§ 401 BGB, Übergang der Neben- und Vorzugsrechte
Paragraph 401 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Mit der abgetretenen Forderung gehen die Hypotheken, Schiffshypotheken oder Pfandrechte, die für sie bestehen, sowie die Rechte aus einer für sie bestellten Bürgschaft auf den neuen Gläubiger über.


(2) Ein mit der Forderung für den Fall der Zwangsvollstreckung oder des Insolvenzverfahrens verbundenes Vorzugsrecht kann auch der neue Gläubiger geltend machen.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Die Vormerkung, §§883-888 BGB

https://homepage.rub.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Wintersemester/Ve...
f) bei Nichtberechtigung: §§893, 892 BGB. → gutgläubiger Erwerb gem. §893 2.Alt BGB nur nach Bewilligung möglich, wenn der Verfügende aus dem GB als legitimiert hervorgeht. 2. Zweiterwerb. a) Abtretung des durch die Vormerkung gesicherten Rechts gem. §39

Zahlungsfälle bei der Hypothek

http://homepage.ruhrunibochum.de/karsten.hake/SchuldR%20BT_Sachenrecht/Winterse...
§362 BGB. → Hypothek wird Eigentümergrundschuld, §§1163, 1177 I BGB. → Anspruch auf Aushändigung der Urkunde. 2. Ablösungsberechtigter Dritter zahlt, §§1150, 268 BGB. → Forderung geht über gem. §§1150, 268 III BGB (cessio legis). → Hypothek geht wg. Akze


PDF Dokumente zum Paragraphen

Entscheidung des Monats.fm - Alpmann Schmidt

https://www.alpmann-schmidt.de/downloads/entscheidung_monat_201308.pdf
776 BGB nicht aufgeführt. § 776 BGB gilt entsprechend für nicht akzessorische Sicherheiten, soweit der Gläubiger schuldrechtlich zu deren Übertragung verpflichtet ist. Der. Gläubiger der Hauptschuld ist analog §§ 774, 412, 401 BGB schuldrechtlich zur Übe

Lösungsskizze FB 13.2: „Wettlauf der Sicherungsgeber“ A. Ansprüche ...

https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/benecke/Lehre_und_Studium...
1143 BGB. 3. Einwendung des S. → Einwendungen des S bleiben grundsätzlich unberührt, vgl. §§ 1143 Abs. 1 S. 2, 774 BGB; hier aber (-). 4. Ergebnis: E hat gegen S einen Anspruch auf Zahlung von 200.000,- € aus. §§ 1143, 488 BGB. B. Ansprüche des E gegen B

Das Schicksal der Hypothek bei Zahlung

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Sachenrecht/Folie_74__Das_S...
Besonderes Ablösungsrecht des Dritten. Droht dem Dritten, ein Recht zu verlieren (z.B. bei nachrangiger Hypothek, vgl. §§ 10 I Nr. 4, 11 I, 91 I ZVG), hat D ein Befriedigungsrecht nach § 268 I BGB. => Anspruch geht auf ihn über (§ 268 III BGB) und damit

Leseprobe - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Brand-Schadensersatzrecht-9783406678...
der gewillkürten Abtretung einer Forderung, § 412 BGB. Das heißt insbesondere, dass die Schuldnerschutzvorschriften (vor allem § 404 BGB und §§ 406f. BGB). Anwendung finden. Der Dritte erwirbt nach § 401 BGB freilich mit der Zession auch sämtliche akzess

401_Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz fu?r alle ...

http://www.bgbau-medien.de/html/pdf/merkhefte/401.pdf
Gemeinsames Ziel der BG BAU und ihrer Mitgliedsbetriebe ist es, Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen. Das Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeitsschutz ist nicht immer leicht lesbar und meist re


Webseiten zum Paragraphen

§ 401 BGB Übergang der Neben- und Vorzugsrechte Bürgerliches ...

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92064.htm
(1) Mit der abgetretenen Forderung gehen die Hypotheken, Schiffshypotheken oder Pfandrechte, die für sie bestehen, sowie die Rechte aus einer für sie bestellten Bürgschaft auf den neuen Gläubiger über. (2) Ein mit der Forderung.

§ 401 BGB - Übergang der Neben- und Vorzugsrechte - openJur

https://openjur.de/g/bgb/401.html
401 Übergang der Neben- und Vorzugsrechte →. (1) Mit der abgetretenen Forderung gehen die Hypotheken, Schiffshypotheken oder Pfandrechte, die für sie bestehen, sowie die Rechte aus einer für sie bestellten Bürgschaft auf den neuen Gläubiger über. (2) Ein

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 401 – Übergang ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Gesetzestext (1) Mit der abgetretenen Forderung gehen die Hypotheken, Schiffshypotheken oder Pfandrechte, die für sie bestehen, sowie die Rechte aus einer für sie bestellten Bürgschaft auf den neuen Gläubiger über. (2) Ein mit der Forderung für den Fall

Folgen der Abtretung - Prof. Dr. Helmut Rüßmann

http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/abtretungsfolgen.htm
Rechtsfolgen der Abtretung. Durch die Abtretung tritt der neue Gläubiger bzgl. der abgetretenen Forderung an die Stelle des bisherigen Gläubigers (§ 398 S. 2 BGB). Die Forderung geht so über, wie sie im Zeitpunkt der Abtretung besteht, mit allen Vorzügen

Zweiterwerb einer Auflassungsvormerkung, §§ 398, 401 BGB analog ...

https://jura-online.de/learn/zweiterwerb-einer-auflassungsvormerkung-398-401-bg...
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Zweiterwerb einer Auflassungsvormerkung, §§ 398, 401 BGB analog' im Bereich 'Sachenrecht 2'


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 5: Übertragung einer Forderung › § 401

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 401 BGB
    § 401 Abs. 1 BGB oder § 401 Abs. I BGB
    § 401 Abs. 2 BGB oder § 401 Abs. II BGB

  • Werbung