§ 404 BGB, Einwendungen des Schuldners
Paragraph 404 Bürgerliches Gesetzbuch

Der Schuldner kann dem neuen Gläubiger die Einwendungen entgegensetzen, die zur Zeit der Abtretung der Forderung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Präsentationen zum Paragraphen

Abtretung

https://www.meyer-pritzl.jura.uni-kiel.de/de/ver/08072014%20-%20SR%20Sechsundzw...
08.07.2014 - 404 BGB Einwendungen des Schuldners Der Schuldner kann dem neuen Gläubiger die Einwendun-gen entgegensetzen, die zur Zeit der Abtretung der For-derung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren. Der Schuldner soll keine Rechte durch die


Word Dokumente zum Paragraphen

Zusatzfolie: Abtretung, §§ 398 ff - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV002/SS09/UEbung_Vieg/Zusatzfolie...
BGB. Abtretung = Wechsel der Inhaberschaft einer Forderung, indem der Gläubiger die Forderung einem neuen Gläubiger überträgt, so dass dieser nun vom Schuldner Erfüllung der Forderung verlangen kann (und nicht mehr der ursprüngliche Gläubiger), ... Damit


PDF Dokumente zum Paragraphen

Examensklausurenkurs Zivilrecht Klausur vom 26.11.2010 A bestellt ...

http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/reichard/klausurenkurs/Klausurenku...
26.11.2010 - Fall BGB liegt damit nicht vor. 5. Zwischenergebnis: Die gesicherte Darlehensforderung ist wirksam in Höhe von 7.300,-. € auf C übergegangen. III. Einwendungen und Einreden gegen die Forderung gem. §§. 404ff. BGB. Fraglich ist, ob sich A geg

back - profi - Alle Bedienungsanleitungen

http://www.alle-bedienungsanleitungen.de/fileadmin/user_upload/manual/Le_Caf_BG...
BACK - PROFI. ®. Bedienungsanleitung. Rezepte. Garantieurkunde. BGB 402. BGB 403. BGB404 bis zu 750g bis zu 750g bis zu 1000g. BGB 405. BGB 406 bis zu 1000g bis zu 1500g ...

streckung, § 1147 BGB

http://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/maties/lehre_studium/ws12_...
Wirksame Abtretung a) Abtretungsvertrag D – G, §§ 398, 1154 III, 873 BGB (+) b) Bestimmtheit der Forderung (+) c) Bestehen einer Forderung. → Grds. Darlehensvertrag, § 488 BGB →Aber: Darlehensvertrag wegen Anfechtung evtl. nichtig, §§ 142 I, 404 BGB: aa)

404 Arbeiten auf Da chern_Baustein ... - BG BAU-Medien

http://www.bgbau-medien.de/html/pdf/merkhefte/404.pdf
Gemeinsames Ziel der BG BAU und ihrer Mitgliedsbetriebe ist es, Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen. Das Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeitsschutz ist nicht immer leicht lesbar und meist re

Forderungsabtretung nach §§ 398 ff. BGB - Examensrelevant.de

http://examensrelevant.de/wp-content/uploads/2017/05/L%C3%B6sung-Fall-8-Die-meh...
Bestimmbarkeit auch bei Globalzession e) keine Nichtigkeit nach § 138 BGB, insb. bei Knebelung und Übersicherung a) Übergang der Forderung (Gläubigerwechsel) § 398 S. 2 BGB / alle Einwendungen und Einreden bleiben bestehen, die der bisherige Schuldner ge


Webseiten zum Paragraphen

Schutz des Schuldners nach Abtretung, §§ 404 ff. BGB

https://juraeinmaleins.de/schutz-des-schuldners-nach-abtretung-404-ff-bgb/
28.01.2015 - BGB genauer an. 1) § 404 BGB (Einwendungen und Einreden); Einwendungen, die der Schuldner dem Altgläubiger (Zedent) entgegensetzen wollte, kann nun gegenüber dem neuen Gläubiger (Zessionar) gestellt werden. 2) § 406 BGB (Aufrechnung); Der Sc

Folgen der Abtretung - Prof. Dr. Helmut Rüßmann

http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/abtretungsfolgen.htm
Rechtsfolgen der Abtretung. Durch die Abtretung tritt der neue Gläubiger bzgl. der abgetretenen Forderung an die Stelle des bisherigen Gläubigers (§ 398 S. 2 BGB). Die Forderung geht so über, wie sie im Zeitpunkt der Abtretung besteht, mit allen Vorzügen

Schuldnerschutz - Prof. Dr. Helmut Rüßmann

http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/abtretungschuldnerschutz.htm
Deswegen belässt ihm das Gesetz seine Gegenrechte gegen die Forderung, § 404 BGB (s.cc.). Insbesondere darf er auch die Möglichkeit, gegen die Forderung mit einer eigenen Forderung aufrechnen zu können, nicht verlieren (dazu unten ii.). Weiterhin muss er

§ 404 BGB Einwendungen des Schuldners Bürgerliches Gesetzbuch

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92067.htm
Der Schuldner kann dem neuen Gläubiger die Einwendungen entgegensetzen, die zur Zeit der Abtretung der Forderung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren.

Schuldnerschutz, §§ 404, 406 ff. BGB - Exkurs - Jura Online

https://jura-online.de/learn/schuldnerschutz-404-406-ff-bgb/164/excursus
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Schuldnerschutz, §§ 404, 406 ff. BGB' im Bereich 'Schuldrecht AT'


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 5: Übertragung einer Forderung › § 404

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 404 BGB
    § 404 Abs. 1 BGB oder § 404 Abs. I BGB

  • Werbung