§ 410 BGB, Aushändigung der Abtretungsurkunde
Paragraph 410 Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Der Schuldner ist dem neuen Gläubiger gegenüber zur Leistung nur gegen Aushändigung einer von dem bisherigen Gläubiger über die Abtretung ausgestellten Urkunde verpflichtet. Eine Kündigung oder eine Mahnung des neuen Gläubigers ist unwirksam, wenn sie ohne Vorlegung einer solchen Urkunde erfolgt und der Schuldner sie aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist.


(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung, wenn der bisherige Gläubiger dem Schuldner die Abtretung schriftlich angezeigt hat.


Benachbarte Paragraphen


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Abtretung

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08.07.2014 - Auf die Legalzession finden gemäß § 412 BGB nahezu alle Vorschriften über die Abtretung entsprechende Anwendung. Grundlagen der Abtretung .... Nach § 410 BGB kann der Schuldner dem neuen Gläubiger die Leistung verweigern, bis er ein Dokument


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Pfandrecht an Rechten, Sicherungsabtretung ... - jura | Uni Bonn

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Sicherungsabtretung. Factoring. Was regeln §§ 409, 410 BGB? Folge: Rechtsschein – wirkt entgegen altem Gläubiger. Kenntnis des Schuldners egal, nur Zustimmung des. Abtretungsempfängers schadet (§ 409 Abs. 2 BGB). Anzeige der Abtretung (§ 409 Abs. 1 S. 1

Forderungsabtretung nach §§ 398 ff. BGB - Examensrelevant.de

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412: 399 - 404, 406 - 410 BGB. § 398 ff BGB. B. rechtsgeschäftliche Forderungsabtretung a) Abtretungsvertrag. Vertrag zwischen bisherigem und neuem Gläubiger § 398 1 S. BGB, auch konkludent. Der Abtretungsvertrag bedarf grundsätzlich keiner Form (Ausnahm

Gläubigerwechsel

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407 BGB. 3. Schutz bei mehrfacher. Abtretung, § 408 BGB. 4. Erhaltung der. Aufrechnungsmöglichkeit gegenüber neuem. Gläubiger, § 406 BGB. 5. Abtretungsanzeige und. Urkundenvorlegung. (§§ 409, 410 BGB). 1. Vertrag a) Einigung b) Bestimmbarkeit der For- de

Systematik des BGB

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BzAR Heft 10/2007; S. 410 ff.: Zu Fragen der Behandlung von ...

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geltenden Fassung weiterhin anzuwenden. 2 BGB §§ 585 ff. Auf die Vereinbarung eines Pflugtausches finden. §§ 585 ff. BGB entsprechende Anwendung, soweit die. Ausgestaltung der Gegenleistungsverpflichtung als Ver- pflichtung zur Besitzüberlassung keine Mo


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Tipp §§ 174, 410 BGB - Meiner Meinung nach muss ein Inkassobüro immer eine Bevollmächtigung / Abtretungsurkunde im Original zusammen...

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27.09.2012 - Ist dem Schuldner einer abgetretenen Forderung die Abtretung vom bisherigen Gläubiger nicht nach § 410 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB ) schriftlich an.

Leistungsverweigerung nach Forderungsabtretung | Rechtslupe

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25.09.2012 - Der Schuldner ist dem neuen Gläubiger gegenüber zur Leistung nur gegen Aushändigung einer von dem bisherigen Gläubiger über die Abtretung ausgestellten Urkunde verpflichtet. Bis zur Aushändigung dieser Urkunde steht dem Schuldner ein Leistun

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Abtretungsurkunde. Wird dem Schuldner den Forderungsübergang mitgeteilt, muss er an den neuen Gläubiger nur leisten, wenn ihm eine Abtretungsurkunde ausgehändigt wird (§ 410 BGB) oder eine Abtretungsanzeige des Gläubigers vorliegt (§ 409 BGB). Ob die Abt

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20.07.2017 - Abschnitt 5: Übertragung einer Forderung. § 410 Aushändigung der Abtretungsurkunde. (1) 1Der Schuldner ist dem neuen Gläubiger gegenüber zur Leistung nur gegen Aushändigung einer von dem bisherigen Gläubiger über die Abtretung ausgestellten


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 5: Übertragung einer Forderung › § 410

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 410 BGB
    § 410 Abs. 1 BGB oder § 410 Abs. I BGB
    § 410 Abs. 2 BGB oder § 410 Abs. II BGB

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