§ 405 BGB, Abtretung unter Urkundenvorlegung
Paragraph 405 Bürgerliches Gesetzbuch

Hat der Schuldner eine Urkunde über die Schuld ausgestellt, so kann er sich, wenn die Forderung unter Vorlegung der Urkunde abgetreten wird, dem neuen Gläubiger gegenüber nicht darauf berufen, dass die Eingehung oder Anerkennung des Schuldverhältnisses nur zum Schein erfolgt oder dass die Abtretung durch Vereinbarung mit dem ursprünglichen Gläubiger ausgeschlossen sei, es sei denn, dass der neue Gläubiger bei der Abtretung den Sachverhalt kannte oder kennen musste.


Benachbarte Paragraphen


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Word Dokumente zum Paragraphen

Die Abtretung von Forderungen, §§399 ff - Homepage.ruhr-uni-bochum

https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/karsten.hake/SchuldR-AT/10a_Die%20Abtretung...
gutgläubiger Forderungserwerb ist grds. nicht möglich; eine Ausnahme stellt jedoch §405 BGB dar, wenn die Abtretung unter Urkundsvorlegung geschah. → gem. §412 BGB gelten die §§399 ff. BGB auch für gesetzliche Forderungsübergänge. b) Schuldnerschutzvorsc


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Zum gutgläubigen Erweb von Forde - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/UnirepSR-0910/Zum_gutglaeubi...
BGB bei Forderungen (und sonstigen Rechten) prinzipiell nicht möglich ist. Von dem Grundsatz, dass Forderungen nicht gutgläubig erworben werden können, weicht das. Gesetz nur in wenigen Ausnahmefällen ab: – Nach § 405 BGB kann eine Forderung, die wegen §

BGB 6 – Lösungsvorschlag - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/hofer/BGB6_Loesung.pdf
25.11.2006 - kommt es wegen § 405 BGB nicht an. Ein solcher wäre im Übrigen ohne die. Forderung unstrittig (s. etwa MüKo4-Wacke, § 883 Rn. 64) nicht möglich. (strenge Akzessorietät; anders gemäß § 1138 insoweit die Hypothek, sofern es sich nicht um die e

back - profi - Alle Bedienungsanleitungen

http://www.alle-bedienungsanleitungen.de/fileadmin/user_upload/manual/Le_Caf_BG...
BACK - PROFI. ®. Bedienungsanleitung. Rezepte. Garantieurkunde. BGB 402. BGB 403. BGB404 bis zu 750g bis zu 750g bis zu 1000g. BGB 405. BGB 406 bis zu 1000g bis zu 1500g ...

Forderungsabtretung nach §§ 398 ff. BGB - Examensrelevant.de

http://examensrelevant.de/wp-content/uploads/2017/05/L%C3%B6sung-Fall-8-Die-meh...
Der Abtretungsvertrag bedarf grundsätzlich keiner Form (Ausnahme: § 1154 BGB, Wertpapiere, sofern sie überhaupt nach § 398 abgetreten werden b) Bestehen der Forderung kein gutgläubiger Erwerb einer Forderung (Ausnahme: § 405 BGB; vgl. Sachenrecht II) c)

Privatdozent Dr. Stefan J. Geibel Wintersemester ... - Uni Heidelberg

https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=2470
Gutgläubiger Erwerb des durch Vormerkung gesicherten Auflassungsanspruchs nach. § 405 BGB? § 405 BGB stellt eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, dass Forderungen nicht gutgläu- big erworben werden können (eine weitere Ausnahme ist z. B. § 2366 BGB). Sowo


Webseiten zum Paragraphen

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 405 – Abtretung ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Hat der Schuldner eine Urkunde über die Schuld ausgestellt, so kann er sich, wenn die Forderung unter Vorlegung der Urkunde abgetreten wird, dem neuen Gläubiger gegenüber nicht darauf berufen, dass die Eingehung oder Anerkennung des Schuldverhältnisses n

Paragraph 405 BGB (Studium, Gesetz, Jura) - Gutefrage

https://www.gutefrage.net/frage/paragraph-405-bgb
Es gibt einen Schuldner und einen Gläubiger 1. Der Schuldner geht mit Gläubiger 1 ein Schuldverhältnis nur zum Schein ein, erkennt es nur zum Schein an oder schließt die Abtretbarkeit aus, aber stellt darüber eine Urkunde dem Gläubiger 1 aus. Gläubiger 1

Abtretung - Prof. Dr. Helmut Rüßmann

http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/abtretung.htm
Die Forderung dagegen ist in der Regel nicht fassbar. Besonderheiten gelten im Wertpapierrecht sowie auf Grund des öffentlichen Glaubens des Erbscheins (§ 2366 BGB). Hier stellen die Papiere teilweise ausreichende Rechtsscheinsträger dar (s.u. unter ee.)

Prüfungswissen: Die Abtretung, §§ 398 ff. BGB | Examensrelevant.de

http://examensrelevant.de/grundlagenwissen-die-abtretung-%C2%A7%C2%A7-398-ff-bg...
05.03.2015 - Ein gutgläubiger Forderungserwerb ist grundsätzlich nicht vorgesehen (Ausnahme: § 405 BGB). 3. Übertragbarkeit der Forderung Eine wirksame Forderungsabtretung setzt voraus, dass die abzutretende Forderung abtretbar ist. Forderungen sind grun

Forderungserwerb gutgläubiger - Rechtslexikon

http://www.rechtslexikon.net/d/forderungserwerb-gutglaeubiger/forderungserwerb-...
Forderungserwerb gutgläubiger. ist anders als bei beweglichen Sachen grundsätzlich nicht möglich, da es bei der Forderungsabtretung (§ 398 BGB) an einem Publizitätsakt fehlt, an den ein Rechtsschein anknüpfen könnte. Von diesem Grundsatz macht § 405 BGB


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 5: Übertragung einer Forderung › § 405

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 405 BGB
    § 405 Abs. 1 BGB oder § 405 Abs. I BGB

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