Die Aufrechnung bewirkt, dass die Forderungen, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt erloschen gelten, in welchem sie zur Aufrechnung geeignet einander gegenübergetreten sind.
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http://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/LGLUEBECK/Service/referendare/Termin...
Klage zulässig und begründet, Anspruch auf Zahlung gegen die Beklagte gemäß § 433 Abs. 2 BGB aus der Rechnung vom 25.05.2010 in Höhe von 1.000,00 € (+). Forderung gemäß §§ 362 Abs. 1, 267 Abs. 1 Satz 1 BGB erloschen. Aufrechnung führte nicht gemäß § 389
http://www.uni-potsdam.de/u/ls_rechtsgeschichte/mitarbeiter/habbe/arbeitspapier...
389 BGB erloschen sein. Dies setzt eine Aufrechnungslage und eine Aufrech- nungserklärung voraus. aa) Aufrechnungslage, § 387 BGB. Zwei gegenseitige, gleichartige und aufrechenbare Forderungen müssen vorliegen und die Aufrechnung darf nicht ausgeschlosse
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV001/Stemler/Loesung_Fall_1.pdf
b) nach § 389 BGB. Der Anspruch könnte aber durch Aufrechnung untergegangen sein. Bei der. Aufrechnung handelt es sich um ein Erfüllungssurrogat, das in der Höhe, in der sich die Forderungen decken, zum Erlöschen des Anspruchs führt. Zu beachten ist hier
http://engert.uni-mannheim.de/ionas/Jura/engert/L%C3%B6sung%20Probeklausur%20vo...
b) Rücktrittserklärung, § 349 BGB (+) c) Rechtsfolge: Forderung in Höhe von 500 EUR erloschen. II. Aufrechnung in Höhe von 8.000 EUR, § 389 BGB. 1. Aufrechnungslage, § 387 BGB a) „Gegenseitige“ Forderungen. E = Schuldner der Kaufpreisforderung (Hauptford
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
21.07.2015 - Klausur. Gläubiger mehrere. Wechsel. Inwieweit schützt § 404 BGB den Schuldner? AG. § 433 II BGB. S. NG. § 398 BGB. § 389 BGB. Gutgläubigkeit egal. Bereits entstandene. Einwendungen bleiben bestehen. § 362 BGB. 3. 1. 2. Wodurch wechselt der
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02140600/Lehre/Materialien/Konversa...
Noch nicht eingetretene aufschiebende Bedingung, § 158 Abs. 1 BGB. II. Anspruch erloschen. Keine rechtsvernichtenden Einwendungen, z.B.: - Erfüllung, § 362 I BGB. - Anfechtung, §§ 119 ff. BGB. 1. - Eintritt einer auflösenden Bedingung, § 158 Abs. 2 BGB.
http://www.juraindividuell.de/artikel/die-aufrechnung-aufbauschema-fuer-die-kla...
20.12.2017 - Bestehende, fällige und durchsetzbare Gegenforderung. d. Erfüllbare Hauptforderung. 2. Aufrechnungserklärung gem. § 388 BGB. 3. Kein Aufrechnungsausschluss. a. Vertraglicher Ausschluss der Aufrechnung. b. Gesetzlicher Ausschluss der Aufrechn
https://openjur.de/g/bgb/389.html
389 Wirkung der Aufrechnung →. Die Aufrechnung bewirkt, dass die Forderungen, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt erloschen gelten, in welchem sie zur Aufrechnung geeignet einander gegenübergetreten sind.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79084_389/
20.07.2017 - ... 388 Erklärung der Aufrechnung · § 389 Wirkung der Aufrechnung · § 390 Keine Aufrechnung mit einredebehafteter Forderung · § 391 Aufrechnung bei Verschiedenheit der Leistungsorte · § 392 Aufrechnung gegen beschlagnahmte Forderung · § 393
https://www.buzer.de/gesetz/6597/a92052.htm
Die Aufrechnung bewirkt, dass die Forderungen, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt erloschen gelten, in welchem sie zur Aufrechnung geeignet einander gegenübergetreten sind.
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/aufrechn.htm
387 BGB gibt dem Schuldner das Recht, mit einer eigenen Forderung (Aktivforderung oder Gegenforderung) gegen die Forderung seines Gläubigers .... Sie bewirkt gemäß § 389 BGB vielmehr, dass die Forderungen, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt erl