Forderung an den bisherigen Gläubiger. Hier: (+), Zahlung durch S an G nach Abtretung der Forderung durch G an D bb) Keine Kenntnis des Schuldners von der zwischenzeitlichen A
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/veranstaltungen/zporep/BGH_J...
Keine Vollstreckungsgegenklage bei Hinterlegungsmöglichkeit nach früherer Abtretung. ZPO § 767 II; BGB §§ 407 I, 372 S. 2, 378. Allein die nachträgliche Kenntnis des Schuldners davon, dass der Gläubiger den titulierten Anspruch vor dem Schluss der mündli
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/abtretungschuldnerschutz.htm
Wäre S gezwungen den Weg des § 407 Abs. 1 BGB zu beschreiten, so wäre zwar die gegen ihn bestehende Forderung erloschen - seine eigene Forderung gegen B würde jedoch auf Grund dessen Zahlungsunfähigkeit ausfallen. Er stünde mithin schlechter da, als wenn
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_407/
20.07.2017 - Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse. Abschnitt 5: Übertragung einer Forderung. § 407 Rechtshandlungen gegenüber dem bisherigen Gläubiger. (1) Der neue Gläubiger muss eine Leistung, die der Schuldner nach der Abtretung an den bisherigen Gläu
http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=1&art=&find=Abtretung__Schuldnerschutz
Leistet der Schuldner in Unkenntnis der Abtretung an den bisherigen Gläubiger, wird er trotzdem von seiner Leistungspflicht befreit (§ 407 BGB). Der neue Gläubiger muss diese Leistung gegen sich gelten lassen. Wird dem Schuldner den Forderungsübergang mi
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Der neue Gläubiger muss eine Leistung, die der Schuldner nach der Abtretung an den bisherigen Gläubiger bewirkt, sowie jedes Rechtsgeschäft, das nach der Abtretung zwischen dem Schuldner und dem bisherigen Gläubiger in Ansehung der Forde
https://juraeinmaleins.de/schutz-des-schuldners-nach-abtretung-404-ff-bgb/
28.01.2015 - 3) § 407 Abs. 1 BGB (Erfüllung ggü. dem Altgläubiger/ Zedenten); Der Schuldner leistet nach der Abtretung an den Altgläubiger (Zedent), ohne Kenntnis von der Abtretung. Dennoch hat die Leistung eine schuldbefreiende Wirkung, obwohl nicht an