§ 386 BGB, Kosten der Versteigerung
Paragraph 386 Bürgerliches Gesetzbuch

Die Kosten der Versteigerung oder des nach § 385 erfolgten Verkaufs fallen dem Gläubiger zur Last, sofern nicht der Schuldner den hinterlegten Erlös zurücknimmt.


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Vertragsschluss (Angebot und Annahme)

https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/br/intrecht/ehem_LS-Inhaber/lehre/L...
Zur Vertiefung: Baumbach, Annahme durch Entgegennahme der Leistung, JA 1995, 828-830; Brauer, Vertragsschluss und Zugang bei Verträgen mit Minderjährigen, JuS 2004, 472; Brehmer, Die Annahme nach § 151 BGB, JuS, 1994, 386-391; Bydlinski, Probleme des Ver


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JurBüro 2015, 386 - Bremer Inkasso GmbH

https://www.bremer-inkasso.de/files/20150803095326_s.drumann.pdf
03.08.2015 - Referenz: JurBüro 2015, 386 - 387 (Ausgabe 7). ZPO § 836 Abs. 1; BGB § 392. (Zwangsvollstreckung/Pfändung von Forderungen/Abtretung/Keine Annahme der Abtretung durch den. Dritten/Aufrechnungssperre/Gegenforderungen sind erst nach Pfändung en

karteikartensatz zum bereicherungsrecht - jura.uni-mainz.de

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Karteikarte 1/1. Kondiktionsarten und das Verhältnis der §§ 812 ff. BGB zu anderen Vorschriften. A. Das Telos des Bereicherungsrechts der §§ 812 – 822 BGB. I. Das Telos (der ...... Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB zu. (BGHZ 111, 382, 386 f.; Senat BGHZ 147, 145,

Erfüllung und Surrogate - jura | Uni Bonn

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Welche Rolle spielt die. Erfüllung in der Klausur? I. K und V haben einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen. Damit ist ein Anspruch des V gegen K auf auf Zahlung i.H.v.. 100 € aus § 433 Abs. 2 BGB entstanden. II. Allerdings könnte der Anspruch erloschen

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Grundbuchordnung: GBO - Verlag Franz Vahlen GmbH

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08.10.2012 - Das BGB gibt keine Definition der Dienstbarkeiten als Oberbegriff des 5. Abschnitts des. 3. Buches, sondern unterscheidet drei besonders geregelte Arten: – die Grunddienstbarkeit (§§ 1018 bis 1029 BGB). – die beschränkte persönliche Dienstba


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§ 386 BGB Kosten der Versteigerung Bürgerliches Gesetzbuch

http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92049.htm
Die Kosten der Versteigerung oder des nach § 385 erfolgten Verkaufs fallen dem Gläubiger zur Last, sofern nicht der Schuldner den hinterlegten Erlös zurücknimmt.

.§ 386 BGB Kosten der Versteigerung - Brennecke & Partner

https://www.brennecke-partner.de/386-BGB-Kosten-der-Versteigerung_60898
Die Kosten der Versteigerung oder des nach 385 erfolgten Verkaufs fallen dem Gläubiger zur Last sofern nicht der Schuldner den hinterlegten Erlös zu.

§ 386 BGB: Kosten der Versteigerung - Gesetze-In-App

https://gesetze-in-app.de/BGB/386
386 BGB. Bürgerliches Gesetzbuch; Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse; Abschnitt 4: Erlöschen der Schuldverhältnisse; Titel 2: Hinterlegung. § 386 BGB. Kosten der Versteigerung. Die Kosten der Versteigerung oder des nach § 385 erfolgten Verkaufs fallen

Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § 386 – Kosten der ...

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Die Kosten der Versteigerung oder des nach § 385 erfolgten Verkaufs fallen dem Gläubiger zur Last, sofern nicht der Schuldner den hinterlegten Erlös zurücknimmt. Rz. 1 Es handelt sich um eine Parallelregelung zu § 381, so dass dorthin zu verweisen ist. Z

BGB § 388 Erklärung der Aufrechnung - NWB Datenbank

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20.07.2017 - ... 386 Kosten der Versteigerung · § 387 Voraussetzungen · § 388 Erklärung der Aufrechnung · § 389 Wirkung der Aufrechnung · § 390 Keine Aufrechnung mit einredebehafteter Forderung · § 391 Aufrechnung bei Verschiedenheit der Leistungsorte ·


  • Verortung im BGB

    BGBBuch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 4: Erlöschen der Schuldverhältnisse › Titel 2: Hinterlegung › § 386

  • Zitatangaben (BGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1896, 195
    Ausfertigung: 1896-08-18
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 386 BGB
    § 386 Abs. 1 BGB oder § 386 Abs. I BGB

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