§ 393 BGB, Keine Aufrechnung gegen Forderung aus unerlaubter Handlung
Paragraph 393 Bürgerliches Gesetzbuch

Gegen eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ist die Aufrechnung nicht zulässig.


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Lösungsskizze zur Probeklausur - TU Dresden

https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfzivil3/ressourcen/dateien/Klausuren/Internetve...
Z.B.: Scheitern einer Aufrechnung aufgrund § 393 BGB (i.V.m. § 823 II BGB i.V.m. § 266 I, Alt 1 BGB). c.) Ausschluss durch § 31 II GmbHG. Der Anspruch der K-GmbH könnte nach § 31 II GmbHG erloschen sein. Voraussetzung hierfür ist, dass S bei Empfang der

Aufrechnung im Insolvenzverfahren

http://www.insolvenzrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sites/insolvenzrecht/doku...
Auch der Schutz des § 406 BGB wirkt fort. Ist dagegen die Aufrechnung nach den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen (siehe §§ 390, 393, 394 BGB), kann der Gläubiger nicht aufrechnen. Er kann seine Forderung nur zur Tabelle anmelden. Nichts anderes gi


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Aufrechnung in der Fallbearbeitung

http://www.uni-potsdam.de/u/ls_rechtsgeschichte/mitarbeiter/habbe/arbeitspapier...
nach § 215 BGB: Die Aufrechnung ist auch mit einer verjährten. Forderung möglich, wenn die Aufrechnungslage erstmals be- reits vor Eintritt der Verjährung bestand. (b) Aufrechnung gegen Forderung aus unerlaubter Hand- lung. § 393 BGB verbietet die Aufrec

BGH, Beschl. v. 15.9.2009 – VI ZA 13/09 Eichelberger ... - ZJS

http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2010_1_283.pdf
Das Verbot der Aufrechnung gegen eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung gilt auch dann, wenn sich zwei Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung gegenüber stehen, die aus einem einheitlichen Lebensverhältnis resulti

Absolute Geltung des Aufrechungsverbotes nach §393 BGB

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01.01.2018 - Absolute Geltung des Aufrechungsverbotes nach §393 BGB. Abstract. Das in § 393 BGB normierte Aufrechnungsverbot bei unerlaubter Hand- lung sollte jedem Juristen geläufig sein. Die Reichweite des absolut formu- lierten Aufrechnungsverbotes is

Beispielsfall 1: Selbstjustiz - Universität Würzburg

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02000020/26.04.2016_-_Fa__lle_zum_GK...
20.04.2016 - (Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, eine „schadensersatzrechtlich kostenlose“ Selbstjustiz des Gläubigers zu verhindern.) III. Ergebnis. K hat gegen V einen Anspruch aus § 823 I BGB in Höhe von 500 Euro. Dieser ist infolge des Aufrechn

Lös ung

https://www.ipvr.uni-kiel.de/de/ls_schack/dr.-florian-jotzo/UnterlagenFJ/sat_15...
d. Erfüllbarkeit der HF, §271 II BGB. 2. Aufrechnungserklärung, § 388 BGB. 3. Kein Ausschluss a. Vertrag: •. Grds. möglich. •. Grenzen: § 309 Nr. 3, § 307 I bei GF aus Schlechtleistung,. § 556b II 2 b. Gesetz: •. § 392 BGB Keine Aufrechnung gegen beschla


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BGH Entscheidung: Aufrechnungsverbot des § 393 BGB gilt ...

http://www.juraexamen.info/bgh-gesetzliches-aufrechnungsverbot-%C2%A7-393-bgb-s...
26.01.2010 - In einem Urteil vom 15.09.2009 hatte der BGH zu entscheiden, ob das Verbot der Aufrechnung gegen eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung auch dann gilt, wenn sich zwei Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Ha

Die Aufrechnung - Aufbauschema für die Klausur - Jura Individuell

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20.12.2017 - 393 BGB begründet ein Aufrechnungshindernis gegen eine Forderung aus einer vorsätzlichen begangenen unerlaubten Handlung. Dies soll eine Privatrache an einen zahlungsunfähigen Schuldner verhindern. Wichtig ist zum einen, dass nur vorsätzlich

Aufrechnung - Prof. Dr. Helmut Rüßmann

http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/aufrechn.htm
387 BGB gibt dem Schuldner das Recht, mit einer eigenen Forderung (Aktivforderung oder Gegenforderung) gegen die Forderung seines Gläubigers .... Da die Vorschrift nur dem Schutz des Geschädigten vor einer Aufrechnung durch den Schädiger dient, hindert §

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 393 – Keine ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinre...
Die Vorschrift gilt auch bei Staatshaftungsansprüchen (BGH § 393 BGB LM Nr 6; BFHE 83, 607). Das Vorsatzerfordernis bezieht sich nicht auf den tatbestandlichen Haftungstatbestand, sondern auf das konkrete Verhalten des Schuldners. § 393 greift damit auch

§ 393 BGB, Keine Aufrechnung gegen Forderung aus ... - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/bgb/393
393 BGB, Keine Aufrechnung gegen Forderung aus unerlaubter Handlung. Home · Gesetze · BGB - Bürgerliches Gesetzbuch; § 393 BGB, Keine Aufrechnung gegen Forderung aus unerlaubter Handlung. Abschnitt 4 – Erlöschen der Schuldverhältnisse → Titel 3 – Aufrech


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 4: Erlöschen der Schuldverhältnisse › Titel 3: Aufrechnung › § 393

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 393 BGB
    § 393 Abs. 1 BGB oder § 393 Abs. I BGB

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